Named User“ Musterklauseln

Named User“. Eine Named User Lizenz im Sinne dieses Vertrages beschreibt die Anzahl der natürlichen Personen, die nach einer namentlichen Benennung in der Benutzerverwaltung (Lizenzzuordnung) der AMTANGEE-Software mit der Software arbeiten, bzw. auf Dienste zugreifen können. Die Named User Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf allen Arbeitsplätzen oder allen Geräten der lizenzierten Benutzer zu installieren. Ausschließlich die lizenzierten Benutzer dürfen die Software starten oder nutzen.
Named User“. 2.1.1 Dem Anwender wird durch diese Vereinbarung das Recht eingeräumt, bestimmten natürlichen Personen Nutzungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehenen Anzahl von Named Usern zuzuweisen und die Software für den Anwender durch die Benutzer nutzen zu lassen. Ein Named User bezeichnet eine natürliche Person die vom Endkunden auf unbeschränkte Zeit als Nutzer eines Produktes bestimmt wird und die mittels verschiedenen Endgeräte auf eine Software zugreift bzw. diese verwendet. Die Zuweisung von Named Usern erfolgt nach Bestimmung durch Sage: • in der Software durch die Eintragung des Named Users in der Benutzerverwaltung und die Zuweisung des Nutzungsrechts/der Lizenz; oder • durch die Mitteilung des Namens des Named Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Named User und des Datums der Zuweisung an Sage; oder • durch die Aufzeichnung des Namens des Named Users, der Zuweisung des Nutzungsrechts an einen Named User und des Datums der Zuweisung in einer vom Anwender geführten und bei jeder Änderung unterzeichneten Liste; oder • gemäß der von Sage in der Dokumentation der Software vorgegebenen Art und Weise 2.1.2 Sage ist vorbehalten, die Zuweisung zu überprüfen und hierzu die vom Anwender vorgehaltene elektronische und schriftliche Dokumentation zur Zuweisung von Nutzungsrechten einzusehen und zu überprüfen. 2.1.3 Die Named User dürfen die Software auf einer beliebigen Anzahl an Endgeräten (PC, Tablett-PC, Mobiltelefon) benutzen, jedoch darf die Nutzung zu jedem Zeitpunkt nur mittels eines einzigen Endgeräts gleicher Art durch dieselbe natürliche Person erfolgen. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software oder automatisierte Nutzung der Software, insbesondere eine automatisierte Nutzung durch mehrere natürlicher Personen unter Einsatz einer Technologie zum Zusammenführen der Eingaben mehrere Datenquellen (Eingaben von Personen und Geräten) zur Nutzung eines nur einem Named User zugewiesenen Nutzungsrechts, ist unzulässig. 2.1.4 Der Anwender darf die Zuweisung ändern, wenn der Anwender die Nutzung der Software durch den bisherigen Named User dauerhaft und auf unbestimmte Zeit (d.h. ohne Absicht der erneuten Zuweisung) aufgibt und durch einen neuen Named User ersetzt. 2.1.5 Der Anwender ist im Falle der Änderung der Zuweisung verpflichtet, den Zugang des ehemaligen Named Users zur Software sicher zu sperren.
Named User“. Named User bezeichnet eine Person, für die der Kunde eine Berechtigung für den Zugriff auf Anwendungen des Kunden mit eindeutigen Anmeldedaten erteilt. Diese können verwendet werden, um eine bestimmte Person zu identifizieren sowie externe Systeme, die auf die App zugreifen oder auf die die App zugreift. Die benannten Named User-Arten richten sich nach dem Abonnementplan der Mendix Platform und können interne Nutzer, externe Nutzer oder eine Kombination aus internen und externen Nutzern sein, wie im Auftrag festgelegt. Innerhalb derselben Berechtigungskategorie darf der Kunde einmal pro Kalendermonat die Berechtigung zum Zugriff und zur Nutzung der Cloud-Dienste von einem Named User auf einen anderen übertragen.

Related to Named User“

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Roaming 6.1 Der Kunde ist berechtigt, die ESWE Ladekarte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Ladestationen der Ro- amingpartnern der ESWE, die dem Verbund ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ange- hören (sog. „Verbund-Roamingpartner“), sowie an Ladestatio- nen Dritter zu nutzen („Roaming“). 6.2 Die Nutzung der Ladestationen der Verbund-Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des je- weiligen Ladesäulen-Anbieters. 6.3 Eine aktuelle Liste der Verbund-Roamingpartner der ESWE sowie der Standorte deren Ladestationen kann der Kunde un- ter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Die Verbund-Roamingpartner können sich ändern. 6.4 Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Ver- bund-Roamingpartners oder eines Dritten besteht für den Kun- den nicht. 6.5 Grundsätzlich ist die Ladekarte an ESWE Ladesäulen oder an denen der Verbund-Roamingpartner zulässig. Eine Nutzung der Ladekarte an Ladestationen Dritter ist nur im Ausnahmefall zulässig. ESWE behält sich vor, die Roamingfunktion der La- dekarte für das Laden an Ladestationen Dritter zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgen- den Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rahmen des Roamings an der Ladestation eines Dritten erfolgen. 6.6 Etwaige Kosten, die durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder eines Dritten durch den Kunden entstehen, wird ESWE dem Kunden zusätzlich zu den auf ▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇ veröffentlichten Tarifen in Rechnung stellen.