Common use of Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Clause in Contracts

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.1. Der Veranstalter weist den Kunden vor Vertragsabschluss auf Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For- malitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa hin. 15.2. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Veranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat. 15.3. Der Kunde ist also verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfung sowie das Einhalten von Zoll- und De- visenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Veran- stalter trotz einer entsprechenden Pflicht nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.4. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuld- haft verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.1. Der Veranstalter weist (a) Lupe Reisen informiert den Kunden vor Vertragsabschluss auf über Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For- malitäten Visumerfor- dernisse des Bestimmungslandes Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa hin. 15.2. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Veranstalter hat der Kunde sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hatund den Aufenthalt erforderlich sind. 15.3(b) Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde ist also verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen der behördlich notwendigen ReisedokumenteAlle Nachteile, eventuell erforderliche Impfung sowie das Einhalten insbesondere die Zahlung von Zoll- und De- visenvorschriften. NachteileRück- trittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsenerwach- sen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu Lasten des Kundenseinen Lasten, ausgenommen, Xxxx Reisen hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Dies gilt nicht, wenn der Veran- stalter trotz einer entsprechenden Pflicht nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.4Insbeson- dere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Veranstalter Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausrei- chende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Lupe Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Lupe Reisen nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa dieser Doku- mente durch die jeweilige diplomatische Vertretungdeutsche oder ausländische Behörden, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hatsondern nur, es sei denn, dass der Veranstalter sofern sie gegen eigene Pflichten schuld- haft verletzt verstoßen und selbst die Verzöge- rung verschuldet hat.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.1. 13.1 Der Veranstalter weist den Kunden vor Vertragsabschluss auf Reiseveranstalter wird den/die Reisende/n über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For- malitäten Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa hinvor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 15.2. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Veranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat. 15.3. 13.2 Der Kunde Reisende ist also verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfung Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und De- visenvorschriftenDevisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des KundenReisenden. Dies gilt nicht, wenn der Veran- stalter trotz einer entsprechenden Pflicht Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.4. 13.3 Der Veranstalter Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter Reiseveranstalter eigene Pflichten schuld- haft verletzt hat.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.1. 15.1 Der Veranstalter weist Reiseveranstalter wird den Kunden vor Vertragsabschluss auf über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For- malitäten Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa hinvor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 15.2. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Veranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat. 15.3. 15.2 Der Kunde ist also verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfung Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und De- visenvorschriftenDevisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kundenseinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veran- stalter trotz einer entsprechenden Pflicht Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.4. 15.3 Der Veranstalter Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter Reiseveranstalter eigene Pflichten schuld- haft schuldhaft verletzt hat.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.112.1. Der Veranstalter weist den Kunden Travador wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss auf Pass- sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Per- son des Kunden und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For- malitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa hineventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehö- rigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 15.2. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Veranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat. 15.312.2. Der Kunde ist also verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfung Impfun- gen sowie das Einhalten von Zoll- und De- visenvorschriftenDevisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kundenseinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veran- stalter trotz einer entsprechenden Pflicht Travador nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.414.3. Der Veranstalter Travador haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter Xxxxxxxx eigene Pflichten schuld- haft schuldhaft verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reisevermittlungs Und Pauschalreiseverträge

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.1. Der Veranstalter weist den Kunden vor Vertragsabschluss auf 11.1 Xxxxxx unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For- malitäten Vi- saerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren ungefäh- ren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls eventuell notwendigen Visa hinVisa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. 15.2. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Veranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat. 15.3. 11.2 Der Kunde Reisende ist also verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen Mitfüh- ren der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfung erfor- derliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und De- visenvorschriftenDevisenvor- schriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kundenseinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veran- stalter trotz einer entsprechenden Pflicht Xxxxxx nicht, unzureichend nicht ausreichend oder falsch informiert hat. 15.4. Der Veranstalter 11.3 Xxxxxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn Reisende Xxxxxx mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter Xxxxxx eigene Pflichten schuld- haft schuldhaft verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen