Teilnahme Musterklauseln

Teilnahme. (1) Die Teilnahme an diesem Vertrag ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung schriftlich zu beantragen und ist erst mit Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung möglich. Dem Antrag sind die Nachweise über die Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzung gemäß § 3 beizufügen.
Teilnahme. (1) Der Kunde kann Bank- und Wertpapiergeschäfte mittels Internetban- king und Telebanking in dem angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der ING mittels Internetbanking abrufen. Im Rah- men des Internetbanking ist er zusätzlich berechtigt, für die Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gem. § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informa- tionen über ein Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gem. § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen.
Teilnahme. 2 Teilnehmende Hausärzte § 3 Teilnahmevoraussetzungen und Vertragsteilnahme § 4 Teilnahme weiterer Leistungserbringer § 5 Teilnahme der Versicherten
Teilnahme. Artikel 5
Teilnahme. Die Teilnahme an der besonderen Versorgung ist freiwillig ist und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung. Ich verpflichte mich für die Dauer meiner Teilnahme - bis zum Ende der Schwangerschaft - ausschließlich meinen gewählten Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Arztwechsel ist nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Wohnortwechsel, Praxisschließung oder gestörtes Arzt- Patientenverhältnis). Der Arztwechsel ist dabei meiner Betriebskrankenkasse schriftlich anzuzeigen. Die Teilnahme an dem Vertrag „Hallo Baby“ kann nur bei einem teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgen. Die Teilnahme kann durch die Betriebskrankenkasse bei Feststellung eines Pflichtverstoßes (z.B. Verstoß gegen die Arztbindung) durch meine Krankenkasse außerordentlich beendet werden. • mit dem Zugang einer entsprechenden Widerrufserklärung bei der Betriebskrankenkasse • mit vollständiger Leistungserbringung der nach diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen • mit dem Ende der Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages • mit dem Wechsel zu einer nicht beteiligten Krankenkasse, • beim Wechsel zu einem nicht teilnehmenden Arzt und damit verbunden die Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Vertrag • mit Ende der Teilnahme des betreuenden Frauenarztes.
Teilnahme. Für das VR-GewinnSparen gilt ausschließlich diese Spa- rordnung, die jeder Gewinnsparer mit seiner Teilnahme anerkennt. Diese Sparordnung kann in den Geschäfts- räumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen wird sie ausgehändigt. Jeder kann sich nach Maßgabe dieser Sparordnung am VR-GewinnSparen beteiligen. Die Teilnahme von Min- derjährigen am VR-GewinnSparen ist unzulässig. An den Monatsauslosungen nimmt der Gewinnsparer erstmalig und letztmalig in dem Monat an der Verlosung teil, für den der Einsatz durch Abbuchung vom Konto des Gewinnsparers entrichtet wurde. Informationen über Spielsucht, Prävention und deren Behandlung sind beim Gewinnsparverein unter xxx.xx-xxxxxxxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxx-xxx-xxxxxxxx.xx erhältlich. Die Ge- winnchancen und das Verlustrisiko sind im Internet eben- falls unter xxx.xx-xxxxxxxxxxxx.xx abrufbar.
Teilnahme. Der Teilnehmer darf nur dann trainieren, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich einer CrossFit-Trainingseinheit, welche physisch und psychisch intensiv sein kann, zu unterziehen. Den Anweisungen der Trainer bzw. des Personals ist Folge zu leisten.
Teilnahme a) Verbandsebene:
Teilnahme. 2.1 Zur Teilnahme am Stempelkarten-Programm und zur Vergabe von Stempeln an Kunden müssen Sie sich für das Stempelkarten-Programm anmelden. Durch das Ankreuzen der entsprechenden Option im Registrierungsformular, falls vorhanden, durch die Registrierung über unseren Kundendienst oder durch Klicken auf die Schaltfläche „Jetzt beitreten“ im Partner Hub können Sie sich anmelden.
Teilnahme. Es gibt 5 verschiedene Kategorien, für die sich Mar- xxx mit aller Art von Sportprodukten bewerben können: Outdoor-Professionals und Expedition, Camping, Hardware, Footwear und Apparel. Teil- nehmen können alle Sportartikelhersteller, die ih- ren Hauptsitz in einem Mitgliedsland des Olympic Councils haben.