Common use of Nutzung der Marktdaten durch den Vertragspartner Clause in Contracts

Nutzung der Marktdaten durch den Vertragspartner. Servicevertrag 4.1 Vor Bereitstellung der Marktdaten ist der Vertragspartner verpflichtet, mit jedem Subscriber, Enduser, Subvendor, Webhosting Client oder Service Facilitator einen Servicevertrag abzuschließen. Der Abschluss kann auch in Form eines Click-on Agreements erfolgen. Der Vertragspartner bestätigt, dass der Servicevertrag im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrages steht. 4.2 Der Servicevertrag hat die in Klausel 4.1 genannten Kunden des Vertragspartners in geeigneter Weise über die Verwendung der Marktdaten gemäß dem gegenständlichen Vertrag zu informieren. Insbesondere hat er bei den Subscribern und Endusern einen Hinweis darauf zu enthalten, a) dass die Nutzung der Marktdaten ausschließlich nur für die Interne Nutzung des Subscribers und des Endusers erlaubt ist, wobei jede Weitergabe an Dritte, Weiterleitung oder Veröffentlichung der Marktdaten oder von Teilen davon mit Ausnahme von Limited Extracts verboten ist und b) dass der Vertragspartner sicherzustellen hat, dass jeder Subscriber und/oder Enduser die in Klausel 8 sowie Annex 4 geregelten Anforderungen zu Unit of Count einhält. Weiters hat der Servicevertrag einen Hinweis darauf zu enthalten, dass, vor der Freischaltung von Marktdaten für die Weitergabe an Subvendoren und Webhosting Clients, der Abschluss eines Market Data Agreements zwischen dem Subvendor und der WBAG bzw. eine entsprechende Erlaubnis (Annex 2) für einen Webhosting Client erforderlich ist, bevor diese die Marktdaten vom Vertragspartner erhalten und übertragen bzw. darstellen dürfen. 4.3 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Subscriber, Enduser, Subvendoren, Webhosting Clients und Service Facilitators von den für sie relevanten Änderungen des Vertrages rechtzeitig vor deren Inkrafttreten Kenntnis erlangen.

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Samples: Market Data Agreement, Market Data Agreement, Market Data Agreement

Nutzung der Marktdaten durch den Vertragspartner. Servicevertrag 4.1 Vor Bereitstellung der Marktdaten ist der Vertragspartner verpflichtet, mit jedem Subscriber, EnduserEndu- ser, Subvendor, Webhosting Client oder Service Facilitator einen Servicevertrag abzuschließen. Der Abschluss kann auch in Form eines Click-on Agreements erfolgen. Der Vertragspartner bestätigt, dass der Servicevertrag im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrages steht. 4.2 Der Servicevertrag hat die in Klausel 4.1 genannten Kunden des Vertragspartners in geeigneter Weise über die Verwendung der Marktdaten gemäß dem gegenständlichen Vertrag zu informieren. Insbesondere hat er bei den Subscribern und Endusern einen Hinweis darauf zu enthalten, a) dass die Nutzung der Marktdaten ausschließlich nur für die Interne Nutzung des Subscribers und des Endusers erlaubt ist, wobei jede Weitergabe an Dritte, Weiterleitung oder Veröffentlichung der Marktdaten oder von Teilen davon mit Ausnahme von Limited Extracts verboten ist und b) dass der Vertragspartner sicherzustellen hat, dass jeder Subscriber und/oder Enduser die in Klausel Klau- sel 8 sowie Annex 4 geregelten Anforderungen zu Unit of Count einhält. Weiters hat der Servicevertrag einen Hinweis darauf zu enthalten, dass, vor der Freischaltung von Marktdaten für die Weitergabe an Subvendoren und Webhosting Clients, der Abschluss eines Market Mar- ket Data Agreements zwischen dem Subvendor und der WBAG bzw. eine entsprechende Erlaubnis (Annex 2) für einen Webhosting Client erforderlich ist, bevor diese die Marktdaten vom Vertragspartner Vertrags- partner erhalten und übertragen bzw. darstellen dürfen. 4.3 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Subscriber, Enduser, Subvendoren, Webhosting Clients und Service Facilitators von den für sie relevanten Änderungen des Vertrages rechtzeitig vor deren Inkrafttreten Kenntnis erlangen.

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