Obliegenheiten des Mandanten. Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten: a) Umfassende Information Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltenen Informationen an die Rechtsanwälte weiterleiten; b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung Der Mandant wird die Rechtsanwälte umgehend im Hinblick auf die Änderung seiner Kontaktdaten informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen; c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte Die Rechtsanwälte dürfen den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind; d) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Mandanten für Speicherung und Verarbeitung im Rahmen des erteilten Mandats.
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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen
Obliegenheiten des Mandanten. Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten:
a) Umfassende Information Der Mandant wird die Rechtsanwälte den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltenen erhaltene Informationen an die Rechtsanwälte den Rechtsanwalt weiterleiten;
b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung Der Mandant wird die Rechtsanwälte umgehend im Hinblick auf die Änderung den Rechtsanwalt bei Änderungen seiner Kontaktdaten umgehend informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen;
c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte Die Rechtsanwälte dürfen des Rechtsanwalts Der Rechtsanwalt darf den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer seiner Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten dem Rechtsanwalt übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind;
d) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Mandanten für Speicherung und Verarbeitung im Rahmen des erteilten Mandats.
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Samples: Mandatsbedingungen
Obliegenheiten des Mandanten. Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten:
a) Umfassende Information Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltenen Informationen an die Rechtsanwälte weiterleiten;
b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung Der Mandant wird die Rechtsanwälte umgehend im Hinblick auf die Änderung seiner Kontaktdaten informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen;
c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte Die Rechtsanwälte dürfen den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind;
d) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Mandanten für Speicherung und Verarbeitung im Rahmen iRd des erteilten Mandats.
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Obliegenheiten des Mandanten. Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten:
a) Umfassende Information Der Mandant wird die Rechtsanwälte Kanzlei über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltenen Informationen an die Rechtsanwälte weiterleiten;
b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung Der Mandant wird die Rechtsanwälte Kanzlei umgehend im Hinblick auf die Änderung seiner Kontaktdaten informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen;
c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte Die Rechtsanwälte dürfen den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind;
d) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Mandanten für Speicherung und Verarbeitung im Rahmen i.R.d. des erteilten Mandats.
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