Operationelles Risiko Musterklauseln

Operationelles Risiko. Es besteht ein Verlustrisiko für den Fonds, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert, wie beispielsweise negative Auswirkungen auf Finanzinstrumente aus Änderungen oder dem Wegfall eines Referenzwertes oder Interbankenzinssatzes. Dieses Risiko umfasst Rechts-, Vertrags- und Dokumentationsrisiken sowie Risiken, die aus den für den Fonds betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren.
Operationelles Risiko. Die Gesellschaft ist bei der Entwicklung geeigneter Systeme und Verfahren zur Kontrolle des operationellen Risikos von der Anlageverwaltungsgesellschaft und den mit ihr verbundenen Gesellschaften abhängig. Möglicherweise decken die eingesetzten Systeme und Verfahren nicht alle tatsächlichen oder potenziellen Störungen in der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf. Das Geschäft der Gesellschaft ist komplex und entwickelt sich dynamisch, weshalb bestimmte operationelle Risiken in der Natur der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft begründet sind, insbesondere aufgrund des Volumens, der Vielfalt und der Komplexität der Transaktionen, die die Gesellschaft täglich ausführt. Das Geschäft der Gesellschaft ist in hohem Maße von der Fähigkeit der Anlageverwaltungsgesellschaft und deren verbundenen Unternehmen abhängig, tagtäglich Transaktionen über zahlreiche und vielfältige Märkte hinweg abzuwickeln. Daher ist die Gesellschaft in hohem Maße von den Finanz-, Rechnungslegungs- und anderen Datenverarbeitungsverfahren der Anlageverwaltungsgesellschaft abhängig. Die Fähigkeit dieser Systeme zur Verarbeitung eines steigenden Volumens an Transaktionen in zunehmender Vielfalt und Komplexität, könnte auch die Fähigkeit der Gesellschaft zur ordnungsgemäßen Verwaltung ihres Portfolios beeinträchtigen. Wenn die Systeme ausfallen, die die Anlageverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle, die Verwaltungsstelle und/oder die Gegenparteien, Börsen und ähnlichen Clearing- und Abwicklungseinrichtungen und andere Parteien einsetzen, kann dies zu Fehlern in der Bestätigung oder der Abwicklung von Transaktionen oder dazu führen, dass Transaktionen nicht ordnungsgemäß erfasst, bewertet oder verbucht werden. Die beschriebenen und ähnliche Störungen im operativen Geschäft könnten für einen Teilfonds unter anderem finanzielle Verluste, eine Unterbrechung der Geschäftstätigkeit, eine Haftung gegenüber Dritten, aufsichtsrechtliche Auflagen oder eine Schädigung seiner Reputation zur Folge haben. Die einzelnen Teilfonds sind darauf angewiesen, dass der Anlageverwalter und seine sonstigen Serviceanbieter geeignete Systeme für die Bearbeitung der Handels- und Abrechnungsaktivitäten der einzelnen Teilfonds entwickeln und einsetzen. Darüber hinaus ist der Anlageverwalter für verschiedene Zwecke auf Systeme und Technologie angewiesen (und er kann in der Zukunft ggf. auf neue Systeme und Technologien angewiesen sein), darunter der Handel, die Abrechnung und die Abwicklung von Transaktionen...
Operationelles Risiko. Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für ein Teilfondsvermögen, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der AIFM oder aus externen Ereignissen resultiert und Rechts-, Dokumen- tations- und Reputationsrisiken sowie Risiken einschliesst, die aus den für ein Teilfondsvermögen betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren.
