Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Es müssen jeweils nur die personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, welche für die Begründung, Durchführung und gegebenenfalls Beendigung der Geschäftsbeziehung bzw. des Vertrages erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. Daten zur Bedarfsfeststellung und der Beratungsdokumentationen). Ohne diese Daten können wir in der Regel bestimmte Leistungen nicht erbringen bzw. bestehende Geschäftsbeziehungen nicht mehr durchführen und werden diese ggf. beenden müssen.
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Samples: Gas Supply Agreement, Energieliefervertrag, Stromversorgungsvertrag