Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 14.1. Für Reisen auf der klassischen Postschiffroute ist ein Personalausweis ausreichend. Für unsere Expeditions-Seereisen und Expeditionsreisen Norwegen müssen alle Passagiere aus 14.2. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilen. 14.3. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und 14.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen, Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 14.113.1. Für Reisen auf der klassischen Postschiffroute ist ein Personalausweis ausreichend. Für unsere Expeditions-Seereisen und Expeditionsreisen Norwegen müssen alle Passagiere aus
14.2. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden traveljunkies verpflichtet sich, Reisende über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse Visumerfordernisse, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten Der Reisende ist angehalten sich über die spezifischen Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeilichen Bestimmungen für seine Staatsangehörigkeit zu informieren.
13.2. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist traveljunkies in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegenReiseausschreibung hin. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilenDer Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
14.313.3. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
14.4. Der Reiseveranstalter traveljunkies haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt die Verzögerung zu vertreten hat. Vorstehendes gilt auch, wenn der Reisende traveljunkies mit der Besorgung beauftragt hat. Von den diplomatischen Vertretungen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten.
13.4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere gilt dies auch für die korrekte Schreibweise des eigenen Namens sowie der Namen aller ggf. in der Anmeldung mit
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Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 14.115.1. Für Reisen mit unseren Postschiffen entlang der norwegischen Küste, mit Einschiffung auf der klassischen Postschiffroute dem norwegischen Festland, ist ein Personalausweis ausreichend. Für unsere Expeditions-Seereisen alle anderen Reisen (Spitzbergen, Island, Grönland, Antarktis und Expeditionsreisen Norwegen Europa) müssen alle Passagiere ausaus Sicherheitsgründen einen gültigen Reisepass vorlegen, selbst wenn dies z.B. wegen des Schengen-Abkommensnicht nötig wäre. Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein.
14.215.2. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über allgemeine Pass- Bestimmungen von Pass-, Visa- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilen.
14.315.3. Der Kunde/Reisende Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- undund Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.415.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 14.1. Für Reisen auf 13.1 Papaya Tours wird Reisegäste aus Mitgliedsstaaten der klassischen Postschiffroute ist ein Personalausweis ausreichend. Für unsere Expeditions-Seereisen Europäischen Union und Expeditionsreisen Norwegen müssen alle Passagiere aus
14.2. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden der Schweiz vor Vertragsabschluss über geltende allgemeine Pass- und Visaerfordernisse Visavorschriften sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes Reiselandes einschließlich der ungefähren regelmäßig geltenden Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls Erfüllung der gege- benenfalls notwendigen Visa Voraussetzungen ebenso unterrichten, wie vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichtenRei- seantritt, wenn diese Vorschriften sich unter Umständen geändert haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden Reisegastes (z. z.B. Doppelstaatsangehörigkeitdoppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegenvor- liegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger seinReisegästen, bitten wir Siedie anderen Staaten angehören, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilenerteilt das zuständi- ge Konsulat Auskunft.
14.3. 13.2 Der Kunde/Reisende Reisegast ist allein verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen Mitfüh- ren der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten die Einhaltung von Zoll- undund Devisenvorschriften. Nachtei- le, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zah- lung von Rücktrittskosten, gehen ausschließlich zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Xxxxxx Tours schuldhaft, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.4. Der Reiseveranstalter 13.3 Papaya Tours haftet auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische VertretungVertre- tung, wenn der Kunde ihn Reisegast Papaya Tours mit der Besorgung beauftragt hat. Etwas anderes gilt nur dann, es sei denn, dass der Reiseveranstalter wenn Papaya Tours dabei eigene Pflichten Pflich- ten schuldhaft verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen