Personal im Ausland Musterklauseln

Personal im Ausland. Beschäftigen Bewilligungsempfänger mit Sitz oder Wohnsitz im Inland Personal im Aus- land, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sofern im Einzelfall nichts anderes be- stimmt oder vereinbart wird – bis zu der in der Bewilligung festgelegten Beschäftigungs- dauer nach ortsüblichen Sätzen zu vergüten, einschließlich der gesetzlichen Personal- nebenkosten. Übersteigen innerhalb der bewilligten Beschäftigungsdauer die Personalausgaben den bereitgestellten Pauschalbetrag, können zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, wenn die ausländische Hochschule/Forschungseinrichtung der DFG die Ortsüblichkeit der be- troffenen Personalsätze bescheinigt und eine Berechnung auf dieser Grundlage ergibt, dass im Hinblick auf die ausstehende Projektlaufzeit weitere Personalmittel benötigt wer- den.
Personal im Ausland. Beschäftigen Bewilligungsempfänger mit Sitz oder Wohnsitz im Inland Personal im Aus- land, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sofern im Einzelfall nichts anderes be- stimmt oder vereinbart wird – bis zu der in der Bewilligung festgelegten Beschäftigungs- dauer nach ortsüblichen Sätzen zu vergüten, einschließlich der gesetzlichen Personal- nebenkosten. Übersteigen innerhalb der bewilligten Beschäftigungsdauer die Personalausgaben die bereitgestellten Personalmittel, können auf Antrag zusätzliche Mittel bereitgestellt wer- den, soweit das beschäftigte Personal den beantragten Personalkostenkategorien ent- spricht, maximal jedoch bis zur Höhe der von der jeweiligen DFG-Partnerorganisation festgelegten Personalkostensätze. Sind keine Personalkostensätze festgelegt kann die DFG-Partnerorganisation die Angemessenheit bestätigen. Ist das Einholen von Anga- ben einer DFG-Partnerorganisation nicht möglich, kann der DFG die Ortsüblichkeit und Angemessenheit der betroffenen Personalsätze auf vergleichbare Weise nachgewiesen werden, insbesondere ist der DFG eine Berechnung vorzulegen, aus der sich die Höhe der im Hinblick auf die ausstehende Projektlaufzeit benötigten Personalmittel ergibt.