Operationelles Risiko Musterklauseln

Operationelles Risiko. Es besteht ein Verlustrisiko für den Fonds, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert, wie beispielsweise negative Auswirkungen auf Finanzinstrumente aus Änderungen oder dem Wegfall eines Referenzwertes oder Interbankenzinssatzes. Dieses Risiko umfasst Rechts-, Vertrags- und Dokumentationsrisiken sowie Risiken, die aus den für den Fonds betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren. Die Risiken der Zielfonds, die für den Fonds erworben werden, stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegen gesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können sich bestehende Risiken kumulieren und eventuelle Chancen aufheben. Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung für einen Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen und Beschränkungen derivative Finanzinstrumente gemäß InvFG erwerben. Bei Geschäften mit OTC-Derivaten können folgende zusätzliche Risiken auftreten: Verleiht der Investmentfonds Wertpapiere, unterliegen diese den Risiken des Verzugs oder der Unterlassung der Rücklieferung. Insbesondere aufgrund finanzieller Verluste des Wertpapierentleihers kann dieser möglicherweise seinen diesbezüglichen Verpflichtungen gegenüber dem Investmentfonds nicht nachkommen (Ausfallsrisiko). Insoweit der Wertpapierentleiher im Zusammenhang mit dem Wertpapierleihegeschäft dem Investmentfonds Sicherheiten stellt, unterliegen diese dem Collateral-Risiko. Weiters können im Zusammenhang mit Wertpapierleihetransaktionen operative Risiken wie etwa Fehlbuchungen oder Fehler bei der Lieferung der verliehenen Wertpapiere schlagend werden. Sofern der Wertpapierentleiher die verliehenen Wertpapiere weiterverwendet unterliegen diese auch dem Risiko, dass diese bei Beendigung der Wertpapierleihetransaktion z.B. mangels Liquidität nicht durch den Wertpapierentleiher am Markt erworben und dementsprechend nicht retourniert werden können (Liquiditätsrisiko). Werden dem Investmentfonds durch Dritte Sicherheiten gestellt, unterliegen diese den typischerweise mit ihnen verbundenen Anlagerisiken inklusive dem Risiko, dass eine Position nicht rechtzeitig zu einem angemessenen Preis l...
Operationelles Risiko. Es besteht ein Verlustrisiko für den Fonds, das aus unzureichenden oder fehlgeschlagenen internen Prozes- sen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder aus externen Er- eignissen resultiert und Rechts- und Dokumentationsrisiken sowie Risiken, die aus den für den Fonds betrie- benen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren, einschließt.
Operationelles Risiko. Die Gesellschaft ist bei der Entwicklung geeigneter Systeme und Verfahren zur Kontrolle des operatio- nellen Risikos von der Anlageverwaltungsgesellschaft und den mit ihr verbundenen Gesellschaften ab- hängig. Möglicherweise decken die eingesetzten Systeme und Verfahren nicht alle tatsächlichen oder potenziellen Störungen in der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf. Das Geschäft der Ge- sellschaft ist komplex und entwickelt sich dynamisch, weshalb bestimmte operationelle Risiken in der Natur der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft begründet sind, insbesondere aufgrund des Volumens, der Vielfalt und der Komplexität der Transaktionen, die die Gesellschaft täglich ausführt. Das Geschäft der Gesellschaft ist in hohem Maße von der Fähigkeit der Anlageverwaltungsgesellschaft und deren verbun- denen Unternehmen abhängig, tagtäglich Transaktionen über zahlreiche und vielfältige Märkte hinweg abzuwickeln. Daher ist die Gesellschaft in hohem Maße von den Finanz-, Rechnungslegungs- und ande- ren Datenverarbeitungsverfahren der Anlageverwaltungsgesellschaft abhängig. Die Fähigkeit dieser Sys- teme zur Verarbeitung eines steigenden Volumens an Transaktionen in zunehmender Vielfalt und Kom- plexität, könnte auch die Fähigkeit der Gesellschaft zur ordnungsgemäßen Verwaltung ihres Portfolios beeinträchtigen. Wenn die Systeme ausfallen, die die Anlageverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle, die Verwaltungsstelle und/oder die Gegenparteien, Börsen und ähnlichen Clearing- und Abwicklungsein- richtungen und andere Parteien einsetzen, kann dies zu Fehlern in der Bestätigung oder der Abwicklung von Transaktionen oder dazu führen, dass Transaktionen nicht ordnungsgemäß erfasst, bewertet oder verbucht werden. Die beschriebenen und ähnliche Störungen im operativen Geschäft könnten für einen Teilfonds unter anderem finanzielle Verluste, eine Unterbrechung der Geschäftstätigkeit, eine Haftung gegenüber Dritten, aufsichtsrechtliche Auflagen oder eine Schädigung seiner Reputation zur Folge ha- ben. Die einzelnen Teilfonds sind darauf angewiesen, dass der Anlageverwalter und seine sonstigen Service- anbieter geeignete Systeme für die Bearbeitung der Handels- und Abrechnungsaktivitäten der einzelnen Teilfonds entwickeln und einsetzen. Darüber hinaus ist der Anlageverwalter für verschiedene Zwecke auf Systeme und Technologie angewie- sen (und er kann in der Zukunft ggf. auf neue Systeme und Technologien angewiesen sein), darunter der Handel, die Abrechnung und die Abwick...
