Klausel Musterklauseln

Klausel. 4.30 kommt auch dann zur Anwendung, wenn Kunden des Dritten die Marktdaten auf Grundlage von direkten Serviceverträgen mit dem Vertragspartner erhalten.
Klausel. 6.5 (IP Indemnity) regelt abschließend TravelPerks Haftung gegenüber dem Kunden für alle in dieser Klausel beschriebenen Ansprüche Dritter.
Klausel. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bzgl. der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftliche gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
Klausel. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Vertragsunterzeichnung von den Vertrags- partnern ausdrücklich zu Kenntnis genommen und sind unabdingbarer Bestandteil des Vertrags- verhältnisses.
Klausel. Eigentumsvorbehalt“
Klausel. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Betriebs- störungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen zu Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftrag- geber hieraus keine Ansprüche auf Schadenersatz herleiten.
Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Es gilt der Gerichtsstand von XXXXXXX.XXX.
Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
Klausel. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Köln den 10.4.2018 Ort und Datum Unterschrift Auftragnehmer Ort und Datum Unterschrift Auftraggeber Anlage: Technisch-organisatorische Maßnahmen