Common use of Nutzungsrechte des Anwenders Clause in Contracts

Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt darin, bestimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die zeitlich befristeten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen und die Software für den Anwender durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses nutzen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH in der Doku- mentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten Liste; oder gemäß der von der BS GmbH in der Dokumentation der Software vorge- gebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS GmbH entwickelten Client-Software er- laubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH und weitere Dritt-Software-Lösungen verwenden, mittels de- rer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung der Software der BS GmbH. Die gesetzli- chen Rechte oder von der BS GmbH gesondert eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Preisliste der BS GmbH, die auf der Webseite der BS GmbH sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) Bereits von der BS GmbH dem An- wender vor Geltung dieser Bestimmun- gen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten bestehend aus User-CALs und De- vice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung in der Software hinzufügt: Verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Programms er- möglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den Bestimmungen ein. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH die nutzenden verbun- denen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH freigegebenen Betriebs- systemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS GmbH die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen der Software in dem vereinbarten Um- fang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbart, darf der Anwender die über die techni- sche Schutzschaltung freigegebenen Funktionen der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl der von Abrechnungen betrof- fenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS GmbH gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt der Vertragserstellung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement

Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung Ver- einbarung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, bestimmten be- stimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die zeitlich befristeten befris- teten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen vorgese- henen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen zuzuweisen und die Software Soft- ware für den Anwender durch die Benutzer Benut- zer während der Dauer des Mietverhältnis- ses Mietverhält- nisses nutzen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHSage (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers Benutzers in der Benutzerverwaltung Benutzerverwal- tung und die Zuwei- sung Zuweisung des NutzungsrechtsNutzungs- rechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts Nut- zungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHSage; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH Sage in der Doku- mentation Dokumen- tation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH Sage ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation schriftli- che Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen einzusehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen ei- ner beliebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefonMobiltelefon) benutzen, jedoch je- doch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt Zeit- punkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende hinausgehende zeitgleiche Nutzung Nut- zung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere meh- rere menschliche Personen unter Einsatz Ein- satz einer Technologie zum Zusammenführen Zusammen- führen der Eingaben mehrere Datenquellen Datenquel- len (Eingaben von Personen und GerätenGerä- ten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer Benut- zer zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändernän- dern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer Be- nutzer dauerhaft und auf un- bestimmte unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten ZuweisungZu- weisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Zuweisung Zuwei- sung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders Anwen- ders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet Arbeitsleistung verpflich- tet ist und keine Arbeitsleis- tung erbringtArbeitsleistung er- bringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet verpflich- tet ist und keine Arbeits- leistung erbringtArbeitsleistung er- bringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) der Benutzer nach § 616 BGB nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Verhin- derung. (4) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken erfolgtSupportzwecken er- folgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung nur für die Dauer des Test- oder o- der Sup- portleistung der Supportleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer Benut- zer vorgenommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ und/oder Werkverhältnis zum Anwender Anwen- der stand, wel- ches welches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung Nutzung der Software Soft- ware durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen ehemaligen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Anwender durch diese Vereinbarung Ver- einbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, die zeitlich zeit- lich befristeten Nut- zungsrechte bestimmten Nutzungsrechte bestimm- ten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen vorgesehe- nen Anzahl zuzuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx Ge- räts die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten ver- einbarten Umfang hinausge- hende zeitgleiche hinausgehende zeit- gleiche Nutzung der Software oder automatisierte auto- matisierte Nutzung der Software, insbeson- dere insbe- sondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie Technologie zum Zusammenführen Zu- sammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen zuge- wiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässigunzuläs- sig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHSage (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung Zuweisung des NutzungsrechtsNutzungs- rechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHSage; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung Zuwei- sung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten unterzeichne- ten Liste; oder oder (iv) gemäß der von der BS GmbH Sage in der Dokumentation Dokumen- tation der Software vorge- gebenen vorgegebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert kon- kretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung Un- terscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei zwei- felsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte un- bestimmte Zeit aufge- geben aufgegeben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte unbe- stimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung Än- derung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate Kalender- monate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dernGeräte- zuordnung ändern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft dau- erhaft nicht mehr zur Nutzung der Software Soft- ware genutzt werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts De- fekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung Nutzung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender An- wender verloren geht oder gestohlen wurde; oder (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung erfolgenSupportleistung er- folgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene zugewiesene Gerät vorgenommen vorge- nommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten ur- sprünglich zugeordneten Gerät gespeicherte gespei- cherte Kopien der Soft- ware Software zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen zugehöri- gen von der BS GmbH Sage entwickelten Client-Software er- laubtSoft- ware erlaubt. Ein Benutzer kann an einem ei- nem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH von Sage und weitere Dritt-Software-Lösungen Lösun- gen verwenden, mittels de- rer derer der Benutzer Benut- zer die hier lizenzierte Software mit Daten Da- ten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen vor- gesehenen Funktionen steuert. Der Umfang Um- fang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem die- sem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere insbesondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung Nutzung der Software der BS GmbH. von Sage. Die gesetzli- chen gesetzlichen Rechte oder von der BS GmbH Sage gesondert eingeräumten einge- räumte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende Nut- zung hinausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. von Sage. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht besteht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix Lizenzierungsmatrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des Lizenzer- werbs gültigen Preisliste der BS GmbHvon Sage, die auf der Webseite der BS GmbH von Sage sowie auf Anfrage An- frage erhältlich ist. e) Bereits von der BS GmbH Sage dem An- wender Anwender vor Geltung dieser Bestimmun- gen eingeräumte Bestimmungen einge- räumte Nutzungsrechte blei- ben vorbehaltlich bleiben vorbe- haltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb Misch- betrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten Nutzungsrechten bestehend aus UserU- ser-CALs und De- viceDevice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent Concur- rent User) nicht möglich. Wenn der An- wender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung Nutzung in der Software hinzufügt: Verzichtet verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH Sage auf die vor Geltung dieser Bestimmungen Bestim- mungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH Sage räumt dem Anwender aufschiebend aufschie- bend bedingt durch den wirksamen Verzicht Ver- zicht gemäß der vorstehendenen Regelung Rege- lung für jedes Nutzungsrecht, das dass die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Sage Client-Programms er- möglichteermöglichte, eine UserU- ser-CAL gemäß der vorstehen- den Bestimmungen vorstehenden Best- immungen ein. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten ge- währten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) Unterneh- men iSd §§ 15ff AktG zur Nutzung berechtigtbe- rechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH Sage die nutzenden verbun- denen verbundenen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen verbun- denen Unternehmen auf die Einhal- tung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichtenver- pflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken hinzu- wirken und steht für Verstöße der verbundenen ver- bundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH gegenüber Sage ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen Rah- men der aus der Leistungsbeschreibung Leistungsbeschrei- bung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen bestimmungsgemä- ßen Ausführung der Anwendung vervielfältigenver- vielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge not- wendige Sicherungskopien zu erstellenerstel- len. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung Vervielfältigung des in elektronischer Form überlassenen überlasse- nen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion sonsti- gen Dokumentation und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH Sage freigegebenen Betriebs- systemumgebung und unter den empfohlenen emp- fohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne ei- gene Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener ei- gener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen Unterneh- men iSd §§ 15ff AktG gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung Über- lassung der Software an Dritte, die Erteilung Er- teilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion ei- nes Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen Dienstleistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH Sage angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattetge- stattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger vor- heriger Zustimmung seitens der BS GmbH berechtigtSage be- rechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. Der Anwender Anwen- der ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu ändern, zu dekompilierendekom- pilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen geschaf- fenen anderen Compu- terprogrammen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahinge- hende Anfrage schriftlich an die BS GmbH Sage zu richten, sofern nicht solche Veränderungen Verände- rungen schon gemäß den Produktinformationen der Produktinfor- mationen oder mitgelieferter Daten gestattet ge- stattet sind. Die BS GmbH Sage behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung Verfü- gung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler Pro- grammfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS GmbH Xxxx die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen Zu- gangskennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugebenweiterzuge- ben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerkeUrhe- berrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines ei- nes Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung Zustim- mung durch die BS GmbH Sage erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen Funktionen der Software in dem vereinbarten Um- fang ver- einbarten Umfang zu nutzen. Als vereinbarter ver- einbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte UmfangUm- fang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbartvereinbart, darf der Anwender die über die techni- sche technische Schutzschaltung freigegebenen freige- gebenen Funktionen der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl An- zahl der von Abrechnungen betrof- fenen betroffe- nen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen Übermitt- lungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl Anzahl von MandantenMandan- ten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen de- nen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS GmbH gegenüber von Sage gegen- über dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH Sage diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt aus der Vertragserstellung bei Erwerb der Software geltenden Preisliste ersichtlichen er- sichtlichen Umstände der PreisbestimmungPreisbestim- mung.

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Samples: Nutzungsvertrag, Software License Agreement

Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs2.1 BS gestattet dem Anwender, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt darindie von ihm gemietete Lösung zeitlich beschränkt, bestimmten menschlichen Benutzern (d. h. während der Vertragslaufzeit bestimmungsge- mäß entsprechend der Leistungsbeschreibung im Folgenden: Benutzer) Datenblatt in dem dort beschriebenen Um- fang zu nutzen. Diese Nutzungsrechtseinräu- mung bezieht sich auch auf Software-Bestand- teile, die zeitlich befristeten Nutzungsrechte an im Rahmen von Upgrades, Updates und Hotfixes während der Software bis zu Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen und die Software für Lö- sung durch den Anwender mittels der von BS nach Annahme der Bestellung des Anwenders durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses nutzen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer den Anwender übermittelten Ak- tivierungs-E-Mail und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH in der Doku- mentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgendamit verbundenen Aktivierungsprozesses. Eine über den vereinbarten verein- barten Umfang hi- nausgehende zeitgleiche hinausgehende Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, Lösung ist unzulässig. . 2.2 Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn Einsatz der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen hat. Die Änderung darf Lösung ist nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer für eigene Zwecke des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist zulässig im Falle der Änderung der Zu- weisung verpflichtet, Sinne ei- nes Betriebs eines Webshops. Eine entgeltli- che oder unentgeltliche Überlassung an Dritte für den Zugang des ehemali- gen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Anwender Betrieb eines Webshops durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende zeitgleiche Nutzung der Software sich selbst oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten Liste; oder gemäß der von der BS GmbH in der Dokumentation der Software vorge- gebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS GmbH entwickelten Client-Software er- laubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH und weitere Dritt-Software-Lösungen verwenden, mittels de- rer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung der Software der BS GmbH. Die gesetzli- chen Rechte oder von der BS GmbH gesondert eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Preisliste der BS GmbH, die auf der Webseite der BS GmbH sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) Bereits von der BS GmbH dem An- wender vor Geltung dieser Bestimmun- gen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten bestehend aus User-CALs und De- vice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung in der Software hinzufügt: Verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Programms er- möglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den Bestimmungen ein. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH die nutzenden verbun- denen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien Dritte ist nicht gestattet. Die bestimmungsgemäße Nutzung durch Dritte als Kunden des Anwenders im Sinne des Einkaufs von Leistungen und Waren im Webshop bleibt hierdurch unberührt. 2.3 Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. 2.4 Eine Vervielfäl- tigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, Vervielfältigung der sonstigen Dokumenta- tion Benutzerdoku- mentation und sonstiger Unterlagen (BegleittexteBegleit- texte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. zuläs- sig. 2.5 Die Software muss in der von der BS GmbH freigegebenen Betriebs- systemumgebung und Lösung darf nur unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt von BS frei- gegebenen Systemvoraussetzungen einge- setzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. 2.6 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software Lösung oder Teile davon zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. 2.5disassemblieren oder Dritten zugänglich zu machen. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung Her- stellung der Interoperabilität der Software Lösung mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahingehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigtberech- tigt, selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nichtIst der Anwender der Auffassung, dass die Lösung Fehler aufweist, hat er BS über diese schriftlich unter Beschreibung der aufgetrete- nen Symptome zu informieren und BS deren Beseitigung zu überlassen. 2.7 Soweit Open Source Software oder ande- re freie Software in der Lösung enthalten ist und der Anwender diese Software installiert oder herunterlädt, gelten die entsprechenden Bestimmungen der GNU Public License, der LGPL oder der entsprechenden, jeweils auf die freie Software anwendbaren Lizenzbestim- mungen. BS wird über die Lösungen entspre- chende Information bereitstellen, wenn Teile der Lösung entsprechenden Lizenzbedingun- gen unterliegen und die BS GmbH die Vornahme Lizenzbestimmungen bereitstellen. Die entsprechenden Lizenzbe- dingungen gehen den Regelungen dieser Änderungen abgelehnt hatNut- zungsvereinbarung vor. 2.72.8 Der Einsatz der Lösung und die Anwen- dung durch den Anwender erfolgt auf dessen Gefahr. Der Anwender ist BS und ihre Lizenzgeber haften nicht berechtigt Zugangs- kennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugebenfehlerhafte Anwendung der Lösung und für ungewollte oder fehlerhafte Eingaben und deren Folgen. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen der Software in dem vereinbarten Um- fang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbart, darf der Anwender die über die techni- sche Schutzschaltung freigegebenen Funktionen der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl der von Abrechnungen betrof- fenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS GmbH gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt der Vertragserstellung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung.

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Samples: Software License Agreement, Software Wartung Und Support Agreement

Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. 2.1 User-CALs, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, bestimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) Nutzern die zeitlich befristeten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern Nut- zern (User-CAL) zuzuwei- sen zuzuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses Mietverhältnisses nutzen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS ESR Solution Group GmbH: (i) in In der Software durch die Eintragung des Be- nutzers Benutzers in der Benutzerverwaltung Be- nutzerverwaltung und die Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; Lizenz oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung Zu- weisung an die BS GmbH; ESR Solution Group GmbH oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung Zuwei- sung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; Liste oder (iv) gemäß der von der BS GmbH in der Doku- mentation Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS der ESR Solution Group GmbH ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene elektronische vorgehaltene elektro- nische und schriftliche Dokumen- tation Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen Nut- zungsrechten einzusehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen beliebigen Anzahl an Geräten (PC, TablettTablet-PC, Mo- biltelefonMobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgener- folgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende zeitgleiche hinausgehende zeit- gleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere eine automatisierte insbesondere einer automatisierten Nutzung durch mehrere menschliche meh- rere Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen Zusammenfüh- ren der Eingaben mehrere mehrerer Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte unbestimmte Zeit (d.h. d. h. ohne Absicht der erneuten ZuweisungZuwei- sung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete bezeichnete Person auf unbestimmte un- bestimmte Zeit aufge- nommen aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 drei Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund aufgrund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet Arbeitsleistung ver- pflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; Urlaubs oder (2) der Benutzer auf Grund aufgrund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ver- pflichtet ist und keine Arbeits- leistung Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; Krankheit oder (3) der Benutzer nach § 616 BGB nicht zur Arbeitsleistung verpflich- tet ist und keine Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Verhinderung. (4) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer Be- nutzer zu Test- oder Support- zwecken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung Zuweisung nur für die Dauer des Test- Tests oder der Sup- portleistung Supportleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann so- dann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen vorgenom- men wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ und/oder Werkverhältnis Werksver- hältnis zum Anwender stand, wel- ches welches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer Be- nutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete be- zeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist im Falle Fall der Änderung der Zu- weisung Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen ehemaligen Benutzers zur Software sicher zu sperrensper- ren. b) Das dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte Nutzungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.z. B. PC, TablettTablet-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, so dass sodass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten be- stimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen (Device-CAL). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die . Die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere insbesondere eine automatisierte auto- matisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere mehrerer Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS ESR Solution Group GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes Xxxxxx in der Benutzerverwaltung Benut- zerverwaltung und die Zu- weisung Zuweisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; Li- zenz oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts Nutzungs- rechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; ESR Solution Group GmbH oder (iii) durch die Aufzeichnung des GerätesXxxxxx, der Zuweisung des Nutzungsrechts Nut- zungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten Liste; oder unter- zeichneten Liste oder (iv) gemäß der von der BS GmbH in der Dokumentation der Software vorge- gebenen vorgegebenen Art und Weise. Weise Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben An- gaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender er die Nutzung Nut- zung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben auf- gegeben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate drei Ka- lendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dernändern, wenn (i) ein Gerät auf Grund aufgrund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung Nut- zung der Software genutzt werden kann; kann oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund aufgrund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung Nutzung der Software genutzt werden kann kann, für die Dauer der Reparatur; Reparatur oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen ge- stohlen wurde; oder. (iv) die Zuweisung zur der Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- Tests oder der Supportleis- tung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene zugewiesene Gerät vorgenommen vorgenom- men wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtetverpflich- tet, in dem ursprünglich zu- geordneten zugeordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware Software zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS ESR Solution Group GmbH bzw. dem Hersteller entwickelten Client-Software er- laubterlaubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software Soft- ware der BS GmbH ESR Solution Group GmbH, des Händlers und weitere Dritt-Software-Lösungen Drittsoftwarelösungen verwenden, mittels de- rer derer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung Ausfüh- rung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten lizenzier- ten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung Drittsoftwarelösung nicht übersteigen, insbe- sondere insbesondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung Nutzung der Software der BS GmbH. ESR Solution Group GmbH/des Herstellers. Die gesetzli- chen gesetzlichen Rechte oder von der BS GmbH vom Hersteller gesondert eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende hinaus- gehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. des Händlers. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht Lizen- zen besteht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix Lizensierungsmatrix (z.z. B. FillialregelungFilialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste der BS ESR So- lution Group GmbH, die auf der seiner Webseite der BS GmbH sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) Bereits von der BS ESR Solution Group GmbH dem An- wender Anwender vor Geltung dieser Bestimmun- gen Bestimmungen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben bleiben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten Nutzungsrechten bestehend aus User-CALs und De- viceDevice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender Anwender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung Nutzung in der Software hinzufügt: Verzichtet der Anwender , verzichtet er gegenüber BS GmbH dem Händler auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS Nutzungs- rechte. Die ESR Solution Group GmbH räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung vorstehenden Regelungen für jedes Nutzungsrecht, das welches die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Programms er- möglichtedes Händlers ermöglich- te, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den vorstehenden Bestimmungen ein. 2.2. 2.2 Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) im Sinne der §§ 15 ff. AktG zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS ESR Solution Group GmbH die nutzenden verbun- denen verbundenen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung Einhaltung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über gegenüber der BS ESR Solution Group GmbH ein. 2.3. 2.3 Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im ihm Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen be- stimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung Vervielfälti- gung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion Dokumentationen und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, mit- gelieferte Bilder etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS ESR Solution Group GmbH freigegebenen Betriebs- systemumgebung Betriebssystem- umgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen Hardwarevoraussetzun- gen eingesetzt werden. 2.4. 2.4 Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne eigene Zwecke, d. h. die Verarbeitung Verar- beitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke Zwe- cke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche un- entgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung Erstellung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung Bereitstel- lung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen Dienstleistungen für Dritte (Service Büro LeistungenLeistun- gen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH dem Händler angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS ESR Solution Group GmbH berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzenüber- setzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu ändern, zu dekompilierende- kompilieren, zu reverse-engineeren reverseengineeren oder zu disassemblieren. 2.5. 2.5 Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität In- teroperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahingehende Anfrage schriftlich an die BS ESR Solution Group GmbH zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den Produktinformationen der Produktinfor- mation oder mitgelieferter mitgelieferten Daten gestattet sind. Die BS ESR Solution Group GmbH behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. 2.6 Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte mögliche mög- liche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS ESR Solution Group GmbH die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt abge- lehnt hat. 2.7. 2.7 Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. 2.8 Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerkeuntersagt, Markenzeichen und/ Urheberrechtsvermerke, Markenzei- chen und/oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. 2.9 Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) ASP darf nur nach ausdrücklicher aus- drücklicher Zustimmung durch die BS ESR Solution Group GmbH erfolgener- folgen. 2.10. 2.10 Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen Funktionen der Software in dem vereinbarten Um- fang Umfang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang Anwendungsumfang nicht ausdrücklich ver- einbartvereinbart, darf der Anwender die über die techni- sche technische Schutzschaltung freigegebenen Funktionen der überlassenen über- lassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl der von Abrechnungen betrof- fenen Ab- rechnungen betroffenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl Anzahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen Arbeitsplätzen, an denen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS ESR Solution Group GmbH gegenüber gegen- über dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS ESR So- lution Group GmbH diese gegenüber dem Anwender offen gelegt offengelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt aus der Vertragserstellung geltenden bei Erwerb der Software gel- tenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung.

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Samples: Software License Agreement

Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs, Device-CALs a) Das dem Dem Anwender wird durch diese Vereinba- rung eingeräumte Vereinbarung das Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt darineingeräumt, bestimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die zeitlich befristeten natürlichen Personen Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen von Named Usern zuzuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses nutzen zu lassen. Ein Named User bezeichnet eine natürliche Person die vom Endkunden auf unbeschränkte Zeit als Nutzer eines Produktes bestimmt wird und die mittels verschiedener Endgeräte auf eine Software zugreift bzw. diese verwendet. Die Zuweisung von Named Usern erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHSage: (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers Named Users in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzersNamed Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer Named User und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHSage; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzersNamed Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer Named User und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH Sage in der Doku- mentation Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH Sage ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen einzusehen und zu überprüfen. Die Benutzer Named User dürfen die Software auf einer be- liebigen beliebigen Anzahl an Geräten Endgeräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefonMobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx Endgeräts gleicher Art durch dieselbe natürliche Person erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche natürlicher Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer Named User zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer Named User dauerhaft und auf un- bestimmte unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben aufgibt und durch die neu be- zeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hateinen neuen Named User ersetzt. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen Benutzers ehemaligen Named Users zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte kann das Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt darineingeräumt werden, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte Nutzungsrechte bestimmten Vorrichtungen Geräten (z.B. PC, Server, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen von einer unbeschränkten Anzahl an natürlichen Personen genutzt werden dürfen („Device-Device- CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben Die Definition von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten Liste; oder gemäß der von der BS GmbH in der Dokumentation der Software vorge- gebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt weitere Nutzungsbedingungen werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken erfolgt. In diesem individuell pro Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtetEinzelvertrag, in dem ursprünglich zu- geordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperrenbzw. Bestellung, festgelegt. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS GmbH Sage entwickelten Client-Software er- laubterlaubt. Ein Benutzer Named User kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH von Sage und weitere Dritt-Software-Lösungen Produkte verwenden, mittels de- rer derer der Benutzer Named User die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer Named User darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer Named User ohne die Dritt-Software-Lösung Software- Produkt nicht übersteigen, insbe- sondere insbesondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung Nutzung der Software der BS GmbH. von Sage. Die gesetzli- chen gesetzlichen Rechte oder von der BS GmbH Sage gesondert eingeräumten eingeräumte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende hinausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. von Sage. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht besteht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix Lizenzierungs-matrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste der BS GmbHvon Sage, die auf der Webseite der BS GmbH von Sage sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) Bereits von der BS GmbH dem An- wender vor Geltung dieser Bestimmun- gen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten bestehend aus User-CALs und De- vice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung in der Software hinzufügt: Verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Programms er- möglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den Bestimmungen ein. 2.2. 4.2 Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender Anwen- der verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) i.S.d. §§ 15ff AktG zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH An- wender Sage die nutzenden verbun- denen verbundenen Unternehmen anzeigtangezeigt hat. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung Einhaltung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken hinzuwir- ken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH gegenüber Sage ein. 2.3. 4.3 Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen ersichtli- chen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien der Software ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung Verviel- fältigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, überlas- senen Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumenta- tion sonsti- gen Dokumentation und Unterlagen (BegleittexteBe- gleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH Sage freigegebenen Betriebs- systemumgebung Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen Hardwarevo- raussetzungen eingesetzt werden. 2.4. 4.4 Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne eigene Zwecke, d. h. d.h. die Verarbeitung eigener Daten Da- ten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen ver- bundenen Unternehmen gemäß §§ 15ff AktG gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche unent- geltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattetgestat- tet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen Dienstleistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattetgestat- tet, soweit sie zuvor BS GmbH Sage angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattetge- stattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger vorheri- ger Zustimmung seitens der BS GmbH Sage berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. . 4.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software Soft- ware zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu ändernbearbeiten, zu dekompilierende- kompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. 4.6 Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software Soft- ware mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen Computer-programmen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahingehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH Sage zu richten, sofern nicht solche Veränderungen Ver- änderungen schon gemäß den Produktinformationen der Produktinfor- mationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH Sage behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. 4.7 Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder o- der durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS GmbH Xxxx die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. 2.7. 4.8 Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen und/und/ oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. 4.9 Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerkerechts-vermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben Eigentumsanga- ben zu verändern. 2.9. 4.10 Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH Sage erfolgen. 2.10. 4.11 Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen Funkti- onen der Software in dem vereinbarten Um- fang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte ver- einbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbartaus- drücklich vereinbart, darf der Anwender die über die techni- sche technische Schutzschaltung freigegebenen freige- gebenen Funktionen der überlassenen Software Soft- ware nutzen, jedoch nur für die vereinbarten Dokumentenarten, die Anzahl der an von Abrechnungen betrof- fenen MitarbeiterAb- rechnungen betroffenen Mitarbeitern (ein- schließlich ehemaligen Mitarbeitern), Anzahl von Übermittlungen von e-BilanzenAusschreibungen, Anzahl von TransaktionenReisen- den, An- zahl Anzahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen Übermittlungen an denen die Software eingesetzt wirdBehörden oder Dritte o- der Anzahl von Elementen, die der Preisbestimmung der BS GmbH Preisbe- stimmung von Sage gegenüber dem Anwender An- wender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH Sage diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch Die Bestimmung in Ziffer 2.1. die- ser Bedingungen bleiben unberührt. 4.12 Der Anwender ist verpflichtet, Sage unver- züglich Änderungen des Umfangs der Inan- spruchnahme der Funktionen der Software mitzuteilen, wenn die Nutzung den verein- barten Umfang oder den erlaubten Umfang übersteigt. 4.13 Sage ist berechtigt, im Falle einer die verein- barte oder erlaubte Nutzung übersteigende Nutzung der Funktionen der Software die Entgelte für weitere die übersteigende Nutzung von dem Anwender gemäß der zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Vertragserstellung Nutzung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände zu verlan- gen. Verlangt Sage die Entgelte nach dieser Bestimmung, gilt die Nutzung des Anwen- ders als von Anfang an genehmigt. 4.14 Die Nutzungsrechte gelten jeweils für die von Sage zuletzt bereitgestellte aktuelle Version der PreisbestimmungSoftware. 4.15 Soweit Open-Source-Software, andere freie Software oder proprietäre Software Dritter in der Software enthalten ist und der Anwender diese Software nutzt, gelten die entspre- chenden Bestimmungen der jeweils auf die Open-Source-Software, freie Software oder Drittsoftware anwendbaren Lizenzbestim- mungen. Sage wird entsprechende Informa- tion bereitstellen, wenn Teile von Sage Pro- dukte anderen als den vorliegenden Lizenz- bedingungen unterliegen. Des Weiteren stellt Xxxx die entsprechenden Lizenzbe- stimmungen bereit. Diese gehen hinsichtlich der betroffenen Software den Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung vor. 4.16 Für die Named User darf der Anwender die Onlinedokumentation für den eigenen Ge- brauch ausdrucken. Weitergehende Nut- zungsrechte an der Dokumentation gewährt Xxxx nicht. Jede über den erlaubten Um- fang hinausgehende Vervielfältigung, Bear- beitung, Verbreitung oder Weitergabe der Dokumentation ist unzulässig. 4.17 Sämtliche Rechte an Sage Software ein- schließlich der Dokumentation verbleiben bei Sage und ihren Lizenzgebern.

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Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs4.1 Sage gestattet dem Anwender, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt darin, bestimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die von ihm erworbene Sage Office Line 24 zeitlich befristeten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen und die Software für den Anwender durch die Benutzer beschränkt während der Dauer des Mietverhältnis- ses nutzen Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß entsprechend der Produktbeschreibung und Benutzer-dokumentation zu lassennutzen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch Nutzungsberechtigung ist auf die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH in der Doku- mentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH ist vorbehaltenerworbenen Module, die Zuweisung zu überprüfen erworbene Anzahl gleichzeitiger Nutzer (User) und hierzu auf die vom Anwender vorge- haltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgenbei Sage als Named User registrierten Personen beschränkt. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende zeitgleiche hinausgehende Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, Sage Office Line 24 ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der Software Sage Office Line 24 durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen hatSage. Die Änderung darf Nutzung der Leistungen kann nur einmal alle 3 Kalendermonate unter Verwendung einer dem Anwender zugewiesenen persönlichen ID und eines Passworts erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Zuweisung ändernDa es sich um eine Named-User-Lösung handelt, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer muss jeder User vor dem ersten Zugriff namentlich bei Sage registriert werden. Änderungen von Named Usern führt Xxxx auf Anweisung des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken erfolgtaus. In diesem Fall darf die Zuwei- sung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten Liste; oder gemäß der von der BS GmbH in der Dokumentation der Software vorge- gebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS GmbH entwickelten Client-Software er- laubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH und weitere Dritt-Software-Lösungen verwenden, mittels de- rer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung der Software der BS GmbH. Die gesetzli- chen Rechte oder von der BS GmbH gesondert eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt Produktbeschreibung und der Vertragsunterzeichnung gültigen Preisliste der BS GmbHBenutzerdokumentation. Der Austausch eines jeden Named Users ist nur einmal pro Monat zulässig, die auf der Webseite der BS GmbH sowie auf Anfrage erhältlich istinsbesondere aufgrund eines Mitarbeiterwechsels. Wird ein Named User öfter gewechselt, so gilt dies als Bestellung eines neuen Named Users. e) Bereits 4.2 Die Nutzungsrechte gelten jeweils für die von Sage zuletzt bereitgestellte aktuelle Version der BS GmbH dem An- wender Sage Office Line 24 sowie die letzten beiden QSP vor Geltung dieser Bestimmun- gen eingeräumte der aktuellen Version. Nutzungsrechte blei- ben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührtfür das vorletzte QSP erlöschen sechs Monate nach Bereitstellung eines neuen QSP gemäß Ziffer 3.3. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten bestehend aus User-CALs und De- vice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung in der Software hinzufügt: Verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH In begründeten Ausnahmefällen kann auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Programms er- möglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den Bestimmungen ein. 2.2. Im Rahmen entsprechende Anfrage seitens des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH die nutzenden verbun- denen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH freigegebenen Betriebs- systemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt Anwenders etwas anderes vereinbart werden. 2.4. Die Nutzung der Software 4.3 Das Nutzungsrecht ist nur für eige- ne Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke nicht exklusiv und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen gestattetnicht übertragbar. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattetzulässig. Der Anwender ist darf die Sage Office Line 24 Dritten nicht zugänglich machen. 4.4 Die Sage Office Line 24 darf nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH berechtigtunter den von Sage freigegebenen System-voraussetzungen eingesetzt werden, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. in der Produktbeschreibung näher erläutert sind. 4.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software Sage Office Line 24 oder Teile davon zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise bearbeiten, zu ändern, ändern zu dekompilieren, zu reverse-reverse- engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software Sage Office Line 24 mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahin gehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH Sage zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH Sage behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, Programmfehler selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nichtIst der Anwender der Auffassung, dass die Sage Office Line 24 Fehler aufweist, hat er Sage über diese schriftlich oder per E- Mail unter Beschreibung der aufgetretenen Symptome zu informieren und Sage deren Beseitigung zu überlassen. 4.6 Soweit Open-Source-Software, andere freie Software oder proprietäre Software Dritter in der Sage Office Line 24 enthalten ist und der Anwender diese Software nutzt, gelten die entsprechenden Bestimmungen der jeweils auf die Open-Source-Software, freie Software oder Drittsoftware anwendbaren Lizenzbestimmungen. Sage wird ent-sprechende Information bereitstellen, wenn Teile der Sage Office Line 24 anderen als den vorliegenden Lizenzbedingungen unterliegen. Des Weiteren stellt Xxxx die BS GmbH die Vornahme entsprechenden Lizenzbestimmungen bereit. Diese gehen hinsichtlich der betroffenen Software den Regelungen dieser Änderungen abgelehnt hatNutzungsvereinbarung vor. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen und/oder Passwörter für 4.7 Für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen der Software in dem vereinbarten Um- fang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbart, erworbene Anzahl Named User darf der Anwender die je eine Kopie der Onlinedokumentation für den eigenen Gebrauch ausdrucken. Weitergehende Nutzungsrechte an der Dokumentation gewährt Sage nicht. Jede über die techni- sche Schutzschaltung freigegebenen Funktionen den erlaubten Umfang hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder Weitergabe der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl Dokumentation ist unzulässig. 4.8 Sämtliche Rechte an der von Abrechnungen betrof- fenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die Sage Office Line 24 einschließlich der Preisbestimmung der BS GmbH gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt der Vertragserstellung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der PreisbestimmungDokumentation verbleiben bei Sage und ihren Lizenzgebern.

