Teilnahme. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung schriftlich zu beantragen und ist erst mit Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung möglich. Dem Antrag sind die Nachweise über die Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzung gemäß § 3 beizufügen.
Teilnahme. 2.1. Jeder Aussteller, der an der Veranstaltung “Münchner Stoff Frühling“ teilnehmen möchte, hat sich schriftlich beim Veranstalter zu bewerben.
2.2. Der Aussteller erhält nach erfolgter Teilnahmezusage eine Teilnahmeerklärung vom Veranstalter. Diese ist binnen 14 Tagen ausgefüllt, mit Firmenstempel versehen und rechtsgültig unterzeichnet an den Veranstalter zurückzusenden.
2.3. Mit der Teilnahmeerklärung/Antrag zur Teilnahme erklärt der Aussteller seine verbindliche Teilnahme an der Veranstaltung.
2.4. Die Zusendung der Teilnahmeerklärung an den Veranstalter begründet noch keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
2.5. Der Veranstalter prüft, nach Erhalt der Teilnahmeerklärung /Antrag zur Teilnahme, ob eine Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt werden kann und erteilt dem Aussteller nach positiver Prüfung eine Teilnahmebestätigung.
2.6. Der Veranstalter hat das Recht die Veranstaltung bis zum 28.02.2023 ersatz- und entschädigungslos ohne Begründung abzusagen. Eine etwaige erfolgte Anzahlung wird rückerstattet.
2.7. Zur Teilnahme an der Veranstaltung müssen Unternehmen hauptsächlich textile Produkte (Dekostoffe, Gardinen, Bezugsstoffe, Bett- und Tischwäsche, Teppiche, Tapeten, Plaids), im allgemeinen als Heimtextilien bezeichnet, in ihrem Sortiment führen oder auch andere Produkte der Inneneinrichtung und der Innenausstattung.
2.7.1. Weitere Kriterien die der Aussteller erfüllen muss:
2.6.1.1 Hochwertige Qualität und Niveau des Produktsortiments
2.6.2.2 Kundenzielgruppe: Raumausstatter, Innenarchitekten, Interieur Designer, Fachhändler, Architekten, etc.
2.6.2.3 Bestehendes Vertriebsnetz in folgenden Länder: Deutschland, Österreich, Schweiz
2.7.2. Der Veranstalter beurteilt die Teilnahme des Ausstellers anhand von diesen Bewertungskriterien.
2.7.3. Sollte anhand dieser Bewertungskriterien eine Teilnahme des Ausstellers nicht positiv beurteilt werden, wird der Aussteller innerhalb von spätestens 2 Wochen, nach Zusendung seiner Teilnahmeerklärung gegenüber dem Veranstalter schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.
2.7.4. Die Anzahl der Teilnehmer an der Veranstaltung ist grundsätzlich beschränkt.
2.8. Die Teilnahmeerklärung ist bis zum 31.12.2022 beim Veranstalter schriftlich einzureichen. Bei späteren Anmeldungen nach diesem Termin kann eine Teilnahme nicht verbindlich bestätigt werden.
2.9. Eine Zusage zur Veranstaltung erfolgt ausschließlich mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.10. Der Aussteller wird offiziell zum Teilnehmer der Ver...
Teilnahme. (1) Der Kunde kann Bank- und Wertpapiergeschäfte mittels Internetban- king und Telebanking in dem angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der ING mittels Internetbanking abrufen. Im Rah- men des Internetbanking ist er zusätzlich berechtigt, für die Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gem. § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informa- tionen über ein Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gem. § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen.
(2) Die ING hat das Recht, den Umfang der über das Internet- und Tele- banking abwickelbaren Geschäftsvorgänge sowie, die Art und Weise der Nutzung des Internet- und Telebanking unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden jederzeit zu verändern oder von weiteren Auflagen abhängig zu machen. Die ING wird den Kunden über derartige Änderungen rechtzeitig in geeigneter Form unterrichten.
(3) Eine Nutzung des Telebanking ist auch für Gemeinschaftskonten und durch Personen möglich, die über bei der ING geführte Konten als Vertreter verfügungsberechtigt sind (berechtigte Nutzer); ausgenommen sind Depotauskünfte. In jedem Fall bedarf die Teilnahme eines berech- tigten Nutzers
Teilnahme. 2 Teilnehmende Hausärzte
a) niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmen,
b) durch Vertragsärzte angestellte Hausärzte,
c) ermächtigte Hausärzte nach § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung,
d) Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V und medi- zinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V, die ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben (Hausärzte).
