Common use of Nichtraucher-Tarif Clause in Contracts

Nichtraucher-Tarif. (1) Sie können den günstigen Nichtraucher-Tarif nur dann wählen, wenn die versicherte Person vor Vertragsschluss mindestens 12 Monate keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Dazu gehören auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen ebenso wie Nikotinpflas- ter oder -Kaugummis/-Tabletten (die Aufzählung ist nicht abschließend). (2) Auf Antrag kann auch während der Vertragslaufzeit auf den Nichtraucher-Tarif umgestellt werden. Voraussetzung ist, dass jede ver- sicherte Person 12 Monate hintereinander keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Hierzu muss eine schriftliche Bestätigung mit Datum und Unterschrift der versicherten Person eingereicht werden. Akzeptieren wir diese Bestätigung, so werden wir auf den Nichtraucher-Tarif zum ersten Tag des Folgemonats umstellen. (3) Sollte eine versicherte Person wieder mit dem Rauchen beginnen oder andere nikotinhaltige Produkte konsumieren, so sind Sie als Versicherungsnehmer und die versicherte Person verpflichtet, dies bei uns unverzüglich zu melden. Von diesem Moment an gilt der Raucher-Tarif. (4) Erlangen wir Kenntnis davon, dass die versicherte Person wieder Xxxxxxx xxxxxxxxxx, beschränkt sich die versicherte Leistung bei Tod der versicherten Person auf 50 % der für diesen Fall vereinbarten Versicherungssumme. Bei Eintritt des Todesfalls durch Unfallfolgen leisten wir 100 % der vereinbarten Versicherungssumme. (5) Wir können jederzeit verlangen, dass die versicherte Person ihr Nikotinverhalten durch einen Arzt untersuchen lässt. Die Kosten der Untersuchung werden von uns übernommen.

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Samples: Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung

Nichtraucher-Tarif. (1) Sie können den günstigen Nichtraucher-Tarif nur dann wählen, wenn die versicherte Person vor Vertragsschluss mindestens 12 zwölf Monate keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Dazu gehören auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen ebenso wie Nikotinpflas- ter Nikotinpflaster oder -Kaugummis/-Tabletten -Kaugummis/ -Tabletten (die Aufzählung ist nicht abschließend). (2) Auf Antrag kann auch während der Vertragslaufzeit auf den Nichtraucher-Tarif umgestellt werden. Voraussetzung ist, dass jede ver- sicherte versicherte Person 12 zwölf Monate hintereinander keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Hierzu muss eine schriftliche Bestätigung mit Datum und Unterschrift Unter- schrift der versicherten Person eingereicht werden. Akzeptieren wir diese Bestätigung, so werden wir auf den Nichtraucher-Tarif zum ersten Tag des Folgemonats umstellen. (3) Sollte eine versicherte Person wieder (wieder) mit dem Rauchen beginnen oder andere nikotinhaltige Produkte konsumieren, so sind Sie als Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer und die versicherte Person verpflichtet, dies unverzüglich bei uns unverzüglich zu melden. Von diesem Moment an gilt der Raucher-Tarif. (4) Erlangen wir Kenntnis davon, dass die versicherte Person wieder Xxxxxxx xxxxxxxxxx, beschränkt sich die versicherte Leistung bei Tod der versicherten ver- sicherten Person auf 50 % der für diesen Fall vereinbarten Versicherungssumme. Bei Eintritt des Todesfalls durch Unfallfolgen leisten wir 100 % der vereinbarten Versicherungssumme. (5) Wir können jederzeit verlangen, dass die versicherte Person ihr Nikotinverhalten durch einen Arzt untersuchen lässt. Die Kosten der Untersuchung Unter- suchung werden von uns übernommen.

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Samples: Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung

Nichtraucher-Tarif. (1) Sie können den günstigen Nichtraucher-Tarif nur dann wählen, wenn die versicherte Person vor Vertragsschluss mindestens 12 Monate keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Dazu gehören auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen ebenso wie Nikotinpflas- ter Nikotin- pflaster oder -Kaugummis/-Tabletten (die Aufzählung ist nicht abschließend). (2) Auf Antrag kann auch während der Vertragslaufzeit auf den Nichtraucher-Tarif umgestellt werden. Voraussetzung ist, dass jede ver- sicherte versicherte Person 12 Monate hintereinander keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Hierzu muss eine schriftliche Bestätigung Bestä- tigung mit Datum und Unterschrift der versicherten Person eingereicht werden. Akzeptieren wir diese Bestätigung, so werden wir auf den Nichtraucher-Tarif zum ersten Tag des Folgemonats umstellen. (3) Sollte eine versicherte Person wieder mit dem Rauchen beginnen oder andere nikotinhaltige Produkte konsumieren, so sind Sie als Versicherungsnehmer und die versicherte Person verpflichtet, dies bei uns unverzüglich zu melden. Von diesem Moment an gilt der Raucher-Tarif. (4) Erlangen wir Kenntnis davon, dass die versicherte Person wieder Xxxxxxx xxxxxxxxxx, beschränkt sich die versicherte Leistung bei Tod der versicherten Person auf 50 % der für diesen Fall vereinbarten Versicherungssumme. Bei Eintritt des Todesfalls durch Unfallfolgen Unfall- folgen leisten wir 100 % der vereinbarten Versicherungssumme. (5) Wir können jederzeit verlangen, dass die versicherte Person ihr Nikotinverhalten durch einen Arzt untersuchen lässt. Die Kosten der Untersuchung werden von uns übernommen.

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