Operationelles Risiko. Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für ein Teilfondsvermögen, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert und Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken einschliesst, die aus den für ein Teilfondsvermögen betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren.
Operationelles Risiko. Beim operationellen Risiko handelt es sich um das Verlustpotenzial, das mit Schwachstellen in den Informations-, Kommunikations-, Transaktionsverarbeitungs-, Settlement- und Buchführungssystemen verbunden ist. Risiko in Verbindung mit der Netzsicherheit. Die Dienstleister des OGAW sind anfällig für Risiken in Bezug auf die Sicherheit im operativen Geschäft und in der Informationstechnik sowie damit zusammenhängende Risiken in Verbindung mit netzsicherheitsrelevanten Zwischenfällen. Grundsätzlich können Zwischenfälle im Netz auf absichtliche Angriffe oder unbeabsichtigte Ereignisse zurückzuführen sein. Zu den Angriffen auf die Netzsicherheit gehören insbesondere die Verschaffung des unerlaubten Zugangs zu digitalen Systemen (z. B. durch „Hacking“ oder Codierung von Schadsoftware) mit dem Ziel, Vermögenswerte oder sensitive Informationen zu entwenden, Daten zu beschädigen oder Störungen im operativen Geschäft herbeizuführen. Cyber-Attacken können auch ausgeführt werden, ohne dass unbefugter Zugriff erlangt wird, beispielsweise durch Denial-of-Service-Angriffe auf Webseiten (d. h. Versuch der Blockierung von Dienstleistungen für die vorgesehenen Anwender). Sind der OGAW, die Verwaltungsgesellschaft, der Asset Manager, die Administrationsstelle, die Verwahrstelle oder andere Dienstleistungsanbieter von Angriffen auf die Netzsicherheit betroffen, so kann dies zu Störungen und zur Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs führen, mit dem möglichen Resultat, dass finanzielle Verluste entstehen, unter anderem möglicherweise aufgrund der Behinderung der Gesellschaft bei der Berechnung des Nettoinventarwerts sowie der Beeinträchtigung des Handels in Bezug auf das Portfolio eines Teilfonds, der Unmöglichkeit für Anteilinhaber, Geschäfte mit einem Teilfonds durchzuführen, der Verletzung anwendbarer Vertraulichkeitsvorschriften, Datenschutzgesetze oder anderer Gesetze oder infolge aufsichtlicher Bußgelder und Strafen, Rufschädigung, Erstattungen, sonstiger Entschädigungs- oder Beseitigungskosten, Rechtsberatungsgebühren oder sonstiger zusätzlicher Compliance-Kosten. Ähnliche negative Folgen könnten netzsicherheitsrelevante Zwischenfälle haben, von denen Emittenten von Wertpapieren, in die ein Teilfonds investiert, oder Gegenparteien, mit denen die Verwaltungsgesellschaft Geschäfte abschließt, bzw. staatliche oder andere Aufsichtsbehörden, Betreiber von Börsen oder anderen Finanzmärkten, Banken, Broker, Händler, Versicherungsgesellschaften und andere Finanzinstitute und an...
Operationelles Risiko. Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für den OGAW, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus mensch- lichem oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert und Rechts-, Do- kumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken einschliesst, die aus den für den OGAW betriebenen Handels-, Ab- rechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren.
Operationelles Risiko das Verlustrisiko, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt.
Operationelles Risiko. Das Risiko, dass operative Prozesse, wie z. B. die Verwahrung von Vermögenswerten, fehlschlagen und dadurch Verluste entstehen.
Operationelles Risiko. Voraussetzung für Stock Connects ist ein ordnungsgemäßes Funktionieren der betrieblichen Systeme der jeweiligen Marktteilnehmer. Für eine Teilnahme an diesem Programm müssen die Marktteilnehmer bestimmte Anforderungen im Hinblick auf ihre IT-Kapazitäten und ihr Risikomanagement sowie sonstige von der jeweiligen Börse und/oder Clearingstelle genannte Vorgaben erfüllen. Die Wertpapiervorschriften und Rechtssysteme der beiden Märkte unterscheiden sich erheblich, und Marktteilnehmer müssen unter Umständen Probleme bewältigen, die sich von Zeit zu Zeit aus diesen Unterschieden ergeben. Es kann nicht zugesichert werden, dass die Systeme der SEHK, der SSE, der SZSE und der Marktteilnehmer ordnungsgemäß funktionieren oder weiterhin an die Veränderungen und Entwicklungen auf beiden Märkten angepasst werden. Sollten die jeweiligen Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren, könnte dies Handelsunterbrechungen auf beiden Märkten über das Programm zur Folge haben. Dies kann sich nachteilig auf die Fähigkeit des jeweiligen Stock-Connect-Fonds auswirken, Zugang zum Markt für China-A-Aktien zu erhalten (und damit seine Anlagestrategie zu verfolgen).
Operationelles Risiko. Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für das Vermögen des AIF, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der AIFM oder aus externen Ereignissen resultiert und Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken einschliesst, die aus den für das Vermögen des AIF betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren.