Ordentliche Kündigung der Einzelvereinbarungen. Eine ordentliche Kündigung der jeweiligen Einzelvereinbarung ist für beide Leistungsbeteiligten mit einer Frist von 3 Jahren zum Jahresende möglich, frühestens zum Ablauf von 10 Jahren ab Inkrafttreten der Einzelvereinbarung. Abweichende Kündigungsfristen können im Einzelfall zwischen den Leistungsbeteiligten vereinbart werden, sofern es auch unter Berücksichtigung der abweichenden Kündigungsfrist jeweils bei einer langfristigen Leistungsbeziehung bleibt.
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Samples: Framework Agreement (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)
Ordentliche Kündigung der Einzelvereinbarungen. Eine ordentliche Kündigung der jeweiligen Einzelvereinbarung ist für beide Leistungsbeteiligten mit einer Frist von 3 Jahren zum Jahresende möglich, frühestens zum Ablauf von 10 Jahren ab Inkrafttreten der Einzelvereinbarung. Abweichende Kündigungsfristen können im Einzelfall zwischen den Leistungsbeteiligten vereinbart werden, sofern es auch unter Berücksichtigung der abweichenden Kündigungsfrist jeweils bei einer langfristigen Leistungsbeziehung Leistungsbeziehung bleibt.
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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)