Nutzung der Ladestation Musterklauseln

Nutzung der Ladestation. 8.1 Kunden haben das Recht zur Benutzung der Ladestation. Dies umfasst das Parken des Fahrzeugs auf den jeweils gekennzeichneten Parkflächen und der gleichzeitigen Verbindung des Fahrzeugs mittels zugelassenem Ladekabel mit der Ladestation.
Nutzung der Ladestation. Postleitzahl Ort Die Ladestation darf ausschließlich zum Aufladen des eigenen E-Fahrzeugs des Auftraggebers genutzt werden. Die Nutzung einer Ladestation ist nur möglich, sofern sie betriebsbereit ist. Zeitweilige Störungen der Ladestatio- nen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Kunde hat die Ladestationen entsprechend den an der jeweiligen Ladestation angebrachten Angaben zu den technischen Bedingungen der Ladestation und zu den je- weils zulässigen Steckern mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen. Der Kunde darf sein Fahrzeug nur mit einem für sein Fahrzeug geeigneten, fehlerfreien und unbeschä- digten Ladekabel mit der Ladestation verbinden. Rechnungsbezeichnung (z. B. Bestellnr., KFZ-Kennzeichen) Stand: 23.04.2019
Nutzung der Ladestation. 3.1. Das Laden an der Ladeinfrastruktur der Städtische Dienste Eberbach, der ladenetz.de-Partner und der Kooperationspartner erfolgt zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Städtische Dienste Eberbach bzw. der Partner. Der Kunde hat diesen stets Folge zu leisten.
Nutzung der Ladestation. 9.1 Die Modalitäten der Nutzung der Ladestation durch den Kunden und durch allfällige weitere Nutzer sind abschliessend in den ANB E-MOB readywork festgelegt, welche integrierender Bestandteil des vorliegenden Vertrags bilden (Ziff. 3).
Nutzung der Ladestation. 9.1. Die Nutzung der Ladestation ist ausschließlich für das Aufladen von Batterien von Elektrofahrzeugen gestattet. Der Nutzer hat sich vor der Nutzung der Ladestation über deren ordnungsgemäße Bedienung zu informieren. Die Bedienungsanleitung kann unter xxxxxx.xx/xx/xxxxxx eingesehen werden.
Nutzung der Ladestation. 9.1 Die Modalitäten der Nutzung der Ladestation durch den Kunden und durch allfällige weitere Nutzer sind abschliessend in den ABNB E-MOB readyhome+ festgelegt, welche integrierender Bestandteil des vorliegenden Vertrags bilden (Ziff. 3).
Nutzung der Ladestation. 5.1 Das Laden an der Ladeinfrastruktur der SWG und der Partner erfolgt zu den jewei- ligen Nutzungsbedingungen der SWG bzw. der Partner. Der Kunde hat diesen stets Folge zu leisten. Der Kunde hat die Ladestation entsprechend den daran angebrachten Angaben zu den technischen Bedingungen der Ladestation und unter Verwendung der zulässigen Stecker mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen.