Common use of Online-Tickets Clause in Contracts

Online-Tickets. (1) Als Online-Tickets gelten per App gekaufte Fahrkarten, die auf ein mobiles Endgerät („Handy-Ticket“) geladen wer- den. Online-Tickets sind persönliche Fahrkarten, die auf den Namen des Käufers ausgestellt werden. Wird das Online-Ti- cket als Handyticket genutzt, auf ein mobiles Endgerät gela- den (Mobiltelefon/Tablet) und ist der Besitzer dieses mobi- len Endgeräts nicht der Nutzer, so muss die Fahrt von beiden Personen zusammen durchgeführt werden.

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Samples: www.bsvg.net, www.wvg.de, mobi38.de