Common use of Notierung an einer Börse Clause in Contracts

Notierung an einer Börse. Die Gesellschaft beabsichtigt, bestimmte Fonds durch Notierung an einer oder mehreren relevanten Börsen als ETFs zu qualifizieren. Im Rahmen dieser Notierungen besteht eine Verpflichtung seitens eines oder mehrerer Mitglieder der relevanten Börse, als Market Maker zu fungieren und Preise zu stellen, zu denen die Anteile von Anlegern gekauft oder verkauft werden können. Die Spanne zwischen diesen Kauf- und Verkaufspreisen kann von der für die relevante Börse zuständigen Behörde überwacht und reguliert werden. Sofern im Prospektnachtrag für den jeweiligen Fonds nicht anders angegeben, ist vorgesehen, die Notierung der Anteile jedes Fonds an relevanten Börsen zu beantragen. Die Gesellschaft berechnet keine Übertragungsgebühr für Anteilskäufe am Sekundärmarkt. Kauforders für Anteilskäufe an den relevanten Börsen können über ein Mitgliedsunternehmen oder einen Makler erteilt werden. Durch diese Kauforders können Kosten entstehen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Genehmigung eines Zulassungsprospekts gemäß den Notierungsrichtlinien der relevanten Börse stellt keine Garantie oder Zusicherung seitens der relevanten Börse hinsichtlich der Kompetenz der Service-Anbieter oder der Angemessenheit der im Zulassungsprospekt enthaltenen Informationen oder der Eignung der Anteile für Anlagen oder einen anderen Zweck dar. Entscheidet sich der Verwaltungsrat für die Auflegung zusätzlicher Fonds oder Anteilsklassen, kann er nach eigenem Ermessen die Notierung der Anteile dieser Fonds an der relevanten Börse beantragen. Solange die Anteile eines Fonds an einer relevanten Börse notiert sind, ist der Fonds bestrebt, die Anforderungen der relevanten Börse bezüglich dieser Anteile zu erfüllen. Zwecks Erfüllung der nationalen Gesetze und Bestimmungen zum Angebot und/oder der Notierung der Anteile außerhalb Irlands können diesem Dokument ein oder mehrere Dokumente beigefügt sein, in denen die relevanten Informationen für die Hoheitsgebiete, in denen die Anteile zur Zeichnung angeboten werden, dargelegt sind. Jede Anteilsklasse eines Fonds kann an einer oder mehreren relevanten Börsen notiert sein. Einzelheiten hierzu sind im jeweiligen Prospektnachtrag dargelegt.

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Samples: www.easybank.at, www.easybank.at, markets.bawag.at

Notierung an einer Börse. Die Gesellschaft beabsichtigt, bestimmte Fonds sich durch die Notierung ihrer Anteile an einer oder mehreren relevanten Börsen als ETFs börsennotierter Fonds (Exchange Traded Fund, „ETF“) zu qualifizieren. Im Rahmen dieser Notierungen besteht eine Verpflichtung seitens eines müssen ein oder mehrerer mehrere Mitglieder der relevanten Börse, Börse als Market Maker zu fungieren agieren, die Geld- und Preise zu Briefkurse stellen, zu denen Anleger die Anteile von Anlegern gekauft kaufen oder verkauft werden verkaufen können. Die Spanne zwischen diesen Kauf- den Geld- und Verkaufspreisen kann Briefkursen wird möglicherweise von der für die relevante Börse zuständigen Behörde jeweiligen Börsenaufsicht überwacht und reguliert werdenreguliert. Sofern im Prospektnachtrag für den jeweiligen Fonds nicht anders angegeben, Es ist vorgesehen, die Notierung der Anteile jedes aller Fonds an einer oder mehreren relevanten Börsen zu beantragen. Die Gesellschaft berechnet keine Übertragungsgebühr für Anteilskäufe am Sekundärmarkt. Kauforders für Anteilskäufe an den relevanten Börsen können über ein Mitgliedsunternehmen oder einen Makler erteilt werden. Durch diese Kauforders können Kosten entstehen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Genehmigung eines Zulassungsprospekts gemäß den Notierungsrichtlinien der relevanten Börse stellt keine Garantie oder Zusicherung seitens der relevanten Börse hinsichtlich der Kompetenz der Service-Anbieter oder der Angemessenheit der sofern im Zulassungsprospekt enthaltenen Informationen oder der Eignung der Anteile Nachtrag für Anlagen oder einen anderen Zweck darden betreffenden Fonds nicht anders angegeben. Entscheidet sich Wenn der Verwaltungsrat für die Auflegung zusätzlicher Fonds oder AnteilsklassenKlassen beschliesst, kann er nach eigenem Ermessen die Notierung der Anteile dieser Fonds an der einer oder mehreren relevanten Börse Börsen beantragen. Solange die Anteile eines Fonds an einer relevanten Börse notiert sind, ist der Fonds bestrebtbemüht, die Anforderungen Auflagen der relevanten Börse bezüglich dieser in Bezug auf diese Anteile zu erfülleneinzuhalten. Zwecks Erfüllung Um die Einhaltung der nationalen Gesetze und Bestimmungen zum Verordnungen in Bezug auf das Angebot und/oder der die Notierung der Anteile außerhalb ausserhalb Irlands zu gewährleisten, können diesem Dokument ein oder mehrere Dokumente beigefügt seinbeiliegen, in denen die relevanten entsprechende Informationen für die HoheitsgebieteRechtsordnungen enthalten, in denen welchen die Anteile zur Zeichnung angeboten werden. Der Verkaufsprospekt und der Nachtrag für den betreffenden Fonds enthalten Einzelheiten zur offiziellen Notierung der Anteile der einzelnen Fonds und zum Handel auf dem Hauptwertpapiermarkt der relevanten Börsen. Die Gesellschaft erhebt keine Verkehrsgebühr für den Kauf von Anteilen am Sekundärmarkt. Kaufaufträge für Anteile an den relevanten Börsen können über ein Mitgliedsunternehmen oder einen Börsenmakler platziert werden. Diese Kaufaufträge für Anteile können mit Kosten verbunden sein, dargelegt sinddie ausserhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen. Jede Anteilsklasse eines Fonds Die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Börse gemäss den Notierungsauflagen der relevanten Börse stellt keine Garantie oder Zusicherung der relevanten Börse hinsichtlich der Kompetenz der Dienstleistungsanbieter, der Angemessenheit der in den Notierungsauflagen enthaltenen Informationen oder der Eignung der Anteile für Anlage- oder sonstige Zwecke dar. Bestimmte berechtigte Teilnehmer, die Anteile zeichnen, können als Market Maker auftreten; von anderen berechtigten Teilnehmern wird erwartet, dass sie Anteile zeichnen, um den Kauf von Anteilen von oder den Verkauf an ihre Kunden im Rahmen ihres Makler- /Brokergeschäfts zu ermöglichen. Durch diese berechtigten Teilnehmer, die Anteile zeichnen oder zurückgeben können, kann sich im Laufe der Zeit ein liquider und effizienter Sekundärmarkt an einer oder mehreren relevanten Börsen notiert seinentwickeln, indem diese die Nachfrage nach diesen Anteilen auf dem Sekundärmarkt erfüllen. Einzelheiten hierzu Über den Betrieb eines solchen Sekundärmarktes können Personen, die keine berechtigten Teilnehmer sind, Anteile von anderen Sekundärmarkt-Anlegern oder Market Makern, Maklern/Brokern oder anderen berechtigten Teilnehmern zu Preisen kaufen oder an diese verkaufen, die nach einer Währungsumrechnung in etwa dem Nettoinventarwert der Anteile entsprechen sollten. Anleger sollten beachten, dass sich an Tagen ausserhalb der Geschäfts- oder Handelstage für einen Fonds, an denen die Anteile an einem oder mehreren Märkten gehandelt werden, jedoch die zugrunde liegenden Märkte, an denen der Referenzindex oder Referenzvermögenswert des Fonds gehandelt wird, geschlossen sind, die Spanne zwischen dem notierten Geld- und Briefkurs der Anteile ausweiten kann. Auch kann sich die Differenz zwischen dem Marktkurs eines Anteils und dem zuletzt berechneten Nettoinventarwert je Anteil nach der Währungsumrechnung vergrössern. Weiterhin sollten Anleger beachten, dass an solchen Tagen der Wert des Referenzindex oder des Referenzvermögenswerts möglicherweise nicht berechnet wird und den Anlegern für ihre Anlageentscheidung nicht zur Verfügung steht, da die Preise der im Referenzindex oder Referenzvermögenswert enthaltenen Wertpapiere an dem/den zugrunde liegenden Markt/Märkten an diesen Tagen nicht verfügbar sind. Nichtsdestoweniger stellen eine oder mehrere relevante Börsen möglicherweise eine Berechnung für den Referenzindex oder Referenzvermögenswert zur Verfügung, der auf dem Handel der in diesem Referenzindex oder Referenzvermögenswert enthaltenen Wertpapiere an anderen Märkten als dem/den zugrunde liegenden Markt/Märkten basiert. Die Abwicklung von Geschäften mit Anteilen an den relevanten Börsen erfolgt durch die Einrichtungen einer oder mehrerer anerkannter Clearing- und Abwicklungssysteme nach den geltenden Modalitäten, die bei den relevanten Börsen erhältlich sind. Weitere Informationen zu den relevanten Börsen für die einzelnen Fonds sind im jeweiligen Prospektnachtrag entsprechenden Nachtrag dargelegt.

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Samples: www.nomura.com