Teilnahme Musterklauseln

Teilnahme. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung schriftlich zu beantragen und ist erst mit Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung möglich. Dem Antrag sind die Nachweise über die Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzung gemäß § 3 beizufügen.
Teilnahme. 2.1 Die Aktion läuft vom 04. Mai 2020 bis einschl. 23. Mai 2020. 2.2 Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos. 2.3 Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss man während des Aktionszeitraums bei den Mitgliedern der Werbegemeinschaften Menden und Lendringsen gemäß der Übersichtsliste der teilnehmenden Mitglieder mind. 75,00 € an einem Tag ausgegeben haben. Als Xxxxxxxxxx erhält der Teilnehmer von den Werbegemeinschaften einen mendenGutschein in Höhe von 10,00 €. Bei Ausgaben in Höhe von 150,00 € erhält der Teilnehmer einen mendenGutschein in Höhe von 20,00 €. 2.4 Diese Aktion gilt für alle Einkäufe in den Läden und Gastronomiebetriebe, die seit dem 18.3.20 schließen mussten und Mitglied der Werbegemeinschaften sind. 2.5 Sind die Aktionsbedingungen erfüllt, können sich die Teilnehmer den entsprechenden mendenGutschein unter Voranmeldung im Büro des StadtMarketings, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, abholen. Es wird um vorherige Terminabsprache unter 02373/903-1383 gebeten. 2.6 Als Nachweis der Ausgaben gelten die jeweiligen Original Bons/Quittungen. Es dürfen mehrere Bons von einem Tag zusammengezählt werden. Die Bons verbleiben bei den Teilnehmern, werden jedoch von den Mitarbeitern des StadtMarketings markiert und kopiert, um Doppeleinreichungen vorzubeugen. 2.7 Die mendenGutscheine müssen bis spätestens eine Woche nach dem offiziellen Aktionsende im StadtMarketing Büro abgeholt oder mindestens zur Abholung mit Terminvereinbarung angekündigt werden. 2.8 mendenGutscheine, die aus welchen Gründen auch immer nicht übergeben werden, bleiben Eigentum der Werbegemeinschaften. Bei einer Nichtannahme des Gutscheines fällt dieser ebenfalls an die Werbegemeinschaften zurück. 2.9 Die Werbegemeinschaften haben das Recht, einen Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, wenn der Teilnehmer falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat und/oder auf andere Art und Weise Betrug begeht oder versucht, diesen zu begehen und/oder nicht gemäß dieser Teilnahmebedingungen handelt.
Teilnahme. (1) Der Kunde kann Bank­ und Wertpapiergeschäfte mittels Internet­ banking und Telebanking in dem angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der ING mittels Internetbanking abrufen. Im Rahmen des Internetbanking ist er zusätzlich berechtigt, für die Aus­ lösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gem. § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gem. § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen. (2) Die ING hat das Recht, den Umfang der über das Internet­ und Tele­ banking abwickelbaren Geschäftsvorgänge sowie, die Art und Weise der Nutzung des Internet­ und Telebanking unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden jederzeit zu verändern oder von weiteren Auflagen abhängig zu machen. Die ING wird den Kunden über derartige Änderungen rechtzeitig in geeigneter Form unterrichten. (3) Eine Nutzung des Telebanking ist auch für Gemeinschaftskonten und durch Personen möglich, die über bei der ING geführte Konten als Ver­ treter verfügungsberechtigt sind (berechtigte Nutzer); ausgenommen sind Depotauskünfte. In jedem Fall bedarf die Teilnahme eines berech­ tigten Nutzers • der Zustimmung des jeweiligen Kontoinhabers, • bei Gemeinschaftskonten: aller Kontoinhaber und • der Erklärung der Anerkennung dieser Vereinbarungen zum Telebanking durch den berechtigten Nutzer. Die ING erteilt auch in diesem Fall nur eine Telebanking PIN.
Teilnahme. 2 Teilnehmende Hausärzte a) niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmen, b) durch Vertragsärzte angestellte Hausärzte, c) ermächtigte Hausärzte nach § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung, d) Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V und medi- zinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V, die ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben (Hausärzte). (1) Ein Arzt im Sinne von § 2 kann die Teilnahme an der HzV durch Abgabe der Teil- nahmeerklärung nach Anlage 1 schriftlich erklären. (2) Die Teilnahme ist über den Hausärzteverband an die LKK zu richten. Hierzu ü- bermittelt der Hausärzteverband quartalsweise eine Datei (Name, Vorname, Pra- xisanschrift, Abrechnungsnummer) der am Vertrag teilnehmenden Hausärzte an die LKK. (3) Das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen ist gegenüber dem Hausärztever- band nachzuweisen. Der Fortbestand der Teilnahmevoraussetzungen kann stichprobenartig überprüft werden. (4) Die Teilnahme des Arztes wird durch den Hausärzteverband im Namen aller Ver- tragspartner frühestens zum Beginn des Quartals, in dem die Teilnahmeerklä- rung des Arztes beim Hausärzteverband eingegangen ist, bestätigt. (5) Die Beendigung der Teilnahme kann in schriftlicher Form mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals über den Hausärzteverband gegenüber der LKK erklärt werden. (6) Bei Teilnahme eines angestellten Arztes gemäß § 2 ist die Teilnahmeerklärung sowohl durch den angestellten Arzt als auch durch den anstellenden Arzt zu un- terzeichnen. Neben den administrativen Daten des anstellenden Arztes sind auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname) aufzu- führen. (7) Voraussetzungen für die Vertragsteilnahme sind: a) Der Hausarzt hat die Eigenschaften gemäß § 2 zu erfüllen. b) Der Hausarzt muss diese apparative Mindestausstattung erfüllen: - Blutzuckermessgerät - EKG - Spirometer mit FEV1-Bestimmung, auch in Kooperation mit anderen Hausärzten. c) Der Hausarzt muss über ein Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät) verfü- gen. d) Der Hausarzt muss die Service-Standards nach § 7 einhalten. e) Der Hausarzt muss seine Patienten über das Hausarztprogramm der LKK aktiv informieren. (8) Die Vertragspartner werden alle potenziell teilnehmenden Hausärzte über die Vertragsinhalte informieren und zur Vertragsteilnahme auffordern. Diese Ärzte erklären ihre Teilnahme an diesem Vertrag nach Anlage 1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Teilnehmer n...
Teilnahme. Die Teilnahme eines Unternehmens am Handel von Eurex Repo erfordert eine von der Erfüllung von Voraussetzungen („Teilnahmevoraussetzungen“) abhängige Berechtigung („Teilnahmeberechtigung“).
Teilnahme. 1. Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt und Verbraucher iSd KSchG sein. 2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Händler, Großhändler und Geschäftskunden von Samsung einschließlich deren Angehörige sowie Angestellte von deren firmenverbundenen Unternehmen. Der Bezug zum Zwecke des Weiterverkaufs ist ebenfalls ausgeschlossen. 3. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere wenn versucht wird, sich durch Manipulation Vorteile zu verschaffen oder falsche Angaben zur Person gemacht werden, behält sich Samsung das Recht vor, die betroffenen Personen von der Promotion auszuschließen. 4. Eine Teilnahme ist nur unter den in diesen Teilnahmebedingungen definierten Bestimmungen möglich.
Teilnahme. Die Teilnahme an der besonderen Versorgung ist freiwillig ist und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung. Ich verpflichte mich für die Dauer meiner Teilnahme - bis zum Ende der Schwangerschaft - ausschließlich meinen gewählten Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Arztwechsel ist nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Wohnortwechsel, Praxisschließung oder gestörtes Arzt- Patientenverhältnis). Der Arztwechsel ist dabei meiner Betriebskrankenkasse schriftlich anzuzeigen. Die Teilnahme an dem Vertrag „Hallo Baby“ kann nur bei einem teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgen. Die Teilnahme kann durch die Betriebskrankenkasse bei Feststellung eines Pflichtverstoßes (z.B. Verstoß gegen die Arztbindung) durch meine Krankenkasse außerordentlich beendet werden. • mit dem Zugang einer entsprechenden Widerrufserklärung bei der Betriebskrankenkasse • mit vollständiger Leistungserbringung der nach diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen • mit dem Ende der Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages • mit dem Wechsel zu einer nicht beteiligten Krankenkasse, • beim Wechsel zu einem nicht teilnehmenden Arzt und damit verbunden die Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Vertrag • mit Ende der Teilnahme des betreuenden Frauenarztes.
Teilnahme a) Nach Einlangen einer Anfrage eines potentiellen Kaufinteressenten (TEILNEHMER) erhält dieser die Vertragsunterlagen. Der Teilnahmepreis pro Paneel beträgt EUR 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend). b) Die Annahme des Anbotes durch den TEILNEHMER erfolgt mittels Bezahlung des Teilnahmebe- trages auf das von der UNSER KRAFTWERK angegebene Konto. Mit fristgerechtem Eingang des Teilnahmebetrages erwirbt der TEILNEHMER Eigentum am vertragsgegenständlichen Paneel/den Paneelen und wird unter einem ein Sale and Lease Back Vertrag zwischen der UNSER KRAFTWERK und dem TEILNEHMER zu diesen Bedingungen geschlossen. c) Jeder TEILNEHMER darf höchstens 24 Paneele pro Projekt erwerben. Die UNSER KRAFTWERK ist mit ihrem Anbot gegenüber dem TEILNEHMER für vier Wochen, gerechnet ab Absenden der Vertragsunterlagen an den TEILNEHMER, gebunden. Langt ein Angebot nach der Angebotsfrist ein, versteht sich dies, als Angebot des TEILNEHMER an die UNSER KRAFTWERK und ist diese berechtigt, dieses Angebot binnen 14 Werktagen anzunehmen.
Teilnahme. Die Teilnahme erfolgt, indem man auf Instagram unseren Beitrag vom 22. April 2020 einen Kommentar hinterlässt. Mit der Teilnahme stimmt der Teilnehmer diesen Teilnahmebedingungen zu. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden und Spanien. Mitarbeiter der zur CLAAS Gruppe gehörigen Gesellschaften und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahme. Um an der Promo-Aktion teilnehmen zu können, müssen Sie innerhalb des Aktionszeitraumes wie folgt vorgehen: 1) Kaufen Sie sich ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit oder ein Bosch Professional 18V Messtechnikgerät mit einem Wert von über 169 Euro (exkl. MwSt.) für Kategorie A oder ein Bosch Professional 18V BITURBO Brushless Werkzeug oder Kit für Kategorie B (nachfolgend „Promotionsprodukte“) online oder im stationären Handel. 2) Besuchen Sie die PRO Deals Promo-Webseite unter folgendem Link: xxx.xxx000.xxx/xxxxxxxx - über diese Seite gelangen Sie auf die Web Applikation PRO Deals (nachfolgend „PRO Deals“). 3) Mit der Teilnahme an PRO Deals wird ein persönliches PRO360 Nutzerprofil angelegt, sofern noch keines vorhanden ist. Nähere Informationen zu PRO360 können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen, welche Sie hier einsehen können. 4) Geben Sie die Seriennummer, Gerätenummer und Typ-Teile-Nummer (TTNR) Ihres käuflich erworbenen Promotionsprodukts sowie das Kaufdatum ein. 5) Laden Sie die Rechnung Ihres erworbenen Promotionsproduktes in PRO Deals hoch, indem Sie die Rechnung fotografieren oder sie über einen Datei-Upload hochladen. Bitte beachten Sie, dass auf der Rechnung sowohl das gekaufte 18V Tool als auch der Kaufpreis sowie das Kaufdatum eindeutig ersichtlich sein müssen. 6) Abhängig vom Preis des von Ihnen gekauften Promotionsprodukts werden Ihnen die entsprechenden Prämienartikel der Kategorie A oder A + B angezeigt, bei denen Sie eine Prämie auswählen können (wie in Abschnitt 4 näher erläutert), wenn Sie alle Bedingungen erfüllen. 7) Geben Sie Ihre Lieferadresse ein und schließen Sie den Teilnahme-Prozess ab. Der Kauf der Aktionsartikel muss innerhalb des Aktionszeitraums erfolgen. Liegt das Rechnungsdatum innerhalb des Aktionszeitraums, so beweist dies, dass der Kauf innerhalb des Aktionszeitraums erfolgt ist. Liegt das Rechnungsdatum außerhalb des Aktionszeitraums, obliegt es Ihnen zu beweisen, dass der Kauf des Promotionsprodukts innerhalb des Aktionszeitraums erfolgt ist. Die Registrierung des Aktionsartikels auf der PRO Deals Website (entsprechend der o.g. Schritte 2-7) muss spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Aktionszeitraums erfolgen.