Operationelles Risiko. Beim operationellen Risiko handelt es sich um das Verlustpotenzial, das mit Schwachstellen in den Informations-, Kommunikations-, Transaktionsverarbeitungs-, Settlement- und Buchführungssystemen verbunden ist. Risiko in Verbindung mit der Netzsicherheit. Die Dienstleister des OGAW sind anfällig für Risiken in Bezug auf die Sicherheit im operativen Geschäft und in der Informationstechnik sowie damit zusammenhängende Risiken in Verbindung mit netzsicherheitsrelevanten Zwischenfällen. Grundsätzlich können Zwischenfälle im Netz auf absichtliche Angriffe oder unbeabsichtigte Ereignisse zurückzuführen sein. Zu den Angriffen auf die Netzsicherheit gehören insbesondere die Verschaffung des unerlaubten Zugangs zu digitalen Systemen (z. B. durch „Hacking“ oder Codierung von Schadsoftware) mit dem Ziel, Vermögenswerte oder sensitive Informationen zu entwenden, Daten zu beschädigen oder Störungen im operativen Geschäft herbeizuführen. Cyber-Attacken können auch ausgeführt werden, ohne dass unbefugter Zugriff erlangt wird, beispielsweise durch Denial-of-Service-Angriffe auf Webseiten (d. h. Versuch der Blockierung von Dienstleistungen für die vorgesehenen Anwender). Sind der OGAW, die Verwaltungsgesellschaft, der Asset Manager, die Administrationsstelle, die Verwahrstelle oder andere Dienstleistungsanbieter von Angriffen auf die Netzsicherheit betroffen, so kann dies zu Störungen und zur Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs führen, mit dem möglichen Resultat, dass finanzielle Verluste entstehen, unter anderem möglicherweise aufgrund der Behinderung der Gesellschaft bei der Berechnung des Nettoinventarwerts sowie der Beeinträchtigung des Handels in Bezug auf das Portfolio eines Teilfonds, der Unmöglichkeit für Anteilinhaber, Geschäfte mit einem Teilfonds durchzuführen, der Verletzung anwendbarer Vertraulichkeitsvorschriften, Datenschutzgesetze oder anderer Gesetze oder infolge aufsichtlicher Bußgelder und Strafen, Rufschädigung, Erstattungen, sonstiger Entschädigungs- oder Beseitigungskosten, Rechtsberatungsgebühren oder sonstiger zusätzlicher Compliance-Kosten. Ähnliche negative Folgen könnten netzsicherheitsrelevante Zwischenfälle haben, von denen Emittenten von Wertpapieren, in die ein Teilfonds investiert, oder Gegenparteien, mit denen die Verwaltungsgesellschaft Geschäfte abschließt, bzw. staatliche oder andere Aufsichtsbehörden, Betreiber von Börsen oder anderen Finanzmärkten, Banken, Broker, Händler, Versicherungsgesellschaften und andere Finanzinstitute und an...
Operationelles Risiko. Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für den OGAW, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus mensch- lichem oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert und Rechts-, Do- kumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken einschliesst, die aus den für den OGAW betriebenen Handels-, Ab- rechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren.
Operationelles Risiko das Verlustrisiko, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt.
Operationelles Risiko. Die Geschäfte der Gesellschaft (einschließlich der Anlageverwaltung) werden von den in diesem Prospekt genannten Dienstleistern ausgeführt. Im Falle eines Konkurses oder einer Insolvenz eines Dienstleisters könnten für die Anleger Verzögerungen (beispielsweise in der Bearbeitung von Zeichnung, Umtausch und Rückgabe von Anteilen) oder andere Störungen auftreten.
