Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften Musterklauseln

Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 12.1 XXXXXXXXXXX.XXX informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Be- stimmungslandes der Reise, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 21.1 CL informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsabschluss und ggf. bei Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschul- det nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 17.1 Gebeco informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesund- heitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Imp- fungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsabschluss und bei Änderungen dieser Vorschriften nochmals vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. Cilentano informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Be- stimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschrie- bene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 11.1 ViaVerde informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorge- schriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen und Reiseunterlagen für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, von GIT gegebenen Informationen über Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Vorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen von GIT zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, GIT hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 14.1 NP informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsschluss sowie bei Änderungen dieser Vorschrif- ten vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 9.1 HT Hamburg informiert den Kunden vor Vertragsab- schluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforder- lich sind.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 12.1 Arkadia informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestim- mungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Arkadia haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomati- sche Vertretung, wenn der Kunde Arkadia mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu ver- treten.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 13.1 Gebeco informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheits- polizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.