Wie hoch ist die Versicherungssumme? Musterklauseln

Wie hoch ist die Versicherungssumme?. ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. Die Höhe der Versicherungssummen können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. ✔ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein ent- nehmen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. ✓ Soweit keine konkrete Versicherungssumme vereinbart ist, ist die Versicherungssumme unbegrenzt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. ✔ Unbegrenzt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. ✓ Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Sie soll dem Neuwert der versi- cherten Sachen entsprechen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen. zurück zum Inhalt Seite 1 von 2 PHV_NEO_2018_V01_PIB Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Die Höchstversicherungssumme beträgt 15.000,- EURO. Räder, die diesen Wert über- steigen, können nicht, auch nicht zum Teil, versichert werden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. Ihr gesetzlicher Vertreter und solche Personen, die Sie zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes angestellt haben, in dieser Eigenschaft; Sämtliche übrige Betriebsangehörige für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?. ✓ Die maximale Versicherungssumme betragt bei Aus- fall je Crew-Mitglied EUR 1.500,–, bei Ausfall des Skippers maximal EUR 10.000,– x Schäden verursacht durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse. x Schadenfälle aufgrund bestehender oder vorherseh- barer Erkrankungen oder bestehender Schwanger- schaft. Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versiche- rungsschutz ausgenommen sind, zum Beispiel: ! Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt. ! Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungs- fall grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer be- rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Reiserücktritts-Kosten-Versicherung erstattet vertraglich geschuldeten Stornokosten die für die Charter bei Ausfall des Skippers oder eines oder mehrerer Crewmitglieder anfallen, sowie Kosten für die An- und Abreise.