Operationelles Risiko. Stock Connect stellt für Anleger aus Hongkong und Übersee, wie beispielsweise die Portfolios, eine neue Möglichkeit des direkten Zugangs zum chinesischen Aktienmarkt dar. Stock Connect basiert auf dem Betrieb der operationellen Systeme der betreffenden Marktteilnehmer. Die Marktteilnehmer können an diesem Programm teilnehmen, wenn sie bestimmte Anforderungen im Hinblick auf informationstechnologische Kapazitäten und Risikomanagement sowie andere Anforderungen, die von der jeweiligen Börse und/oder Clearingstelle festgelegt werden können, erfüllen. Es ist zu beachten, dass die Wertpapiersysteme und die Rechtsordnungen der zwei Märkte sich deutlich voneinander unterscheiden, und dass es für den Betrieb des Testprogramms möglicherweise notwendig ist, dass die Marktteilnehmer sich kontinuierlich mit Fragen auseinandersetzen, die sich aus den Unterschieden ergeben. Außerdem erfordert die im Stock-Connect-Programm vorhandene „Konnektivität“, dass Aufträge grenzüberschreitend weitergeleitet werden. Hierfür müssen die SEHK und die Börsenteilnehmer neue Informationstechnologiesysteme entwickeln (d.h. die SEHK muss ein neues Order- Routing-System („China Stock Connect System“) einrichten, an das sich die Börsenteilnehmer anschließen müssen). Es gibt keine Garantie, dass die Systeme der SEHK und der Marktteilnehmer einwandfrei funktionieren oder weiterhin an Änderungen und Entwicklungen in beiden Märkten angepasst werden. Sollten die betreffenden Systeme nicht einwandfrei funktionieren, so könnte der Handel über das Programm in beiden Märkten unterbrochen werden. Dann wäre die Fähigkeit der betreffenden Portfolios, auf den Markt für chinesische A-Aktien zuzugreifen (und somit ihre Anlagestrategie zu verfolgen), beeinträchtigt. Die HKSCC hält als „Nominee“ die von Anlegern aus Übersee (einschließlich des/der betreffenden Portfolios) über Stock Connect erworbenen SSE-Wertpapiere bzw. SZSE-Wertpapiere. Nach den Vorschriften der CSRC für Stock Connect ist ausdrücklich vorgesehen, dass Anleger wie die Portfolios in Übereinstimmung mit geltendem Recht in den Genuss der Rechte und Vorteile der über Stock Connect erworbenen SSE-Wertpapiere bzw. SZSE- Wertpapiere kommen. Die CSRC hat in einer Veröffentlichung vom 15. Mai 2015 zu häufig gestellten Fragen klargestellt, dass (i) das Konzept des Haltens von Aktien durch Nominees in der VRC anerkannt wird, (ii) Anleger aus Übersee SSE-Wertpapiere bzw. SZSE-Wertpapiere über die HKSCC halten müssen und als Aktionäre Anspruch auf Bes...
Operationelles Risiko. Das Risiko, dass operative Prozesse, wie z. B. die Verwahrung von Vermögenswerten, fehlschlagen und dadurch Verluste entstehen.
Operationelles Risiko. Voraussetzung für Stock Connects ist ein ordnungsgemäßes Funktionieren der betrieblichen Systeme der jeweiligen Marktteilnehmer. Für eine Teilnahme an diesem Programm müssen die Marktteilnehmer bestimmte Anforderungen im Hinblick auf ihre IT-Kapazitäten und ihr Risikomanagement sowie sonstige von der jeweiligen Börse und/oder Clearingstelle genannte Vorgaben erfüllen. Die Wertpapiervorschriften und Rechtssysteme der beiden Märkte unterscheiden sich erheblich, und Marktteilnehmer müssen unter Umständen Probleme bewältigen, die sich von Zeit zu Zeit aus diesen Unterschieden ergeben. Es kann nicht zugesichert werden, dass die Systeme der SEHK, der SSE, der SZSE und der Marktteilnehmer ordnungsgemäß funktionieren oder weiterhin an die Veränderungen und Entwicklungen auf beiden Märkten angepasst werden. Sollten die jeweiligen Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren, könnte dies Handelsunterbrechungen auf beiden Märkten über das Programm zur Folge haben. Dies kann sich nachteilig auf die Fähigkeit des jeweiligen Stock-Connect-Fonds auswirken, Zugang zum Markt für China-A-Aktien zu erhalten (und damit seine Anlagestrategie zu verfolgen).