Ombudsmann Private Kranken- und Pflege- versicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever- sicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teil- zunehmen. Haben Sie Ihren Vertrag online (z.B. über eine Web- seite) abgeschlossen, können Sie sich mit Ihrer Be- schwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombuds- mann Private Kranken- und Pflegeversicherung wei- tergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Ver- braucherschlichtungsstelle oder die Versicherungs- aufsicht zu wenden, steht Ihnen der Rechtsweg of- fen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Befristete Krankheitskosten Vollversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Befristete Krankheitskosten Vollversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankentagegeldversicherung
Ombudsmann Private Kranken- und Pflege- versicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever- sicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns Der Versi- cherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teil- zunehmenSchlichtungsver- fahren teilzunehmen. Haben Sie Ihren Verbraucher, die ihren Vertrag online (z.B. über eine Web- seiteWebseite) abgeschlossenabgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Be- schwerde ih- rer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx-xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombuds- mann Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wei- tergeleitetPflegeversiche- rung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sind Sie Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns den Versicherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Mei- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung Vertragsabwick- lung auf, können Sie sie sich auch an die für uns den Versi- cherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir unterliegt der Versi- cherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanz- dienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Ver- braucherschlichtungsstelle oder die Versicherungs- aufsicht zu wenden, steht Ihnen dem Versicherungsneh- mer der Rechtsweg of- fenoffen.
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Samples: Krankheitskosten Zusatzversicherung Und Krankenhaustagegeldversicherung, Krankenhaus Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Ombudsmann Private Kranken- und Pflege- versicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever- sicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns Der Versi- cherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teil- zunehmenSchlichtungsver- fahren teilzunehmen. Haben Sie Ihren Verbraucher, die ihren Vertrag online (z.B. über eine Web- seiteWebseite) abgeschlossenabgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Be- schwerde ih- rer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx-xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombuds- mann Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wei- tergeleitetPflegeversiche- rung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sind Sie Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns den Versicherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Mei- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung Vertragsabwick- lung auf, können Sie sie sich auch an die für uns den Versi- cherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir unterliegt der Versi- cherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanz- dienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Ver- braucherschlichtungsstelle oder die Versicherungs- aufsicht zu wenden, steht Ihnen dem Versicherungsneh- mer der Rechtsweg of- fen.offen. Anhang - Gesetzestexte
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Samples: Insurance Terms and Conditions
Ombudsmann Private Kranken- und Pflege- versicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever- sicherung Pflege- versicherung ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende SchlichtungsstelleSchlichtungs- stelle. Wir haben uns Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teil- zunehmenteilzunehmen. Haben Sie Ihren Verbraucher, die ihren Vertrag online (z.z. B. über eine Web- seiteWebseite) abgeschlossenabgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Be- schwerde ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombuds- mann Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wei- tergeleitetweitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sind Sie Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns den Versicherer nicht zufrieden zufriden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung Vertragsab- wicklung auf, können Sie sie sich auch an die für uns den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx HinweisHInweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Ver- braucherschlichtungsstelle oder die Versicherungs- aufsicht Versicherungsaufsicht zu wenden, steht Ihnen dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg of- fenoffen.
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Samples: Zusatzversicherungen