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Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt darin, bestimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die zeitlich befristeten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen und die Software für den Anwender durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses nutzen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH in der Doku- mentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten Liste; oder gemäß der von der BS GmbH in der Dokumentation der Software vorge- gebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS GmbH entwickelten Client-Software er- laubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH und weitere Dritt-Software-Lösungen verwenden, mittels de- rer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung der Software der BS GmbH. Die gesetzli- chen Rechte oder von der BS GmbH gesondert eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Preisliste der BS GmbH, die auf der Webseite der BS GmbH sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) Bereits von der BS GmbH dem An- wender vor Geltung dieser Bestimmun- gen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten bestehend aus User-CALs und De- vice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung in der Software hinzufügt: Verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten einge- räumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Programms er- möglichtePro- gramms ermöglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den vorstehenden Bestimmungen ein. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH die nutzenden verbun- denen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH freigegebenen Betriebs- systemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS GmbH die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen der Software in dem vereinbarten Um- fang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbart, darf der Anwender die über die techni- sche Schutzschaltung freigegebenen Funktionen der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl der von Abrechnungen betrof- fenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS GmbH gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt der Vertragserstellung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung.

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Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs, Device-CALs a) a. Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, bestimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die zeitlich befristeten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen zuzuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses Mietverhältnisses nutzen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHPC-Tutor: (i1) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers Benutzers in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts/Nutzungsrechts/ der Lizenz; oder (ii2) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHPC-Tutor; oder (iii3) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv4) gemäß der von der BS GmbH PC-Tutor in der Doku- mentation Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH PC-Tutor ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen einzusehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen beliebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefonMobiltelefon, ..) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn: (i1) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders ist und (11.1.) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (21.2.) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (31.3.) der Benutzer nach § 616 BGB nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Verhinderung. (1.4.) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung PC-Tutor IT-Systemhaus GmbH Tel.: 030 – 64 33 13 -11 Geschäftsführer Berliner Sparkasse August-Borsig-Ring 1 Fax: 030 – 64 33 13 -19 Xxxxx Xxxxxxx BIC: XXXXXXXXXXX 00000 Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxx xxx.xxxxxxxxx.xx / xxxxxx@xx-xxxxx.xx HRB: 0000 Xxxxxxxxx IBAN: XX00000000000000000000 Supportleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen wird. (ii2) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ und/oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches welches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen ehemaligen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) b. Das dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte Nutzungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHPC-Tutor (i1) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung Zuweisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii2) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHPC-Tutor; oder (iii3) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten unterzeichneten Liste; oder oder (4) gemäß der von der BS GmbH PC-Tutor in der Dokumentation der Software vorge- gebenen vorgegebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben aufgegeben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dernändern, wenn (i1) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt werden kann; oder (ii2) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung Nutzung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii3) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder. (iv4) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung Supportleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene zugewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten zugeordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware Software zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) c. Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von PC-Tutor oder dem Hersteller der BS GmbH Anwendung entwickelten Client-Software er- laubtClientSoftware erlaubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH von PC-Tutor, des mit vertrieben Drittanbieters und weitere Dritt-Software-Lösungen Dritt- Softwarelösungen verwenden, mittels de- rer derer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Dritt- Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere insbesondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung Nutzung der Software der BS GmbH. von PC-Tutor. Die gesetzli- chen gesetzlichen Rechte oder von der BS GmbH PC-Tutor gesondert eingeräumten eingeräumte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende hinausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-PartyPartyLizenz von PC-Lizenz Tutor oder dem Hersteller der BS GmbH. Dritt-Anbieter-Lösung. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht Third- PartyLizenzen besteht nicht. d) d. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix Lizenzierungsmatrix (z.B. FillialregelungFilialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste der BS GmbHvon PC- Tutor, die auf der Webseite der BS GmbH von PC-Tutor sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) e. Bereits von der BS GmbH PC-Tutor dem An- wender Anwender vor Geltung dieser Bestimmun- gen Bestimmungen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben bleiben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten Nutzungsrechten bestehend aus User-CALs und De- viceDevice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender Anwender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung Nutzung in der Software hinzufügt: Verzichtet : (1) verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH PC-Xxxxx und den Drittanbietern auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten NutzungsrechtenNutzungsrechte; und die BS GmbH und (2) PC-Tutor räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen vorstehendenden Regelung für jedes Nutzungsrecht, das dass die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH PC-Tutor oder Drittanbieter-Client-Programms er- möglichteermöglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den vorstehenden Bestimmungen ein. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) iSd §§ 15ff AktG zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH PC-Tutor die nutzenden verbun- denen verbundenen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung Einhaltung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH gegenüber PC-Tutor ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung Vervielfältigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion Dokumentation und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH PC-Tutor freigegebenen Betriebs- systemumgebung Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne eigene Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen iSd §§ 15ff AktG gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen Dienstleistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS PC-Tutor oder PC-Tutor IT-Systemhaus GmbH Tel.: 030 – 64 33 13 -11 Geschäftsführer Berliner Sparkasse August-Borsig-Ring 1 Fax: 030 – 64 33 13 -19 Xxxxx Xxxxxxx BIC: XXXXXXXXXXX 00000 Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxx xxx.xxxxxxxxx.xx / xxxxxx@xx-xxxxx.xx HRB: 0000 Xxxxxxxxx IBAN: XX00000000000000000000 dem Drittanbieter angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH PC-Tutor / des Drittanbieters berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-reverse- engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahingehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH PC-Tutor zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH PC-Tutor behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS GmbH PC- Tutor oder der Drittanbieter die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen Zugangskennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerkeUrheberrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH PC-Tutor erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen der Software in dem vereinbarten Um- fang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbart, darf der Anwender die über die techni- sche Schutzschaltung freigegebenen Funktionen der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl der von Abrechnungen betrof- fenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS GmbH gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt der Vertragserstellung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung.

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Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung Ver- einbarung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, bestimmten menschlichen mensch- lichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die zeitlich befristeten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen zuzuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses Mietverhältnisses nutzen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHDatatronic (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers Benutzers in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts/Nutzungsrechts/ der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHDatatronic; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH Datatronic in der Doku- mentation Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH Datatronic ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen einzusehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen beliebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefonMobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende zeitgleiche hinausgehende zeit- gleiche Nutzung der Software oder automatisierte auto- matisierte Nutzung der Software, ins- besondere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) der Benutzer nach § 616 BGB nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Verhinderung. (4) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung Supportleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen vor- genommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ und/oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches welches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen ehemaligen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte Nutzungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, MobiltelefonMobil- telefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnenzu- zuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHDatatronic (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung Zuweisung des Nutzungsrechts/Nutzungsrechts/ der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHDatatronic; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten unterzeichneten Liste; oder oder (iv) gemäß der von der BS GmbH Datatronic in der Dokumentation der Software vorge- gebenen vorgegebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben aufgegeben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dernändern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung Nutzung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder. (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung Supportleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene zugewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten zugeordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware Software zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS GmbH Datatronic oder deren Lizenzgebern entwickelten Client-Software er- laubterlaubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Client- Software der BS GmbH von Datatronic und weitere Dritt-Dritt- Software-Lösungen verwenden, mittels de- rer derer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere insbesondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung Nutzung der Software der BS GmbH. von Datatronic. Die gesetzli- chen gesetzlichen Rechte oder von der BS GmbH Datatronic gesondert eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende hinausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Party- Lizenz der BS GmbH. von Datatronic oder deren Lizenzgebern. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht besteht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix Lizenzierungsmatrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste der BS GmbHvon Datatronic, die auf der Webseite der BS GmbH sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) Bereits von der BS GmbH Datatronic dem An- wender Anwender vor Geltung dieser Bestimmun- gen Bestimmungen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben Nutzungs-rechte bleiben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten Nutzungsrechten bestehend aus User-CALs und De- viceDevice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender Anwender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung Nutzung in der Software hinzufügt: Verzichtet verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH Datatronic auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH Datatronic räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das dass die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Datatronic Client- Programms er- möglichteermöglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den vorstehenden Bestimmungen ein. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) iSd §§ 15ff AktG zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH Datatronic die nutzenden verbun- denen verbundenen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung Einhaltung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH gegenüber Datatronic ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung Vervielfältigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion Doku- mentation und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH Datatronic freigegebenen Betriebs- systemumgebung Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt ein-gesetzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne eigene Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen iSd §§ 15ff AktG gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen Dienstleistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH Datatronic angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH Datatronic berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahingehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH Datatronic zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH Datatronic behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS GmbH Datatronic die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen Zugangskennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerkeUrheberrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben Eigentums- angaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH Datatronic erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen Funktionen der Software in dem vereinbarten Um- fang Umfang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbartvereinbart, darf der Anwender die über die techni- sche technische Schutzschaltung freigegebenen Funktionen der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl der von Abrechnungen betrof- fenen betroffenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl Anzahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS GmbH von Datatronic gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH Datatronic diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt aus der Vertragserstellung bei Erwerb der Software geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung.

