Philologisch-Historische Fächergruppe Musterklauseln

Philologisch-Historische Fächergruppe. Die frühere Philosophische Fakultät II wurde im WS 2001/2 restrukturiert. Sie kontu- riert, mit den Philologien und den Geschichtswissenschaften, den Kernbereich der Geisteswissenschaften. Sie bietet, zusammen mit der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät, eine hochqualifizierte, breit gefächerte wissen- schaftliche Lehrerbildung in zentralen Lehramtsfächern an (Germanistik, Anglis- tik/Amerikanistik, Romanistik, Geschichte). Die Fakultät arbeitet eng mit dem Zentral- institut für Europäische Kulturgeschichte (IEK) zusammen, an das ein Graduierten- kolleg angeschlossen ist. Sie hat die Federführung für das Kompetenzzentrum Euro- päische Kulturgeschichte übernommen. Ihre Exzellenz in Forschung und Lehre zeigt sich in ihrem erfolgreichen Abschneiden bei neuesten bundesweiten Forschungsrankings und in der erfolgreichen Einwer- bung zweier Elite-Masterstudiengänge im Rahmen des Elitenetzwerks Bayern, „Ethik der Textkulturen“(federführend, mit Erlangen) sowie „Historische Kunst- und Bilddis- kurse“(mit Eichstätt, federführend, und LMU München). Gemeinsame internationale Promotionsabkommen bestehen mit der Universität Paris IV (Sorbonne), Universität Paris XII (Val de Marne), Universität Paris X (Nanterre), Universität Xxxxxx xx Xxx- tagne, Bordeaux, und Universität Xxxxxx Xxxxx, Clermond-Ferrand. Der Profilschwerpunkt “Europäische Kulturgeschichte” baut auf dem Arbeitspro- gramm des Instituts für Europäische Kulturgeschichte (IEK), des Graduiertenkollegs "Wissensfelder der Neuzeit" und des Lehrstuhls für Europäische Kulturgeschichte auf. Unter Federführung des IEK werden die Kompetenzen der Fakultät gebündelt zur Durchführung eines Forschungsprogramms, das der methodisch breit gefächer- ten, historisch fundierten Durchdringung des europäischen Kulturbegriffes gilt. Ziel ist es, das Thema unter Beteiligung der Historiker und der Literaturwissenschaftler der Fakultät wissenschaftshistorisch, soziologisch, kommunikationstheoretisch und dis- kursanalytisch einer systematisch angeleiteten Analyse zu unterziehen. Das Lehrprogramm des Schwerpunktes orientiert sich, mit Ausstrahlung auf Schule, Erwachsenenbildung und Kulturpolitik, an dem BA- und dem im Wintersemester 2006/07 beginnenden fakultätsweit vernetzten MA-Studiengang “Europäische Kultur- geschichte”.
Philologisch-Historische Fächergruppe. Studiengang Abschluss Bemerkungen Magister Umstellungsplanung der Fächer des Magisterstudien- gangs Elitestudiengänge

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.