Nutzung über Serverinstallation Musterklauseln

Nutzung über Serverinstallation. Solange Sie die in dieser LVTS als Voraussetzung der darin eingeräumten Lizenz dargelegten Bedingungen und Bestimmungen einhalten, dürfen Sie im Rahmen der Lizenz eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE auf Computer-Dateiservern in Ihrem internen Netzwerk installieren, jedoch ausschließlich, um die von einer Einzelperson initiierte Nutzung der SOFTWARE innerhalb desselben internen Netzwerks gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1.1 und
Nutzung über Serverinstallation. Solange Sie die in dieser LVTS als Voraussetzung der darin eingeräumten Lizenz dargelegten Bedingungen und Bestimmungen einhalten, dürfen Sie im Rahmen der Lizenz eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE auf Computer-Dateiservern in Ihrem internen Netzwerk installieren, jedoch ausschließlich, um die von einer Einzelperson initiierte Nutzung der SOFTWARE innerhalb desselben internen Netzwerks gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1.1 und 1.2 zu ermöglichen. Die Gesamtanzahl der Nutzer überhaupt (nicht der gleichzeitigen Nutzer) des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE darf die zulässige Benutzeranzahl nicht übersteigen. Zur Verdeutlichung: Nach den obigen Bestimmungen sind Sie beispielsweise nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE (ob direkt oder über Befehle, Daten oder Anweisungen) auf folgende Weisen zu installieren bzw. darauf zuzugreifen: (i) von oder auf einem Computer, der nicht Teil Ihres internen Netzwerks ist, (ii) zur Nutzung durch Arbeitsgruppen auf Webhosting-Basis oder zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Dienstleistungen; (iii) zur Verwendung durch Einzelpersonen oder Körperschaften zwecks Nutzung, Herunterladen, Kopieren oder anderweitigem Vorteilsgewinn aus den Funktionen des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE, sofern dies nicht explizit durch eine Lizenz von TechSmith gestattet ist,

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.