Offenlegungsverpflichtungen / Veröffentlichungen. 5.3.1 Gilt nur für Patientenorganisationen: Der Zuwendungsempfänger hat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er die Unterstützungsmittel von Novartis erhalten hat, spätestens jedoch bis zum 30. November des Folgejahres, auf seiner Homepage an geeigneter Stelle Höhe, Zweck und Herkunft der Unterstützungsmittel offenzulegen.
Offenlegungsverpflichtungen / Veröffentlichungen. 5.3.1 Der Preisträger hat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er die Unterstützungsmittel von Novartis erhalten hat, spätestens jedoch bis zum 31. Xxxx des Folgejahres, auf seiner Homepage an geeigneter Stelle Höhe, Zweck und Herkunft der Unterstützungsmittel offenzulegen.