Nichtraucher-Tarif. (1) Sie können den günstigen Nichtraucher-Tarif nur dann wählen, wenn die versicherte Person vor Vertragsschluss mindestens 12 Monate keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Dazu gehören auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen ebenso wie Nikotinpflas- ter oder -Kaugummis/-Tabletten (die Aufzählung ist nicht abschließend).
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Nichtraucher-Tarif. (1) Sie können den günstigen Nichtraucher-Tarif nur dann wählen, wenn die versicherte Person vor Vertragsschluss mindestens 12 zwölf Monate keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Dazu gehören auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen ebenso wie Nikotinpflas- ter Nikotinpflaster oder -Kaugummis/-Tabletten -Kaugummis/ -Tabletten (die Aufzählung ist nicht abschließend).
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Samples: dela.de, www.diebayerische.de
Nichtraucher-Tarif. (1) Sie können den günstigen Nichtraucher-Tarif nur dann wählen, wenn die versicherte Person vor Vertragsschluss mindestens 12 Monate keine nikotinhaltigen Produkte konsumiert hat. Dazu gehören auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen ebenso wie Nikotinpflas- ter Nikotin- pflaster oder -Kaugummis/-Tabletten (die Aufzählung ist nicht abschließend).
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