Allgemeine Verwaltung Musterklauseln

Allgemeine Verwaltung. Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
Allgemeine Verwaltung. Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange. Büroleistungen, wie z. B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, sind mit dem pauschalen Verwalterentgelt abgegolten und werden nicht gesondert berechnet.
Allgemeine Verwaltung. Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rah- men der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
Allgemeine Verwaltung. Abschluss, Änderung oder Kündigung von Hausmeister-, Hausreinigungs- und Gartenpflegeverträgen sowie sonstiger Dienstverträge zur laufenden Bewirtschaftung des Verwaltungsobjekts, von Versicherungsverträgen das Verwaltungsobjekt betreffend, von Liefer- und Versorgungsverträgen mit Energieversorgern bzw. Energiedienstleistern (Strom-, Gas- oder Ölversorgung) sowie von Verträgen mit Dienstleistungsunternehmen über die Ausstattung des Verwaltungsobjekts (Kauf, Miete oder sonstige entgeltliche Gebrauchsüberlassung) mit Verbrauchserfassungsgeräten und Rauchwarnmeldern sowie deren Wartung und Ablesung inklusive der Erstellung der Abrechnung über die Kosten einer zentralen Heizungs- bzw. Warmwasserversorgungsanlage.
Allgemeine Verwaltung. Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange. Büroleistungen, wie z. B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, werden monatlich pauschal mit € / WE zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet und vom Verwaltungskonto abgebucht.
Allgemeine Verwaltung. 1. Projekte, die aus dem EU-Förderungsprogramm INTERREG III bis 2006 und ab 2007 „Ziel 3“ finanziert werden sollen, werden gemeinsam vorbereitet und realisiert bzw. es wird an den jeweiligen Vorhaben partnerschaftlich mitgewirkt (Siehe u. a. Punkt 2.1.1. dieser Vereinbarung) 2. Interessen der beiden Partnerstädte werden in den Gremien der Euroregion „Spree-Neiße-Bober“ / „Sprewa-Nysa-Bóbr“ gemeinsam vertreten. Termin: nach Anfrage/Bedarf 3. Dem Beratungsbedarf zu Fragen der kommunalen Selbstverwaltung entsprechend, stehen den Partnern in Zielona Góra kompetente Gesprächspartner der Cottbuser Stadtverwaltung (und umgekehrt) zur Verfügung. Bei Bedarf werden Kontakte zu Konsultanten außerhalb der Verwaltung geknüpft. 4. Die fachlich zuständigen Bereiche beider Stadtverwaltungen setzen ihre Arbeit am Programm zur weiteren sportlichen und kulturellen Nutzung des Cottbuser „Stadions der Freundschaft“. 5. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Vermessungs- und Katasterwesens wird fortgesetzt. Zum Thema „Methodik der Wertschätzung von Grundstücken“ in Lagów wird gemeinsam eine Konferenz vorbereitet und mit Beiträgen (Fachreferate) gestaltet. 6. Die Stadtverwaltung Cottbus schlägt vor, Ausstellungen des Baudezernates, zu den Themen: • Stadtumbau in Cottbus • Modellstadt Cottbus – Innenstadt u. a. in Zielona Góra durchzuführen. 7. Repräsentanten der Stadt Zielona Góra werden auf Einladung der Stadt Cottbus am Festakt zum 850- jährigen Bestehen im Staatstheater Cottbus teilnehmen. 8. Beide Städte wirken am Projekt zur Revitalisierung des Botanischen Gartens in Zielona Góra mit, welches im Jahre 2007 aus INTERREG-IIIA realisiert wird.
Allgemeine Verwaltung. Gewährleistung von Einheitlich- keit, Zuverlässigkeit, Objektivität und Rückverfolgbarkeit durch die dauerhafte Anwendung zweckmässiger Verwaltungsver- fahren Die TBS muss Folgendes vorweisen beziehungsweise über Folgendes verfü- gen: a) nachweisliche Befolgung der guten Verwaltungspraxis; b) eine Strategie und einschlägige Verfahren für die Wahrung der Ver- traulichkeit sensibler Informationen in der TBS und bei allen ihren Part- nern; c) ein Dokumentenverwaltungssystem, das die Registrierung, Rückverfolg- barkeit, Pflege und Archivierung al- ler relevanten Dokumente sicher- stellt; d) einen Mechanismus für interne Betriebsprüfung und Bewertung durch das Leitungspersonal zwecks regelmässiger Überwachung der Einhaltung zweckmässiger Verwal- tungsverfahren; e) ein Verfahren für die objektive Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen.
Allgemeine Verwaltung. Bargeld sowie Unterlagen (Daten- und Datenträger, Belege, Karteikarten, EDV-Listen, Disketten und Verzeichnisse), die den Bestimmungen des Datenschutzes unterliegen, sind verschlossen aufzubewahren. PC´s müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein.
Allgemeine Verwaltung a) Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietungen einschließlich Mietersuche sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern b) Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel c) Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen d) Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden e) Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten f) Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung g) Verwaltung von Hausakten und Belegen h) Verwaltung von Mietsicherheiten
Allgemeine Verwaltung. Die Verwaltung führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.