Nutzung Ihrer Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses Musterklauseln

Nutzung Ihrer Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses. (Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO) Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir nach den geltenden Vorschriften zum Datenschutz. Wir verwenden Ihre Daten, um mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen, durchzuführen oder zu beenden. Bei diesen Daten handelt es sich insbesondere um · Ihren Namen, · Ihre Anschrift, · Ihre Kontaktdaten wie z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, F. · Ggf. Ihr Geburtsdatum, · Ihre Zählernummer und · bei einem erteilten SEPA-Mandat - auch Ihre Bankverbindung. Weiter erheben wir oder von uns beauftragte Dritte im Laufe des Vertragsverhältnisses weitere Daten, wie z.B. · Ihre Verbrauchsdaten oder · Einspeisedaten zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Wenn Sie unser Netzanschlusskunde sind, ist es möglich, dass wir im Rahmen der Herstellung Ihres Netzanschlusses auch Daten zu Ihrem Bauvorhaben verarbeiten. Wenn wir für Sie den Messstellenbetrieb durchführen, erheben wir auch Daten nach §§ 49 ff. Messstellenbetriebsgesetz von Ihnen. Sofern wir die vorgenannten Daten nicht von Ihnen selbst erhalten haben, stammen sie aus öffentlich zugänglichen Quellen oder wir haben sie von Ihrem Energielieferanten im Rahmen der sog. Marktpartnerkommunikation erhalten. Wir werden personenbezogene Daten weder an Dritte verkaufen noch auf andere Weise vermarkten.
Nutzung Ihrer Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses. (Art. 6 Abs. 1 (b) und (c) Datenschutzgrundverordnung, im weiteren DSGVO) Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir nach den geltenden Vorschriften zum Datenschutz. Wir verwenden Ihre Daten, um mit Ihnen den angebotenen Vertrag abzuschließen, durchzuführen oder zu beenden. Bei diesen Daten handelt es sich insbesondere um - Ihren Namen, - Ihre Anschrift, - Ihre Kontaktdaten wie z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, - ggf. Ihr Geburtsdatum, - Ihre Zählernummer und - bei einem erteilten SEPA-Mandat - auch Ihre Bankverbindung. Weiter erheben wir oder von uns beauftragte Dritte im Laufe des Vertragsverhältnisses weitere Daten, wie z.B. Ihre Verbrauchsdaten, zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Wenn wir für Sie den Messstellenbetrieb durchführen, erheben wir auch Daten nach §§ 49 ff. Messstellenbetriebsgesetz von Ihnen. Sofern wir die vorgenannten Daten nicht von Ihnen selbst erhalten haben, stammen sie aus öffentlich zugänglichen Quellen oder wir haben sie von Ihrem Energielieferanten im Rahmen der regulierten Marktpartnerkommunikation erhalten. Wir werden personenbezogene Daten weder an Dritte verkaufen noch auf andere Weise vermarkten.

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  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,