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Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs, Device-CALs a) Das dem Dem Anwender wird durch diese Vereinba- rung eingeräumte Ver- einbarung das Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt darineingeräumt, bestimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die zeitlich befristeten Nutzungsrechte be- stimmten natürlichen Personen Nut- zungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen vorgesehe- nen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen von Named Usern zuzu- weisen und die Software für den Anwender An- wender durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses nutzen zu lassen. Ein Named User bezeichnet eine natürliche Person die vom End- kunden auf unbeschränkte Zeit als Nutzer eines Produktes bestimmt wird und die mittels verschiedenen Endge- räte auf eine Software zugreift bzw. diese verwendet. Die Zuweisung von Named Usern erfolgt nach Bestimmung Bestim- mung durch die BS GmbHSage: (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers Named Users in der Benutzerverwaltung Benutzerver- waltung und die Zuwei- sung Zuweisung des NutzungsrechtsNut- zungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzersNamed Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer Named User und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHSage; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzersNamed Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer Named User und des Datums der Zuweisung in einer ei- ner vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH Sage in der Doku- mentation Dokumen- tation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH Sage ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene An- wender vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen ein- zusehen und zu überprüfen. Die Benutzer Named User dürfen die Software auf einer be- liebigen beliebigen Anzahl an Geräten Endge- räten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefonMobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx ein- zigen Endgeräts gleicher Art durch dieselbe natürliche Person erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung Nut- zung der Software, ins- besondere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche meh- rere natürlicher Personen unter Einsatz Ein- satz einer Technologie zum Zusammenführen Zusam- menführen der Eingaben mehrere Datenquellen Da- tenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer Named User zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändernän- dern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer Named User dauerhaft und auf un- bestimmte unbe- stimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisunger- neuten Zuweisung innerhalb der ver- einbarten Vertragslaufzeit unter Ein- haltung der Kündigungsfrist - siehe Ziffer 9) aufgegeben aufgibt und durch die neu be- zeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hateinen neuen Named User ersetzt. Der Anwender ist im Falle der Änderung Ände- rung der Zu- weisung Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen Benutzers ehemaligen Named Users zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte kann das Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt darinein- geräumt werden, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte bestimmten Vorrichtungen Nutzungsrechte be- stimmten Geräten (z.B. PC, Server, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im FolgendenFolgen- den: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung Vereinba- rung vorgesehenen Anzahl zuzuordnenzuzuord- nen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen von einer unbeschränkten Anzahl an natürlichen Personen ge- nutzt werden dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben Die Definition von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten Liste; oder gemäß der von der BS GmbH in der Dokumentation der Software vorge- gebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt weitere Nutzungsbedingungen werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken erfolgt. In diesem indivi- xxxxx pro Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtetEinzelvertrag, in dem ursprünglich zu- geordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperrenbzw. Bestellung, festgelegt. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen zugehöri- gen von der BS GmbH Sage entwickelten Client-Client- Software er- laubterlaubt. Ein Benutzer Named User kann an einem Arbeitsplatz die Client-Client- Software der BS GmbH von Sage und weitere Dritt-Dritt- Software-Lösungen Produkte verwenden, mittels de- rer derer der Benutzer Named User die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten li- zenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer Named User darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser die- ser Software durch den Benutzer Named User ohne die Dritt-Software-Lösung Produkt nicht übersteigen, insbe- sondere insbesondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung Nutzung der Software der BS GmbH. von Sage. Die gesetzli- chen gesetzlichen Rechte oder von der BS GmbH Sage gesondert eingeräumten ein- geräumte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete ge- stattete Nutzung hi- nausgehende Nutzung hinausgehende Nut- zung bedarf eventuell einer Third-Third- Party-Lizenz der BS GmbH. von Sage. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht Li- zenzen besteht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix Lizenzierungs-matrix (z.B. FillialregelungFillialrege- lung, sonstige EinschränkungenEinschränkun-gen) ergeben er- geben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste der BS GmbHvon Sage, die auf der Webseite der BS GmbH von Sage sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) Bereits von der BS GmbH dem An- wender vor Geltung dieser Bestimmun- gen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten bestehend aus User-CALs und De- vice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung in der Software hinzufügt: Verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Programms er- möglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den Bestimmungen ein. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten ge- währten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) Unterneh- men iSd §§ 15ff AktG zur Nutzung berechtigtbe- rechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH Sage die nutzenden verbun- denen Unternehmen anzeigtverbundenen Unter- nehmen angezeigt hat. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen Unter-nehmen auf die Einhal- tung Einhaltung dieser Lizenzbedingungen Lizenz-be- dingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH Unterneh- men gegenüber Sage ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen Rah- men der aus der Leistungsbeschreibung Leistungsbeschrei- bung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen bestimmungsge- mäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge notwendige Sicherungskopien zu erstellener- stellen. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung Vervielfälti- gung des in elektronischer Form überlassenen über- lassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion Dokumentation und Unterlagen Unter- lagen (Begleittexte, mitgelieferte BilderBil- der, etc.) ist nicht zulässig. Die Software Soft- ware muss in der von der BS GmbH freigegebenen Betriebs- systemumgebung Sage freigege- benen Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen Hardwarevo- raussetzungen eingesetzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne ei- gene Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen gestattetgestat- tet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche unentgeltli- che Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung Be- reitstellung der Software als Dienstleistung Dienst- leistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH angezeigt wurde. Eine Vermietung Untervermietung der Software ist nicht gestattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. 2.5. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten bearbei- ten oder in sonstiger Weise zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren engine- eren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt Benö- tigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen geschaf- fenen anderen Compu- terprogrammen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahinge- hende Anfrage schriftlich an die BS GmbH Sage zu richten, sofern nicht solche Veränderungen Verände- rungen schon gemäß den Produktinformationen der Produktin- formationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH Sage behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigernverwei- gern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler Pro- grammfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS GmbH Xxxx die Vornahme dieser die- ser Änderungen abgelehnt hat. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen Zu- gangskennungen und/oder Passwörter Passwör- ter für die Software an Dritte weiterzugebenweiterzu- geben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerkeUrhe- berrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen der Software in dem vereinbarten Um- fang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbart, darf der Anwender die über die techni- sche Schutzschaltung freigegebenen Funktionen der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl der von Abrechnungen betrof- fenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS GmbH gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt der Vertragserstellung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung.

