Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate Musterklauseln

Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate. Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate. 4. Validity of this agreement for future mandates
Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate. Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird. Der Mandant hat eine Abschrift dieser Bedingungen erhalten. Überdies bin ich auf die Datenschutzhinweise der Kanzlei Altes Land, betreffend die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie meine Löschungsrechte, die unter der Domain xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx/ im Internet auf der Kanzleihomepage abrufbar sind, hingewiesen worden.
Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate. Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Xxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Rechtsanwälte sind allerdings nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Rechtsanwälte Steppuhn & Partner PartG mbB nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, insbesondere der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, teil.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.