Risikoprofil des Fonds Musterklauseln

Risikoprofil des Fonds. Die bestehende Einschätzung zum Risikoprofil eines Sonderver- mögens drückt die Gesellschaft in den nachfolgenden Risiko- klassen aus: • Geringes Risiko • Mäßiges Risiko • Erhöhtes Risiko • Hohes Risiko • Sehr hohes Risiko bis hin zum möglichen vollständigen Kapitalverzehr. Die Gesellschaft hat den Fonds UniImmo: Europa der niedrigsten von insgesamt fünf Risikoklassen zugeordnet, damit weist der Fonds ein geringes Risiko auf. Die Zuordnung zu einer Risikoklasse erfolgt auf Basis eines Mo- dells, bei dem die Risikofaktoren eines Fonds auf der Grundlage der in diesem Prospekt beschriebenen Anlagepolitik und der in einem Fonds enthaltenen Risiken berücksichtigt werden. Hierbei werden jedoch nicht alle potenziell möglichen Risiken (siehe hierzu die Risikohinweise in diesem Verkaufsprospekt, insbeson- dere unter der Überschrift „Vermögensgegenstände im Einzel- nen, Anlagepolitik und Anlageziele“) berücksichtigt, da es sich bei einigen der dargestellten Risiken um solche handelt, die nicht nur von der im Verkaufsprospekt eines Fonds beschriebe- nen Anlagepolitik beeinflusst werden, sondern auch anderen Faktoren ausgesetzt sind, z.B. Inflationsrisiken oder Schlüssel- personenrisiko. Vor diesem Hintergrund werden im verwende- ten Modell allein die nachfolgend aufgeführten Risiken bewer- tet: Aktienkursrisiko (Marktrisiko), Zinsänderungsrisiko, Corpo- rate Risiko (Adressenausfallrisiko), Währungsrisiko, Immobilien- risiko, Commodity Risiko, Private Equity Risiko, Hedgefonds Ri- siko, High Yield Risiko, Emerging Markets Risiko (Länder- und Transferrisiko), Branchenrisiko (Konzentrationsrisiko), Leverage- risiko (Risiko im Zusammenhang mit Derivatgeschäften), Liqui- ditätsrisiko, Risiko eines marktgegenläufigen Verhaltens. Für jedes Sondervermögen wird analysiert, in welchem Ausmaß es den jeweiligen verwendeten Risikofaktoren ausgesetzt ist. Die Zusammenfassung dieser Ausprägungen mündet in einer Einschätzung zum Risikoprofil eines Sondervermögens. Dabei gilt, dass je höher eine Ausprägung ausfällt, es umso wahr- scheinlicher ist, dass die Wertentwicklung eines Fonds durch diesen Risikofaktor beeinflusst wird. Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei einer entsprechenden Be- wertung die jeweiligen Risiken unterschiedlich gewichtet wer- den. Die Gewichtung und Bewertung der Risiken erfolgen an- hand einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung. Dies bedeu- tet, dass sich die in einem Fonds enthaltenen Risiken tatsächlich stärker auf die Wertentwicklung des Fonds niederschl...
Risikoprofil des Fonds. Hinweis Die nachstehende Beschreibung des Risikos des Investmentfonds berücksichtigt nicht das individuelle Risikoprofil des potentiellen Anlegers. Für die Beurteilung der persönlichen Eignung und Angemessenheit des Investmentfonds für den Anleger empfehlen wir, eine fachgerechte Anlageberatung in Anspruch zu nehmen.
Risikoprofil des Fonds. Der Wert der im Fonds befindlichen Vermögenswerte richtet sich nach der täglichen Bör- senbewertung. Aufgrund von Kursschwankungen kann dieser steigen oder auch fallen. Folglich besteht das Risiko, dass ein Anleger nicht mehr den ursprünglich investierten Betrag zurückerhält. Der Wert der Vermögenswerte hängt hauptsächlich von der generel- len ökonomischen Entwicklung, sowie unternehmensspezifischen Faktoren ab. Zudem hängt er von der Nachfrage- und Angebotssituation an der Börse ab, welche ihrerseits stark von der Erwartungshaltung der Marktteilnehmer beeinflusst wird. Für Anleger, de- ren Referenzwährung von der Anlagewährung des Fonds abweicht, können Währungsri- siken entstehen. Der Fonds darf derivative Finanzprodukte zur Absicherung von Risiken oder zur besseren Erreichung des Anlageziels halten. Es kann grundsätzlich keine Zusi- cherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Geldmarktfonds sind hauptsächlich folgenden Risiken ausgesetzt: - Geldmarktfonds investieren in Anlagen, die grundsätzlich leicht handelbar sind und daher unter normalen Umständen zu ihrem Marktwert verkauft werden können. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in gewissen Ex- tremsituationen (z.B. Marktturbulenzen) die Handelbarkeit der Anlagen des Fonds eingeschränkt ist. In solchen Situationen können die Anlagen des Fonds nur mit einem Verlust verkauft werden, was zu einer Wertverminderung des Fonds führt. - Investitionen in Schuldverschreibungen sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Risikoprofil des Fonds. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den folgenden Risikohinweisen um eine beispielhafte Beschreibung des jeweiligen Risikos handelt, die eine persönliche fachgerechte Anlageberatung nicht ersetzen kann.
Risikoprofil des Fonds. Die Wertentwicklung des Fonds wird insbesondere von folgenden Faktoren beeinflusst, aus denen sich Chancen und Risiken ergeben: ◼ Bonitätsrisiken: Der Fonds legt sein Vermögen in Anleihen an. Nimmt die Kreditwürdigkeit einzelner Aussteller ab oder werden diese zahlungsunfähig, so fällt der Wert der entsprechenden Anleihen. ◼ Operationelle Risiken einschließlich Verwahrrisiken: Fehler und Missverständnisse bei der Verwaltung und Ver- wahrung können die Wertentwicklung des Fonds beeinträchtigen. ◼ Risiken aus dem Einsatz derivativer Instrumente: Derivate sind Finanztermingeschäfte, die sich auf Basiswerte wie Aktien, Anleihen, Zinsen, Indizes und Rohstoffe beziehen und von deren Wertentwicklung abhängig sind. Der Fonds darf derivative Instrumente zur Absicherung oder Wertsteigerung des Fondsvermögens einsetzen. Je nach Wertentwicklung des Basiswertes können dabei Gewinne, aber auch Verluste entstehen. ◼ Währungsrisiken: Der Fonds legt seine Mittel auch außerhalb des Euro-Raums an. Der Wert der Währungen dieser Anlagen gegenüber dem Euro kann fallen.
Risikoprofil des Fonds. Die Wertentwicklung des Fonds wird insbesondere von folgenden Faktoren beeinflusst, aus denen sich Chancen und Risiken ergeben: ◼ Marktrisiken: Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwick- lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den lokalen wirt- schaftlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbeson- dere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. ◼ Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds darf Derivategeschäfte einsetzen. Hierdurch ist eine Hebelung (Le- verage) des Fondsvermögens möglich. Dadurch erhöhte Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Durch eine Absicherung mittels Derivaten gegen Verluste können sich auch die Gewinnchancen des Fonds ver- ringern. ◼ Bonitätsrisiken: Der Fonds legt sein Vermögen in Anleihen an. Nimmt die Kreditwürdigkeit einzelner Aussteller ab oder werden diese zahlungsunfähig, so fällt der Wert der entsprechenden Anleihen. ◼ Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist das Risiko verbunden, dass sich das Marktzinsniveau während der Haltezeit der Papiere verändert.
Risikoprofil des Fonds. Die Wertentwicklung des Fonds wird insbesondere von folgenden Faktoren beeinflusst, aus denen sich Chancen und Risiken ergeben: ◼ Bonitätsrisiken: Der Fonds legt sein Vermögen vor allem in Geldmarktinstrumenten und Anleihen an. Nimmt die Kreditwürdigkeit einzelner Aussteller ab oder werden diese zahlungsunfähig, so fällt der Wert der entsprechenden Geldmarktinstrumente und Anleihen. ◼ Liquiditätsrisiken: Beeinträchtigungen in der Liquidität des Fonds können dazu führen, dass der Fonds seinen Zah- lungsverpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft nicht nachkommen kann bzw. dass die Gesellschaft die Rück- gabeverlangen von Anlegern vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen kann, ◼ Konzentrationsrisiko: Der Fonds kann bis zu 100 Prozent seines Wertes in folgende Emittenten anlegen: (vgl. S. 12 Prospekt). Sollte der Fonds ausschließlich in diese Emittenten investieren, ist er exklusiv von deren Entwicklung abhängig.
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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.