Pflasterbauweise Musterklauseln

Pflasterbauweise. Insbesondere in Städten und Gemeinden spielt die Pflasterbauweise bei der Befestigung von Verkehrsflächen eine wichtige Rolle. Das Einsatzgebiet für die Pflasterbauweise umfasst zumeist Flächen mit geringen Verkehrsbelastungen durch Fahrzeuge, sowie Geh- und Radwege. Der Pflasterbelag besteht aus den eigentlichen Pflastersteinen, die in einer Pflasterbettung liegen und der darunter befindlichen Tragschicht. Die Abstände zwischen den Pflasterelementen werden in der Regel mit Fugensand oder Fugenmörtel verfüllt. Bei der Pflasterbauweise wird zwischen der gebundenen und der ungebundenen Pflasterbauweise (Regelbauweise) unterschieden. Für Radwege werden Pflastersteine ohne Fase empfohlen, da sie für Radfahrende einen deutlich besseren Fahrkomfort als Pflastersteine mit Fase bieten. Wassergebundene Wegedecken werden im Rahmen der betrieblichen und der baulichen Unterhaltung mit Schichten aus natürlichen Gesteinskörnungen, die entweder ungebunden oder mit natürlichen Bindemitteln gebunden sind, hergestellt. Der Einbau ist auch kleinflächig und seitens der Straßenmeistereien möglich. Wartungsintervalle sind abhängig vom Standort und der Benutzung des Radweges. Damit von den beschriebenen Sanierungsbauweisen eine schnelle, effiziente und langfristige Lösung gefunden wird, werden die Aspekte aus dem Kapitel 2 aufgegriffen und für eine Bewertung verwendet. In der nachfolgenden Tabelle werden die Sanierungsbauweisen gesamtheitlich aus Sicht des Naturschutzes, der Radfahrenden sowie der Straßenbaulastträger anhand ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile bewertet. Die Tabelle stellt keine abschließende Bewertung dar, sondern soll als Orientierungshilfe für die Auswahl einer geeigneten Sanierungsbauweise dienen. Jeder Einzelfall ist dabei unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen separat zu betrachten. Tabelle: Vor- und Nachteile der Sanierungsbauweisen Naturschutz Radfahrende Straßenbaulastträger Asphaltbauweise Auswirkungen auf umliegende Bäume (mit vegetations- technischen Maßnahmen) o Allgemeiner Fahrkomfort ++ Wirtschaftlichkeit ++ Auswirkungen auf umliegende Bäume (ohne vegetations- technische Maßnahmen) - Fahrkomfort unter witterungsbedingten Einflüssen ++ Nutzungsdauer ++ Aufheizen bei Sonneneinstrahlung -- Auswirkungen bei Belagswechsel o Unterhaltungsaufwand (Reinigung und Winterdienst) ++ Versickerung des Niederschlagswassers durch den Oberbau - Aufheizen bei Sonneneinstrahlung - Anwendungsmöglichkeiten der Bauweise ++ Barrierewirkung für bodengebunden...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.