Niederschrift. (1) Über den Verlauf der Sitzung der Verbandsversammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen.
Niederschrift. 8 Minutes § 9 Ausschüsse § 9
Niederschrift. Über jede Sitzung wird vom Sekretär eine Niederschrift angefertigt, die zur nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Niederschrift wird von dem zur Zeit ihrer Genehmigung amtierenden Präsidenten unterzeichnet.
Niederschrift. Über jede Beiratssitzung und Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Mit dem Zusatz „Für die Richtigkeit in züchterischen Fragen“ unterzeichnet auch der Zuchtleiter. In Beiratssitzungen oder Mitglieder- versammlungen gefasste Beschlüsse über züchterische Angelegenheiten sind der zuständigen Tierzuchtbehörde schriftlich mitzuteilen.
Niederschrift. Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der Eigentümerversammlung ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
Niederschrift. 1.) Über die Stimmabgabe und -auszählung ist eine Niederschrift zu führen. Der Niederschrift sind die Zähllisten sowie der Aus- druck gem. Art. 8 Abs. 9 als Anlagen beizufügen, außerdem die Stimmzettel, über deren Gültigkeit unter Ungültigkeit beschlos- sen worden ist. Die Gründe, aus denen die Stimmzettel für gültig oder ungültig erklärt werden, sind dabei zu vermerken. Es sind außerdem die Einsprüche festzuhalten, die gegen die Wahlhandlung oder die Feststellung des Wahlergebnisses von Mit- gliedern des Wahlvorstandes erhoben werden. Werden Einsprüche nicht erhoben, so ist dies in der Niederschrift festzustellen. Die übrigen Stimmzettel sind in einem verschlossenen Umschlag der Niederschrift beizufügen.
Niederschrift. (1) Ober die Verhandlungen der Betriebskommission sind Nieder- schriften über die Beschlußergebnisse zu fertigen; es gilt § 61 Abs. 1 HGO. Die Niederschriften sind vom Vorsitzenden und dem Schrift- führer zu unterzeichnen.
Niederschrift. (1) Über den Verlauf der Sitzung der Verbandsversammlung ist eine Niederschrift auf- zunehmen.
Niederschrift. 1. Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Erfüllung der Nachweispflicht erfolgt durch Unterzeichnung der mit allen wesentlichen Vertragsbedingungen (s. unten) versehenen Niederschrift und Aushändigung an den Arbeitnehmer. Es bedarf der eigenhändigen Unterzeichnung durch den Aussteller (§ 126 Abs. 1 BGB) (= rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf die die allgemeinen Regelungen über Willenserklärungen entsprechend Anwendung finden).7 5 S. dazu z.B. LAG Düsseldorf v. 01.06.2012 – 9 Xx 000/00, n.v.; LAG Köln v. 18.01.2010 – 5 Sa 23/09, AuA 2010, S. 370; ArbG Aachen v. 25.06.2020 – 2 Ca 4186/19, n.v.; Xxxxxxxx, a.a.O., Fn. 4.
Niederschrift. (6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzu- fertigen. Sie soll den Ort und den Tag der Versammlung, den Namen des Ver- sammlungsleiters sowie Art und Ergebnis der Abstimmung und die Feststellung des Versammlungsleiters über die Beschlussfassung enthalten. Bei Wahlen sind die Namen der vorgeschlagenen Personen und die Zahl der auf sie entfallenden Stimmen anzugeben. Eine Aufbewahrung der Stimmzettel ist nicht erforderlich. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, dem Schriftführer und den anwe- senden Mitgliedern des Vorstandes zu unterschreiben. Die Belege über die Ein- berufung sind als Anlagen beizufügen.