(1) Ein Arzt im Sinne von § 2 kann die Teilnahme an der HzV durch Abgabe der Teil- nahmeerklärung nach Anlage 1 schriftlich erklären.
(2) Die Teilnahme ist über den Hausärzteverband an die LKK zu richten. Hierzu ü- bermittelt der Hausärzteverband quartalsweise eine Datei (Name, Vorname, Pra- xisanschrift, Abrechnungsnummer) der am Vertrag teilnehmenden Hausärzte an die LKK.
(3) Das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen ist gegenüber dem Hausärztever- band nachzuweisen. Der Fortbestand der Teilnahmevoraussetzungen kann stichprobenartig überprüft werden.
(4) Die Teilnahme des Arztes wird durch den Hausärzteverband im Namen aller Ver- tragspartner frühestens zum Beginn des Quartals, in dem die Teilnahmeerklä- rung des Arztes beim Hausärzteverband eingegangen ist, bestätigt.
(5) Die Beendigung der Teilnahme kann in schriftlicher Form mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals über den Hausärzteverband gegenüber der LKK erklärt werden.
(6) Bei Teilnahme eines angestellten Arztes gemäß § 2 ist die Teilnahmeerklärung sowohl durch den angestellten Arzt als auch durch den anstellenden Arzt zu un- terzeichnen. Neben den administrativen Daten des anstellenden Arztes sind auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname) aufzu- führen.
(7) Voraussetzungen für die Vertragsteilnahme sind:
a) Der Hausarzt hat die Eigenschaften gemäß § 2 zu erfüllen.
b) Der Hausarzt muss diese apparative Mindestausstattung erfüllen: - Blutzuckermessgerät - EKG - Spirometer mit FEV1-Bestimmung, auch in Kooperation mit anderen Hausärzten.
c) Der Hausarzt muss über ein Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät) verfü- gen.
d) Der Hausarzt muss die Service-Standards nach § 7 einhalten.
e) Der Hausarzt muss seine Patienten über das Hausarztprogramm der LKK aktiv informieren.
(8) Die Vertragspartner werden alle potenziell teilnehmenden Hausärzte über die Vertragsinhalte informieren und zur Vertragsteilnahme auffordern. Diese Ärzte erklären ihre Teilnahme an diesem Vertrag nach Anlage 1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Teilnehmer n...
Teilnahme. Die Teilnahme eines Unternehmens am Handel von Eurex Repo erfordert eine von der Erfüllung von Voraussetzungen („Teilnahmevoraussetzungen“) abhängige Berechtigung („Teilnahmeberechtigung“).
Teilnahme. 1. Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt und Verbraucher iSd KSchG sein.
2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Händler, Großhändler und Geschäftskunden von Samsung einschließlich deren Angehörige sowie Angestellte von deren firmenverbundenen Unternehmen. Der Bezug zum Zwecke des Weiterverkaufs ist ebenfalls ausgeschlossen.
3. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere wenn versucht wird, sich durch Manipulation Vorteile zu verschaffen oder falsche Angaben zur Person gemacht werden, behält sich Samsung das Recht vor, die betroffenen Personen von der Promotion auszuschließen.
4. Eine Teilnahme ist nur unter den in diesen Teilnahmebedingungen definierten Bestimmungen möglich.
Teilnahme. Die Teilnahme an der besonderen Versorgung ist freiwillig ist und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung. Ich verpflichte mich für die Dauer meiner Teilnahme - bis zum Ende der Schwangerschaft - ausschließlich meinen gewählten Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Arztwechsel ist nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Wohnortwechsel, Praxisschließung oder gestörtes Arzt- Patientenverhältnis). Der Arztwechsel ist dabei meiner Betriebskrankenkasse schriftlich anzuzeigen. Die Teilnahme an dem Vertrag „Hallo Baby“ kann nur bei einem teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgen. Die Teilnahme kann durch die Betriebskrankenkasse bei Feststellung eines Pflichtverstoßes (z.B. Verstoß gegen die Arztbindung) durch meine Krankenkasse außerordentlich beendet werden. • mit dem Zugang einer entsprechenden Widerrufserklärung bei der Betriebskrankenkasse • mit vollständiger Leistungserbringung der nach diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen • mit dem Ende der Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages • mit dem Wechsel zu einer nicht beteiligten Krankenkasse, • beim Wechsel zu einem nicht teilnehmenden Arzt und damit verbunden die Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Vertrag • mit Ende der Teilnahme des betreuenden Frauenarztes.
