Online-Tickets. (1) Als Online-Tickets gelten per App gekaufte Fahrkarten, die auf ein mobiles Endgerät („Handy-Ticket“) geladen wer- den. Online-Tickets sind persönliche Fahrkarten, die auf den Namen des Käufers ausgestellt werden. Wird das Online-Ti- cket als Handyticket genutzt, auf ein mobiles Endgerät gela- den (Mobiltelefon/Tablet) und ist der Besitzer dieses mobi- len Endgeräts nicht der Nutzer, so muss die Fahrt von beiden Personen zusammen durchgeführt werden. (2) Als Online-Ticket wird nur ein eingeschränktes Fahrkar- tensortiment verkauft. Zusätzliche Kundenkarten sind nicht online erhältlich. (3) Online-Tickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis für die in der Fahr- karte angegebene Person. Bei Tageskarten muss die im On- line-Ticket als Nutzer eingetragene Person stets mitfahren. Kann sich die eingetragene Person nicht durch einen Ausweis legitimieren, gilt das Online-Ticket nicht als gültige Fahr- karte. (4) Online-Tickets sind vor Fahrtantritt zu erwerben. Ein Kauf erst im Fahrzeug ist unzulässig. Wird das Online-Ticket erst während der Fahrt gekauft oder kann das Online-Ticket während der Fahrt nicht vorgezeigt werden (auch für den Fall einer technischen Störung, leerer Akku etc.), ist der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nach § 9 der Beförderungsbedingungen im VRB verpflichtet. Ein Betreten des Verkehrsmittels ist erst nach vollständiger Übertragung des Handy-Tickets gestattet. Eine „Bestellung“ des Online-Tickets gilt nicht als Fahrtberechtigung. Eine nachträgliche Vorlage im Falle einer Beanstandung wird nur anerkannt, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass der Fahrgast zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. In diesem Fall kann die Verkehrsver- bund Region Braunschweig GmbH beziehungsweise das be- treffende Verkehrsunternehmen entscheiden, lediglich ein ermäßigtes Beförderungsentgelt in Höhe von 7,00 € zu erhe- ben. Eine Erstattung bzw. Stornierung von Online-Tickets ist ausgeschlossen, in Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn das Datum der Nutzung in der Zukunft liegt, kann nach Einzel- fallprüfung eine Erstattung vorgenommen werden. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvoll- ständigen Übertragung des Online-Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Die Bedienung des mobilen Endgerätes wäh- rend der Kontrolle erfolgt durch den Reisenden. (5) Im Übrigen gelten für Online-Tickets die Tarifbestimmun- gen der jeweils erworbenen Fahrkarte, soweit keine abwei- chenden Regelungen getroffen worden sind. Für den Verkauf von Online-Tickets gelten zusätzlich und ggf. abweichend Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Online- Shops. Bei Online-Tickets kann das Fahrkartenangebot auf ausgewählte Fahrkarten begrenzt sein. Ein Anspruch auf Teilnahme am Online-Ticket-Verfahren besteht nicht.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Online-Tickets. (1) Als Online-Tickets gelten per App gekaufte Fahrkarten, die auf ein mobiles Endgerät („Handy-Ticket“) geladen wer- den. Online-Tickets sind persönliche Fahrkarten, die auf den Namen des Käufers ausgestellt werden. Wird das Online-Ti- cket als Handyticket genutzt, auf ein mobiles Endgerät gela- den (Mobiltelefon/Tablet) und ist der Besitzer dieses mobi- len Endgeräts nicht der Nutzer, so muss die Fahrt von beiden Personen zusammen durchgeführt werden.
(2) Als Online-Ticket wird nur ein eingeschränktes Fahrkar- tensortiment verkauft. Zusätzliche Kundenkarten sind nicht online erhältlich.
(3) Online-Tickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis für die in der Fahr- karte angegebene Person. Bei Tageskarten muss die im On- line-Ticket als Nutzer eingetragene Person stets mitfahren. Kann sich die eingetragene Person nicht durch einen Ausweis legitimieren, gilt das Online-Ticket nicht als gültige Fahr- karte.
(4) Online-Tickets sind vor Fahrtantritt zu erwerben. Ein Kauf erst im Fahrzeug ist unzulässig. Wird das Online-Ticket erst während der Fahrt gekauft oder kann das Online-Ticket während der Fahrt nicht vorgezeigt werden (auch für den Fall einer technischen Störung, leerer Akku etc., für die der Fahrgast verantwortlich ist), ist der Fahrgast zur Zahlung eines ei- nes erhöhten Beförderungsentgelts nach § 9 der Beförderungsbedingungen Beförde- rungsbedingungen im VRB verpflichtet. Ein Betreten des Verkehrsmittels Ver- kehrsmittels ist erst nach vollständiger Übertragung des Handy-Tickets gestattet. Eine „Bestellung“ des Online-Tickets Ti- ckets gilt nicht als Fahrtberechtigung. Eine nachträgliche Vorlage im Falle einer Beanstandung wird nur anerkannt, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass der Fahrgast Fahr- xxxx zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. In diesem Fall kann die Verkehrsver- bund Region Verkehrsverbund Re- gion Braunschweig GmbH beziehungsweise das be- treffende betreffende Verkehrsunternehmen entscheiden, lediglich ein ermäßigtes Beförderungsentgelt in Höhe von 7,00 € zu erhe- benerheben oder gänzlich darauf zu verzichten, wenn der technische Fehler nicht in der Verantwortung des Fahrgastes liegt, z.B. bei ei- ner Serverstörung. Eine Erstattung bzw. Stornierung von OnlineOn- line-Tickets ist ausgeschlossen, in . In Ausnahmefällen, zum BeispielBei- spiel, wenn das Datum der Nutzung in der Zukunft liegt, kann nach Einzel- fallprüfung Einzelfallprüfung eine Erstattung vorgenommen werden. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften fehlerhaf- ten bzw. unvoll- ständigen unvollständigen Übertragung des Online-Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Die Bedienung des mobilen Endgerätes wäh- rend während der Kontrolle erfolgt durch den ReisendenReisen- den.
(5) Im Übrigen gelten für Online-Tickets die Tarifbestimmun- gen der jeweils erworbenen Fahrkarte, soweit keine abwei- chenden Regelungen getroffen worden sind. Für den Verkauf von Online-Tickets gelten zusätzlich und ggf. abweichend Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Online- Shops. Bei Online-Tickets kann das Fahrkartenangebot auf ausgewählte Fahrkarten begrenzt sein. Ein Anspruch auf Teilnahme am Online-Ticket-Verfahren besteht nicht.
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