Common use of Persönliche Weiterbildung Clause in Contracts

Persönliche Weiterbildung. 24.1 Die dem GAV unterstellten Arbeitnehmer sind gehalten, sich mit neuen Ten- denzen im Beruf auseinanderzusetzen und sich permanent weiterzubilden. 24.2 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf zwei bezahlte Arbeitstage pro Jahr für seine berufliche Weiterbildung. Für Teilzeitangestellte gilt dieser Anspruch pro rata zu ihrem Pensum. 24.3 Der Anspruch gilt für Kurse und Bildungsveranstaltungen, die eine der Ver- tragsparteien durchführt oder beide Vertragsparteien anerkennen. Die Rege- lung von Art. 24.2 gilt für berufsbezogene Themen. 24.4 Die PRK informiert die Betriebe wie auch die Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich über die Angebote. 24.5 Die PRK bestimmt die urlaubsberechtigten Kurse.

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Samples: Regionaler Gesamtarbeitsvertrag, Regionaler Gesamtarbeitsvertrag

Persönliche Weiterbildung. 24.1 26.1 Die dem GAV unterstellten Arbeitnehmer sind gehalten, sich mit neuen Ten- denzen Tendenzen im Beruf auseinanderzusetzen und sich permanent per- manent weiterzubilden. 24.2 26.2 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf zwei kann 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für seine berufliche Weiterbildung. Für Teilzeitangestellte gilt dieser Anspruch pro rata zu ihrem PensumBildung beanspruchen. 24.3 26.3 Der Anspruch gilt insbesondere für Kurse und BildungsveranstaltungenBildungsveran- staltungen, die eine der Ver- tragsparteien Vertragsparteien durchführt oder beide Vertragsparteien anerkennen. Die Rege- lung Regelung von Art. 24.2 Art.26.2 GAV gilt für berufsbezogene Themen. 24.4 26.4 Die PRK informiert PK bzw. die PLK informieren die Betriebe wie auch die Arbeitnehmer Ar- beitnehmer mindestens einmal jährlich über die Angebote. 24.5 26.5 Die PRK bestimmt PK bzw. die PLK bestimmen die urlaubsberechtigten Kurse.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)