Nichtübernahme des Fahrzeuges Musterklauseln

Nichtübernahme des Fahrzeuges. Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten.
Nichtübernahme des Fahrzeuges. Übernimmt der Mieter, gleichgültig aus welchen Gründen, das Fahrzeug an dem vereinbarten Termin von der Vermieterin nicht oder tritt seine Tour nicht an, ist der Mieter ohne Weiteres sofort verpflichtet, der Vermieterin pro nicht übernommenem Fahrzeug eine Ausfallpauschale von CHF 500.- zusätzlich zur Miete zu bezahlen. Die Ausfallpauschale wird zusätzlich zum geschuldeten Mietzins gemäss Ziffer 4 verrechnet.
Nichtübernahme des Fahrzeuges. 4.1. Übernimmt der Mieter, gleichgültig aus welchen Gründen, das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Buchungsbindung zu Lasten von ev4all mehr. 4.2. Der Mieter ist in diesem Falle ohne Weiteres verpflichtet, der Vermieterin pro nicht übernommenes Fahrzeug eine Ausfallspauschale von CHF 120.- zu bezahlen. Die Ausfallpauschale wird von einem allfällig bereits bezahl- ten Mietpreis oder der Kaution in Abzug gebracht. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz wird ausdrücklich vorbehalten.
Nichtübernahme des Fahrzeuges. Übernimmt der Mieter, gleichgültig aus welchen Gründen, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin von der Vermieterin nicht, ist der Mieter ohne Weiteres sofort verpflichtet, der Vermieterin eine Ausfallpauschale von CHF 100.00 zu bezahlen. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung.
Nichtübernahme des Fahrzeuges. 4.1. Für Buchungen mit Flexi-Tarifen gilt: Übernimmt der Mieter, gleichgültig aus welchen Gründen, das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Bindung zu Lasten von SIXT mehr. 4.2. Bei Frühbucher-Tarifen (Prepaid) wird der bereits geleistete Mietpreis im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs bzw. der Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an den Mieter zurückerstattet. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz wird ausdrücklich vorbehalten.

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  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Annahmeverzug 12.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?