Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, informiert die SwS PL den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbe- hebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert die SwS PL den Kunden nach Beendigung der Entstörung te- lefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 C Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von der SwS PL ausgefüllte Störungsformular. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Die SwS PL bemüht sich, den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu infor- mieren.
Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, informiert die DATEL den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbehebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert die DATEL den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 4 C Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von der DATEL ausgefüllte Störungsformular. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. XXXXX xxxẍxx sich den Xxxxxx auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu informieren.
Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, infor- miert die Städtische Werke Netz + Service GmbH den Kun- den über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbehebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert die Städtische Werke Netz + Service GmbH den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnum- mer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 C Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrich- tigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist lag. Als Nach- weis hierfür dient das von der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH geführte Störungsticket. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH bemüht sich den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu informieren. Nach drei erfolglosen Benach- richtigungsversuchen wird das Störungsticket geschlossen.
Rückmeldung. TelemaxX informiert den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch oder per Fax, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Ruf- oder Faxnummer angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Ziffer 3.7 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch innerhalb der Entstörzeit lag. Als Nachweis hierfür gilt das von TelemaxX ausgefüllte Störungsformular. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörzeit von TelemaxX nicht eingehalten wurde. TelemaxX bemüht sich, den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu informieren.
Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, informiert die net ser- vices den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbehebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert die net services den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Ruf- nummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Ziffer 4.3.2 genannte Frist als einge- halten, sofern der Benachrichtigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von der net services elektronische Stö- rungsticket. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Die net services bemüht sich den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benach- richtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die er- folgreiche Entstörung zu informieren.
Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, informiert Xxxxxxxxx-Korn den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbehebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert Xxxxxxxxx-Korn den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 C Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von Breitband-Korn geführte Störungsticket. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Breitband-Korn bemüht sich den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu informieren. Nach drei erfolglosen Benachrichtigungsversuchen wird das Störungsticket geschlossen.
Rückmeldung. Die Lünecom informiert den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 D genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch in der Entstörungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von Lünecom ausgefüllte Störungsformular. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Lünecom bemüht sich den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu informieren.
Rückmeldung. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH informiert den Kunden nach Beendigung der Entstörung. Wird der Kunde beim erstmaligen Versuch nicht erreicht, gilt die unter Xxxxxx 6.5 genannte Entstörungsfrist als eingehalten. Weitere Ver- suche zur Rückmeldung werden regelmäßig durchgeführt.
Rückmeldung. Sie können Rückmeldungen an RIM über Ihre BlackBerry Lösung geben. Außer RIM stimmt diesem auf andere Weise schriftlich zu, stimmen Sie auf diesem Wege zu, dass alle Rückmeldungen, Kommentare, Vorschläge, Ideen, Konzepte und Änderungen die Sie an RIM weiterleiten zu ihrer BlackBerry Lösung, sowie alle damit in Verbindung stehenden geistigen Eigentumsrechte (zusammenfassend als „Rückmeldung” bezeichnet) Eigentum von RIM werden und Sie auf diesem Wege RIM alle Ihre Rechte, Besitztitel und Ansprüche daran an RIM übertragen. Sie werden nicht wissentlich RIM Rückmeldungen zukommen lassen, welche geistiges Eigentum von Dritten sind. Sie stimmen der vollständigen Zusammenarbeit mit RIM zu, weitere Dokumente zu diesem Thema zu unterschreiben und sonstige solche Aktivitäten auszuführen, welche von RIM angemessener Weise angefordert werden können, die nachweisen, dass RIM die Eigentumsrechte an dem geistigen Eigentum und / oder vertraulicher Information dieser Rückmeldungen hat und die RIM in die Lage versetzen diese zu registrieren und / oder zu schützen.
Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, informiert FGW den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbehebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert FGW den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 C Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungs- versuch innerhalb der Entstörungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von FGW geführte Störungsticket. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. FGW bemüht sich den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungs- versuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu informieren. Nach drei erfolglosen Benachrichtigungsversuchen wird das Störungsticket geschlossen.