Common use of Nutzung der Tour durch den Kunden Clause in Contracts

Nutzung der Tour durch den Kunden. 4.1. 00000.xxx räumt dem Kunden hiermit nach Maßgabe des Vertrages und dieser Vorgaben das Recht ein, die produzierte Tour als Gesamtwerk ab ihrer Fertigstellung zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen (das "Nutzungsrecht"). Nicht gestattet ist die gesonderte Nutzung der verwendeten Fremdprodukte, insbesondere ggf. der verwendeten Filmmusik, sofern diese nicht der Kunde zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde ist berechtigt, Dritten eine nicht-ausschließliche Unterlizenz einzuräumen.

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