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Samples: Nutzungsvertrag

Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung Ver- einbarung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, bestimmten menschlichen mensch-lichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die zeitlich befristeten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen zuzuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer während der Dauer des Mietverhältnis- ses Mietverhältnisses nutzen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHCHIPSIZE (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers Benutzers in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts/Nutzungsrechts/ der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHCHIPSIZE; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzersBenutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH CHIPSIZE in der Doku- mentation Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH CHIPSIZE ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorge- haltene vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen einzusehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen beliebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefonMobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende zeitgleiche hinausgehende zeit- gleiche Nutzung der Software oder automatisierte auto- matisierte Nutzung der Software, ins- besondere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Zuweisung ändern, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer des Anwenders ist undAnwenders (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) der Benutzer nach § 616 BGB nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleistung erbringt, aber nur für die Dauer der Verhinderung. (4) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuwei- sung Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung Supportleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen vor-genommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ und/oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches welches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung Nutzung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. ist und Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen ehemaligen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt Vereinbarungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte Nutzungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, MobiltelefonMobil-telefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnenzu-zuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbHCHIPSIZE (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung Zuweisung des Nutzungsrechts/Nutzungsrechts/ der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbHCHIPSIZE; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten unterzeichneten Liste; oder oder (iv) gemäß der von der BS GmbH CHIPSIZE in der Dokumentation der Software vorge- gebenen vorgegebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben aufgegeben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend vorstehend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dernändern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung Nutzung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder. (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken Supportzwecken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung Supportleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene zugewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten zugeordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware Software zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS GmbH CHIPSIZE oder deren Lizenzgebern entwickelten Client-Software er- laubterlaubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH von CHIPSIZE und weitere Dritt-Software-Lösungen verwenden, mittels de- rer derer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere insbesondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung Nutzung der Software der BS GmbH. von CHIPSIZE. Die gesetzli- chen gesetzlichen Rechte oder von der BS GmbH CHIPSIZE gesondert eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende hinausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. von CHIPSIZE oder deren Lizenzgebern. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Party- Lizenzen be- steht besteht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix Lizenzierungsmatrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste der BS GmbHvon CHIPSIZE, die auf der Webseite der BS GmbH sowie auf Anfrage erhältlich ist. e) Bereits von der BS GmbH CHIPSIZE dem An- wender Anwender vor Geltung dieser Bestimmun- gen Bestimmungen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben Nutzungs-rechte bleiben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten Nutzungsrechten bestehend aus User-CALs und De- vice-Device- CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender Anwender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung Nutzung in der Software hinzufügt: Verzichtet verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH CHIPSIZE auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH CHIPSIZE räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das dass die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH CHIPSIZE Client-Programms er- möglichteermöglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den vorstehenden Bestimmungen ein. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) iSd §§ 15ff AktG zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH CHIPSIZE die nutzenden verbun- denen verbundenen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung Einhaltung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH gegenüber CHIPSIZE ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung Vervielfältigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion Doku- mentation und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH CHIPSIZE freigegebenen Betriebs- systemumgebung Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt ein-gesetzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne eigene Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen iSd §§ 15ff AktG gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen Dienstleistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH CHIPSIZE angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattet. Der Anwender ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH CHIPSIZE berechtigt, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahingehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH CHIPSIZE zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH CHIPSIZE behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die BS GmbH CHIPSIZE die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen Zugangskennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerkeUrheberrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben Eigentums-angaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH CHIPSIZE erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen Funktionen der Software in dem vereinbarten Um- fang Umfang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbartvereinbart, darf der Anwender die über die techni- sche technische Schutzschaltung freigegebenen Funktionen der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl der von Abrechnungen betrof- fenen betroffenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl Anzahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die der Preisbestimmung der BS GmbH von CHIPSIZE gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH CHIPSIZE diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt aus der Vertragserstellung bei Erwerb der Software geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der Preisbestimmung.

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Samples: Software License Agreement

Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. User-CALs4.1 Sage gestattet dem Anwender, Device-CALs a) Das dem Anwender durch diese Vereinba- rung eingeräumte Recht besteht je nach Verein- barungsinhalt darin, bestimmten menschlichen Benutzern (im Folgenden: Benutzer) die von ihm erworbene Sage Office Online zeitlich befristeten Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl an menschlichen Nutzern („User-CAL“) zuzuwei- sen und die Software für den Anwender durch die Benutzer beschränkt während der Dauer des Mietverhältnis- ses nutzen Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß entsprechend der Produktbeschreibung und Benutzer- dokumentation zu lassennutzen. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch Nutzungsberechtigung ist auf die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Be- nutzers in der Benutzerverwaltung und die Zuwei- sung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Namens des Be- nutzers, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Benutzer und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder (iv) gemäß der von der BS GmbH in der Doku- mentation der Software vorgegebenen Art und Weise. Der BS GmbH ist vorbehaltenerworbenen Module, die Zuweisung zu überprüfen hierfür jeweils konkret erworbene Anzahl gleichzeitiger Nutzer (User) und hierzu auf die vom Anwender vorge- haltene elektronische und schriftliche Dokumen- tation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzu- sehen und zu überprüfen. Die Benutzer dürfen die Software auf einer be- liebigen Anzahl an Geräten (PC, Tablett-PC, Mo- biltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Xxxxxx erfolgenbei Sage für das konkrete Modul als Named User registrierten Personen beschränkt. Eine über den vereinbarten Umfang hi- nausgehende zeitgleiche hinausgehende Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, ins- besondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Benutzer zugewiesenen Nutzungsrechts, sage Office Online ist unzulässig. Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der Software sage Office Online durch den bisherigen Benutzer dauerhaft und auf un- bestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgegeben und durch die neu be- zeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufge- nommen hatSage. Die Änderung darf Nutzung der Leistungen kann nur einmal alle 3 Kalendermonate unter Verwendung einer dem Anwender zugewiesenen persönlichen ID und eines Passworts erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Zuweisung ändernDa es sich um eine Named-User-Lösung handelt, wenn (i) der Benutzer Arbeitnehmer muss jeder User vor dem ersten Zugriff namentlich bei Sage registriert werden. Änderungen von Named Usern führt Xxxx auf Anweisung des Anwenders ist und (1) der Benutzer auf Grund Urlaubs nicht zur Ar- beitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeitsleis- tung erbringt, aber nur für die Dauer des Urlaubs; oder (2) der Benutzer auf Grund Krankheit nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und keine Arbeits- leistung erbringt, aber nur für die Dauer der Krankheit; oder (3) die Zuweisung zur Nutzung durch den neu zugewiesenen Benutzer zu Test- oder Support- zwecken erfolgtaus. In diesem Fall darf die Zuwei- sung nur für die Dauer des Test- oder der Sup- portleistung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf den vorher zugewiesenen Benutzer vorgenommen wird. (ii) die bezeichnete Person in einem Dienst- und/ oder Werkverhältnis zum Anwender stand, wel- ches beendet wurde und der Anwender die Nut- zung der Software durch den bisherigen Benutzer auf unbestimmte Zeit aufgegeben und durch die neu bezeichnete Person auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zu- weisung verpflichtet, den Zugang des ehemali- gen Benutzers zur Software sicher zu sperren. b) Das dem Anwender durch diese Vereinbarung eingeräumte Recht besteht je nach Vereinba- rungsinhalt darin, die zeitlich befristeten Nut- zungsrechte bestimmten Vorrichtungen (z.B. PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) (im Folgenden: Gerät) bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl zuzuordnen, so dass die menschlichen Nutzer des jeweiligen Xxxxxx die Software mittels des bestimmten Xxxxxx für den Anwender nutzen dürfen („Device-CAL“). Pro Gerät darf jeweils nur ein menschlicher Nutzer die Software nutzen, die Identität des menschlichen Nutzers ist beliebig. Eine über den vereinbarten Umfang hinausge- hende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbeson- dere eine automatisierte Nutzung durch mehrere menschliche Personen unter Einsatz einer Tech- nologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. Die Zuweisung erfolgt nach Bestimmung durch die BS GmbH (i) in der Software durch die Eintragung des Gerätes in der Benutzerverwaltung und die Zu- weisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder (ii) durch die Mitteilung des Gerätes, der Zuwei- sung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung an die BS GmbH; oder (iii) durch die Aufzeichnung des Gerätes, der Zuweisung des Nutzungsrechts an ein Gerät und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung un- terzeichneten Liste; oder gemäß der von der BS GmbH in der Dokumentation der Software vorge- gebenen Art und Weise. Im Rahmen dieser Zuweisung muss das Gerät durch geeignete Angaben so konkretisiert erfasst werden, dass eine Unterscheidung zu anderen Geräten zweifelsfrei möglich ist. Der Anwender darf die Gerätezuordnung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software mittels des Xxxxxx auf unbestimmte Zeit aufge- geben und durch das neu zugewiesene Gerät auf unbestimmte Zeit aufgenommen hat. Die Änderung darf nur einmal alle 3 Kalendermonate erfolgen. Der Anwender darf ohne Beachtung der vorste- hend bestimmten Frist die Gerätezuordnung än- dern, wenn (i) ein Gerät auf Grund eines Defekts dauerhaft nicht mehr zur Nutzung der Software genutzt werden kann; oder (ii) wenn ein Gerät auf Grund eines Defekts für die Dauer einer Reparatur nicht mehr zur Nut- zung der Software genutzt werden kann für die Dauer der Reparatur; oder (iii) wenn ein Gerät dauerhaft für den Anwender verloren geht oder gestohlen wurde; oder (iv) die Zuweisung zur Nutzung durch das neu zugewiesene Gerät zu Test- oder Supportzwe- cken erfolgt. In diesem Fall darf die Zuweisung nur für die Dauer des Test- oder der Supportleis- tung erfolgen, maximal jedoch 10 Stunden und die Zuweisung sodann wieder auf das vorher zu- gewiesene Gerät vorgenommen wird. Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuordnung verpflichtet, in dem ursprünglich zu- geordneten Gerät gespeicherte Kopien der Soft- ware zu löschen und den Zugang des Xxxxxx zur Software sicher zu sperren. c) Eine Nutzung ist nur mit der zugehörigen von der BS GmbH entwickelten Client-Software er- laubt. Ein Benutzer kann an einem Arbeitsplatz die Client-Software der BS GmbH und weitere Dritt-Software-Lösungen verwenden, mittels de- rer der Benutzer die hier lizenzierte Software mit Daten versorgt oder die Ausführung der in der vorliegend lizenzierten Software vorgesehenen Funktionen steuert. Der Umfang der Nutzung der hier lizenzierten Software durch den Benutzer darf in diesem Fall jedoch das Maß der Nutzung dieser Software durch den Benutzer ohne die Dritt-Software-Lösung nicht übersteigen, insbe- sondere nicht durch das Automatisieren der Nut- zung der Software der BS GmbH. Die gesetzli- chen Rechte oder von der BS GmbH gesondert eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt. Eine über die gestattete Nutzung hi- nausgehende Nutzung bedarf eventuell einer Third-Party-Lizenz der BS GmbH. Ein Anspruch auf Einräumung von Third-Party-Lizenzen be- steht nicht. d) Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Lizen- zierungsmatrix (z.B. Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt Produktbeschreibung und der Vertragsunterzeichnung gültigen Preisliste der BS GmbHBenutzerdokumentation. Der Austausch eines jeden Named Users ist nur dreimal pro Monat zulässig, die auf der Webseite der BS GmbH sowie auf Anfrage erhältlich istinsbesondere aufgrund eines Mitarbeiterwechsels. Wird ein Named User öfter gewechselt, so gilt dies als Bestellung eines neuen Named Users. e) Bereits 4.2 Die Nutzungsrechte gelten jeweils für die von Sage zuletzt bereitgestellte aktuelle Version der BS GmbH Sage Office Online mit dem An- wender vor Geltung dieser Bestimmun- gen eingeräumte Nutzungsrechte blei- ben vorbehaltlich der Bestimmung unter folgendem Absatz unberührt. Aus technischen Gründen ist ein Mischbetrieb der Software unter Verwendung von Nutzungs- rechten bestehend aus Useraktuellen Patch-/Hotfix-CALs und De- vice-CALs einerseits und vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten (Concurrent User) nicht möglich. Wenn der An- wender User-CALs und Device-CALs zur Nut- zung in der Software hinzufügt: Verzichtet der Anwender gegenüber BS GmbH auf die vor Geltung dieser Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechten; und die BS GmbH räumt dem Anwender aufschiebend bedingt durch den wirksamen Verzicht gemäß der vorstehendenen Regelung für jedes Nutzungsrecht, das die Nutzung der Software mittels eines BS GmbH Client-Programms er- möglichte, eine User-CAL gemäß der vorstehen- den Bestimmungen einStand. 2.2. Im Rahmen des dem Anwender gewährten Nutzungsrechts sind auch mit dem Anwender verbundene Unternehmen (Beteiligungsverhält- nis ab 50 %) zur Nutzung berechtigt, soweit der Anwender der BS GmbH die nutzenden verbun- denen Unternehmen anzeigt. Der Anwender hat die verbundenen Unternehmen auf die Einhal- tung dieser Lizenzbedingungen zu verpflichten, auf deren Einhaltung hinzuwirken und steht für Verstöße der verbundenen Unternehmen gegen- über der BS GmbH ein. 2.3. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestim- mungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendi- ge Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien 4.3 Das Nutzungsrecht ist nicht gestattet. Eine Vervielfäl- tigung des in elektronischer Form überlassenen Benutzerhandbuchs, der sonstigen Dokumenta- tion exklusiv und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der BS GmbH freigegebenen Betriebs- systemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. 2.4. Die Nutzung der Software ist nur für eige- ne Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Anwenders sowie für die eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen gestattetübertragbar. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Applica- tion Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienst- leistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor BS GmbH angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattetzulässig. Der Anwender ist darf die sage Office Online Dritten nicht zugänglich machen. 4.4 Die Sage Office Online darf nur nach vorheriger Zustimmung seitens der BS GmbH berechtigtunter den von Sage freigegebenen System- voraussetzungen eingesetzt werden, die Software durch Dritte für sich betreiben zu lassen. in der Produktbeschreibung näher erläutert sind. 4.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software sage Office Online oder Teile davon zu übersetzen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise bearbeiten, zu ändern, ändern zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. 2.5. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software sage Office Online mit unabhängig geschaffenen anderen Compu- terprogrammen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine da- hingehende dahin gehende Anfrage schriftlich an die BS GmbH Sage zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß den Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die BS GmbH Sage behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.6. Der Anwender ist nicht berechtigt, Programmfehler selbst oder durch Dritte mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nichtIst der Anwender der Auffassung, dass die sage Office Online Fehler aufweist, hat er Sage über diese schriftlich oder per E-Mail unter Beschreibung der aufgetretenen Symptome zu informieren und Sage deren Beseitigung zu überlassen. 4.6 Soweit Open-Source-Software, andere freie Software oder proprietäre Software Dritter in der Sage Office Online enthalten ist und der Anwender diese Software nutzt, gelten die entsprechenden Bestimmungen der jeweils auf die Open-Source-Software, freie Software oder Drittsoftware anwendbaren Lizenzbestimmungen. Sage wird ent- sprechende Information bereitstellen, wenn Teile der sage Office Online anderen als den vorliegenden Lizenzbedingungen unterliegen. Des Weiteren stellt Xxxx die BS GmbH die Vornahme entsprechenden Lizenzbestimmungen bereit. Diese gehen hinsichtlich der betroffenen Software den Regelungen dieser Änderungen abgelehnt hatNutzungsvereinbarung vor. 2.7. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangs- kennungen und/oder Passwörter für 4.7 Für die Software an Dritte weiterzugeben. 2.8. Dem Anwender ist es untersagt Urheber- rechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder in der Software enthaltene Eigentumsangaben zu verändern. 2.9. Die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die BS GmbH erfolgen. 2.10. Der Anwender ist nur berechtigt, die Funk- tionen der Software in dem vereinbarten Um- fang zu nutzen. Als vereinbarter Umfang gilt der zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Umfang. Ist ein Umfang nicht ausdrücklich ver- einbart, erworbene Anzahl Named User darf der Anwender die je eine Kopie der Online- dokumentation für den eigenen Gebrauch ausdrucken. Weitergehende Nutzungsrechte an der Dokumentation gewährt Sage nicht. Jede über die techni- sche Schutzschaltung freigegebenen Funktionen den erlaubten Umfang hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder Weitergabe der überlassenen Software nutzen, jedoch nur für die Anzahl Dokumentation ist unzulässig. 4.8 Sämtliche Rechte an der von Abrechnungen betrof- fenen Mitarbeiter, Anzahl von Übermittlungen von e-Bilanzen, Anzahl von Transaktionen, An- zahl von Mandanten, Anzahl von Arbeitsplätzen an denen die Software eingesetzt wird, die sage Office Online einschließlich der Preisbestimmung der BS GmbH gegenüber dem Anwender zugrunde gelegen haben, soweit die BS GmbH diese gegenüber dem Anwender offen gelegt hat. Dies gilt auch für weitere zum Zeit- punkt der Vertragserstellung geltenden Preisliste ersichtlichen Umstände der PreisbestimmungDokumentation verbleiben bei Sage und ihren Lizenzgebern.

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