Common use of Personalmittel Clause in Contracts

Personalmittel. Personalmittel können nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge verwendet werden, soweit sich nicht aus diesen Verwendungsrichtlinien oder dem Bewilligungs- schreiben etwas anderes ergibt. Insbesondere dürfen Sie nur ausnahmsweise und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der DFG in Stipendien umgewandelt werden. Die Mittel stehen zur Finanzierung tariflich gerechtfertigter Zahlungen zur Verfügung (einschließlich tariflicher und gesetzlicher Nebenkosten sowie der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung). Zu den tariflich gerechtfertigten Zahlungen zählen auch Zulagen, die der Arbeitgeber auf Grundlage des geltenden Tarifrechts gewähren kann, sowie leistungsbezogene Vergütungsbestandteile (§ 40 TV-L oder vergleichbare tarifliche Re- gelungen).

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Personalmittel. Personalmittel können nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge verwendet werden, soweit sich nicht aus diesen Verwendungsrichtlinien oder dem Bewilligungs- schreiben etwas anderes ergibt. Insbesondere dürfen Sie sie nur ausnahmsweise und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der DFG in Stipendien umgewandelt werden. Die Mittel stehen zur Finanzierung tariflich gerechtfertigter Zahlungen zur Verfügung (einschließlich tariflicher und gesetzlicher Nebenkosten sowie der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung). Zu den tariflich gerechtfertigten Zahlungen zählen auch Zulagen, die der Arbeitgeber auf Grundlage des geltenden Tarifrechts gewähren kann, sowie leistungsbezogene Vergütungsbestandteile (§ 40 TV-L oder vergleichbare tarifliche Re- gelungen).

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Personalmittel. Personalmittel können nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge verwendet werden, soweit sich nicht aus diesen Verwendungsrichtlinien oder dem Bewilligungs- schreiben etwas anderes ergibt. Insbesondere dürfen Sie nur ausnahmsweise und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der DFG in Stipendien umgewandelt werden. Die Mittel stehen bis zur Höhe des bewilligten Betrages zur Finanzierung tariflich gerechtfertigter ge- rechtfertigter Zahlungen zur Verfügung (einschließlich tariflicher und gesetzlicher Nebenkosten Ne- benkosten sowie der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung). Zu den tariflich gerechtfertigten ge- rechtfertigten Zahlungen zählen auch Zulagen, die der Arbeitgeber auf Grundlage des geltenden Tarifrechts gewähren kann, sowie leistungsbezogene Vergütungsbestandteile (§ 40 TV-L oder vergleichbare tarifliche Re- gelungenRegelungen). Aus Mitteln des Exzellenzclusters finanziertes Personal kann an der Lehre mitwirken.

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Personalmittel. Personalmittel können nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge verwendet werden, soweit sich nicht aus diesen Verwendungsrichtlinien oder dem Bewilligungs- schreiben etwas anderes ergibt. Insbesondere dürfen Sie nur ausnahmsweise und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der DFG in Stipendien umgewandelt werden. DFG Die Mittel stehen zur Finanzierung tariflich gerechtfertigter Zahlungen zur Verfügung (einschließlich tariflicher und gesetzlicher Nebenkosten sowie der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung). Zu den tariflich gerechtfertigten Zahlungen zählen auch Zulagen, die der Arbeitgeber auf Grundlage des geltenden Tarifrechts gewähren kann, sowie leistungsbezogene Vergütungsbestandteile (§ 40 TV-L oder vergleichbare tarifliche Re- gelungen).

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