NUTZUNG DER JACHT. Der MIETER sichert zu, die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten und ausreichend Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen. Im Falle einer Vereinbarung der Jachtvermietung unter einen Bareboat Agreement (Vermietung ohne Besatzung) verpflichtet sich der MIETER, dass er, wenn er nach angemessener Einschätzung der Charterfirma nicht dafür geeignet ist, die Jacht in einer sicheren und seemännischen Art und Weise zu steuern, auf Kosten des MIETERS die Dienste eines professionellen Kapitäns durch die Charterfirma bis zu dem Zeitpunkt annehmen wird, bis der designierte professionelle Kapitän erklärt, dass der MIETER die Jacht in kompetenter Weise ohne die Dienste des professionellen Kapitäns handhaben kann. Weiterhin verpflichtet sich der MIETER: a) die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen. b) Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen c) Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, d) sich vor Reisebeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebietes eingehend zu informieren incl. dem Einholen der Wetterdaten e) Die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine fremden Passagiere an Bord zu nehmen, die Yacht nicht an fremde Dritte zu überlassen und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren. f) Bei Schäden, Kollisionen, Havarie oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sofort die Charterfirma zu informieren. Bei Schaden am Schiff oder an Personen ist der MIETER verpflichtet, eine Niederschrift incl. Fotos anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes o.ä. zu sorgen. g) Im Fall einer Havarie die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarung über Bergungs- oder Abschleppkosten zu treffen. h) Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar bei der Übergabe und Rückgabe zu überprüfen und mit seiner Unterschrift zu bestätigen. i) Beanstandungen der Yacht unverzüglich im Protokoll zu vermerken und umgehend bei dem Stützpunkt der Yacht anzuzeigen. Später angezeigte Reklamationen werden nicht anerkannt. j) keine Tiere mit an Bord zu bringen. Der MIETER trägt die Verantwortung für die Betriebskosten der Jacht, die, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, folgendes umfassen: Brennstoff, Schmieröl, Filter, Hafengebühren außerhalb des Heimat-Liegeplatzes. Etwaige Verluste, Brüche oder Beschädigungen außerhalb des normalen Verschleißes und der Abnützung am Schiff oder seiner Ausrüstung durch den MIETER, (ob absichtlich oder nicht absichtlich), werden von der Kaution abgezogen. Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Charterfirma. Auslagen für Reparaturen welche infolge von Verschleiß notwendig wurden, werden von der CHARTERFIRMA gegen Vorlage des Austauschteils und der Kaufrechnung zurückerstattet. Die Bilgen sind täglich vom MIETER zu überprüfen. Bei Auffälligkeiten ist die Charterfirma umgehend zu informieren.
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Samples: Charter Agreement, Charter Agreement
NUTZUNG DER JACHT. Der MIETER sichert zu, die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten und ausreichend Erfahrungen in der Führung einer Yacht in der gemieteten Größe- und Typ und ein für die Fahrregion und gecharterte Yacht gültigen, international anerkannten Sportboot-Führerschein (oder mindestens gleichwertiges Äquivalent) zu besitzen. Im Falle einer Vereinbarung der Jachtvermietung unter einen Bareboat Agreement (Vermietung ohne Besatzung) verpflichtet sich der MIETER, dass er, wenn er nach angemessener Einschätzung der Charterfirma nicht dafür geeignet ist, die Jacht in einer sicheren und seemännischen Art und Weise zu steuern, auf Kosten des MIETERS die Dienste eines professionellen Kapitäns durch die Charterfirma so lange ein Training mit einer geeigneten Person bis zu dem Zeitpunkt annehmen wird, bis der designierte professionelle Kapitän erklärtfestgestellt wird, dass der MIETER die Jacht in kompetenter Weise ohne die Dienste des professionellen Kapitäns handhaben kann. Sollte dies nicht möglich sein – oder ist der Charterer oder sein Skipper nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht in der vereinbarten Bootsklasse, behält sich die Charterfirma vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern. Weiterhin verpflichtet sich der MIETER:
a) die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.
b) Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen
c) Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten,
d) sich vor Reisebeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebietes eingehend zu informieren incl. dem Einholen der Wetterdaten
e) Die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine fremden Passagiere an Bord zu nehmen, die Yacht nicht an fremde Dritte zu überlassen und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren.
f) Bei Schäden, Kollisionen, Havarie oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sofort die Charterfirma zu informieren. Bei Schaden am Schiff oder an Personen ist der MIETER verpflichtet, eine Niederschrift incl. Fotos anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes o.ä. zu sorgen.
g) Im Fall einer Havarie die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarung über Bergungs- oder Abschleppkosten zu treffen.
h) Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar bei der Übergabe und Rückgabe zu überprüfen und mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
i) die Yacht nach Rückkehr in einwandfreien, ordentlichem und vollgetanktem Zustand zurück zu gegeben - andernfalls wird das Tanken und Aufklaren berechnet und von der Kaution abgezogen.
j) Charterverträge oder eigene Vertragsformulare des Eigners/Charterfirma vor Übergabe der Yacht zu unterzeichnen. Ggf. spezifisch AGB des Vermieters werden mit dem Reservierungsformular mit gesendet.
k) Der Ölstand, der Kühlwasserstand und die Bilgen sind täglich, der Austritt des Kühlwassers laufend durch den Charterer zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Bei Auffälligkeiten ist die Charterfirma zu informieren.
l) Beanstandungen der Yacht unverzüglich im Protokoll zu vermerken und umgehend schriftlich bei dem Stützpunkt der Yacht anzuzeigen. Später angezeigte Reklamationen werden nicht anerkannt.
j) keine Tiere mit an Bord zu bringen. Der MIETER trägt die Verantwortung für die Betriebskosten der Jacht, die, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, folgendes umfassen: Brennstoff, Schmieröl, Filter, Hafengebühren außerhalb des Heimat-LiegeplatzesHafengebühren. Etwaige Verluste, Brüche oder Beschädigungen außerhalb des normalen Verschleißes und der Abnützung am Schiff oder seiner Ausrüstung durch den MIETER, (ob absichtlich oder nicht absichtlich), werden von der Kaution abgezogen. Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Charterfirma. Auslagen für Reparaturen welche infolge von Verschleiß notwendig wurden, werden von der CHARTERFIRMA gegen Vorlage des Austauschteils und der Kaufrechnung zurückerstattet. Die Bilgen sind täglich vom MIETER zu überprüfen. Bei Auffälligkeiten ist die Charterfirma umgehend zu informieren.
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