Schriftformerfordernis. Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
Schriftformerfordernis. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Schriftformerfordernis. Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Stromlieferungsvertrages und/oder der Allgemeinen Stromlieferbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform. Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, sind jedoch auch formlose Erklärungen des Stromlieferanten rechtswirksam, wenn dies zum Vorteil des Kunden ist. Vom Schriftformerfordernis ausgenommen (formfrei) sind auch Willenserklärungen, die von Endverbrauchern ohne Lastprofilzähler im Rahmen des vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellten Online-Wechselverfahrens abgegeben werden.
Schriftformerfordernis. Verträge bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Für Änderungen und Ergänzungen gilt dies entsprechend sowie für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, soweit sie nicht auf einer individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien beruhen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schriftformerfordernis. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, gleiches gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Schriftformerfordernis. Zwischen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Xxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx nachstehend auch Auftragnehmer (AG) genannt diese derzeit vertreten durch Xxxxxxxx Xxxxxxx Immobilien KG, Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx und dem oben genannten Fachunternehmen nachstehend Auftragnehmer (AN)genannt, gemeinsam auch Vertragsparteien genannt, wird folgende Rahmenvereinbarung getroffen:
Schriftformerfordernis. Änderungen oder Ergänzungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen dieses Treuhandvertrages einschließlich dieser Ziffer 6.4 bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Fax).
Schriftformerfordernis. (1) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag oder der ihm beigefügten Anlagen bedürfen der Schriftform in Form einer von den Vertragsparteien unterzeichneten privatschriftlichen Änderungsurkunde, soweit nicht Beurkundung erforderlich ist. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der in Satz 1 genannten Form.
(2) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. AG sowie der AN erhalten jeweils eine Ausfertigung. Karlsruhe, den den, VBL Unterschrift/Stempel Auftragnehmer Unterschrift/Stempel Name/n in Druckbuchstaben Name/n in Druckbuchstaben Büro München Giesing; Tel: 000 00000000; Fax: 000 00000000 für: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe 12.10.2017Jahres LV 2018 2019 Jahres-LV 2018 &19 SCHREINERARBEITEN Seite 1 von 29 SCHREINERARBEITEN 18 19 Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten - DIN 18 355 Tischlerarbeiten -DIN 18 357 Beschlagsarbeiten - DIN 18 361 Verglasungsarbeiten VOB, jeweils neueste Fassung Während der Wintermonate ist in den Wohnungen mit Einzelther- men keine Baubeheizung vorhanden. Der AN hat die Wohnung mit eigener Baubeheizung (Strom) zu versorgen und nach Mög- lichkeit bis zum Eintreten des nächsten Gewerks in der Einheit zu belassen um eine ausreichende Trocknung zu erhalten. Diese Mehraufwendungen sind in die Einzelpositionen mit einzurechnen. Bei Wohnungen mit Zentralheizung sind im Winter evtl. zwischen- durch 2-3 Heizkörpernischen für den Heizungsbauer zu überarbei- ten und zu streichen, damit dieser die Heizkörper für eine Bau- trocknung montieren kann. Eine separate Anfahrt wird nicht extra vergütet und die Leistung ist in die Einzelpreise mit einzurechnen.
Schriftformerfordernis. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.