Teilnahme. Für das VR-GewinnSparen gilt ausschließlich diese Spa- rordnung, die jeder Gewinnsparer mit seiner Teilnahme anerkennt. Diese Sparordnung kann in den Geschäfts- räumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen wird sie ausgehändigt. Jeder kann sich nach Maßgabe dieser Sparordnung am VR-GewinnSparen beteiligen. Die Teilnahme von Min- derjährigen am VR-GewinnSparen ist unzulässig. An den Monatsauslosungen nimmt der Gewinnsparer erstmalig und letztmalig in dem Monat an der Verlosung teil, für den der Einsatz durch Abbuchung vom Konto des Gewinnsparers entrichtet wurde. Informationen über Spielsucht, Prävention und deren Behandlung sind beim Gewinnsparverein unter xxx.xx-xxxxxxxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxx-xxx-xxxxxxxx.xx erhältlich. Die Ge- winnchancen und das Verlustrisiko sind im Internet eben- falls unter xxx.xx-xxxxxxxxxxxx.xx abrufbar.
Teilnahme. Um an der Promo-Aktion teilnehmen zu können, müssen Sie innerhalb des Aktionszeitraumes wie folgt vorgehen: • Kaufen Sie sich ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit oder ein Bosch Professional 18V Messtechnikgerät mit einem Wert von über 249,00 Euro (exkl. MwSt.) (nachfolgend • Besuchen Sie die PRO Deals Promo-Webseite unter folgendem Link: xxx000.xxx/xxxxxxxx - über diese Seite gelangen Sie auf die Web Applikation PRO Deals (nachfolgend „PRO Deals“). • Mit der Teilnahme an PRO Deals wird ein persönliches PRO360 Nutzerprofil angelegt, sofern noch keines vorhanden ist. Nähere Informationen zu PRO360 können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen, welche Sie hier einsehen können. • Geben Sie die Seriennummer, Gerätenummer und Typ-Teile-Nummer (TTNR) Ihres käuflich erworbenen Promotionsprodukts sowie das Kaufdatum ein. • Laden Sie die Rechnung Ihres erworbenen Promotionsproduktes in PRO Deals hoch, indem Sie die Rechnung fotografieren oder sie über einen Datei-Upload hochladen. Bitte beachten Sie, dass auf der Rechnung sowohl das gekaufte 18V Tool als auch der Kaufpreis sowie das Kaufdatum eindeutig ersichtlich sein müssen. • Ihnen werden entsprechende Prämienartikel angezeigt, von denen Sie eine Prämie auswählen können (wie in Abschnitt 4 näher erläutert), wenn Sie alle Bedingungen erfüllen. • Geben Sie Ihre Lieferadresse ein und schließen Sie den Teilnahme-Prozess ab. Der Kauf der Aktionsartikel muss innerhalb des Aktionszeitraums erfolgen. Liegt das Rechnungsdatum innerhalb des Aktionszeitraums, so beweist dies, dass der Kauf innerhalb des Aktionszeitraums erfolgt ist. Liegt das Rechnungsdatum außerhalb des Aktionszeitraums, obliegt es Ihnen zu beweisen, dass der Kauf des Promotionsprodukts innerhalb des Aktionszeitraums erfolgt ist. Die Registrierung des Aktionsartikels auf der PRO Deals Website (entsprechend der o.g. Schritte 2-7) muss spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Aktionszeitraums erfolgen.
Teilnahme a) Nach Einlangen einer Anfrage eines potentiellen Kaufinteressenten (TEILNEHMER) erhält dieser die Vertragsunterlagen. Der Teilnahmebetrag pro Miteigentumsanteil beträgt EUR 500,00 (in Worten: Euro fünfhundert).
b) Die Annahme des Anbotes durch den TEILNEHMER erfolgt mittels Bezahlung des Teilnahmebe- trages auf das von der UNSER KRAFTWERK angegebene Konto. Mit fristgerechtem Eingang des Teilnahmebetrages erwirbt der TEILNEHMER Miteigentum am vertragsgegenständlichen Projekt und wird unter einem ein Sale and Lease Back Vertrag zwischen der UNSER KRAFTWERK und dem TEILNEHMER zu diesen Bedingungen geschlossen.
c) Jeder TEILNEHMER darf höchstens 48 Miteigentumsanteile pro Projekt erwerben. Die UNSER KRAFTWERK ist mit ihrem Anbot gegenüber dem TEILNEHMER für vier Wochen, gerechnet ab Absenden der Vertragsunterlagen an den TEILNEHMER, gebunden. Langt ein Angebot nach der Angebotsfrist ein, versteht sich dies, als Angebot des TEILNEHMER an die UNSER KRAFTWERK und ist diese berechtigt, dieses Angebot binnen 14 Werktagen anzunehmen.