Common use of Praxisanleitung, Praxisbegleitung und Beurteilungen Clause in Contracts

Praxisanleitung, Praxisbegleitung und Beurteilungen. An allen Praxiseinsatzorten ist durch die an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit zu gewährleisten. Hinzu kommt die im Ausbildungsalltag spontan erforderliche situative Praxisanleitung. Die Kooperationspartner teilen sich gegenseitig unmittelbar mit, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Praxisanleitung gefährdet ist. Die Berufsfachschulen stellen durch ihre Lehrer*innen die Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung in angemessenem Umfang sicher. Diese dient der Betreuung der Auszubildenden, der Beratung der Praxisanleiter*innen des Praxiseinsatzortes und der Kommunikation mit dem Praxiseinsatzort. Die Praxisbegleitung kann unter anderem in Form von Lernberatungsgesprächen, Überprüfungen des Kompetenzerwerbs mit Notengebung sowie Prüfungsvorbereitungen stattfinden. Die an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen gewähren dazu einem Vertreter der Pflegeschule Zutritt zu den für die Durchführung der Praxisbegleitung erforderlichen Bereichen. Der Vertreter der Berufsfachschule stimmt seinen Besuch und dessen Terminierung mit der jeweiligen Praxiseinsatzstelle ab. Der externe Praxiseinsatzort informiert den jeweiligen Xxxxxx der praktischen Ausbildung über den Termin der Praxisbegleitung. Im Rahmen der Praxisbegleitung muss ein persönlicher Austausch mit der/dem zuständigen Praxisanleiter*in ermöglicht werden. Der Praxiseinsatzort des Vertiefungseinsatzes unterstützt die Berufsfachschule bei der Organisation und Durchführungen des praktischen Teils der Prüfung, insbesondere durch Freistellung der/des zuständigen Praxisanleiter*in als Fachprüfer*in. Die an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen erstellen nach § 6 Abs. 2 PflAPrV eine qualifizierte Leistungseinschätzung über den bei ihnen durchgeführten praktischen Einsatz unter Ausweisung von Fehlzeiten. Die Leistungseinschätzung ist der Auszubildenden oder dem Auszubildenden bei Beendigung des Einsatzes bekannt zu machen und zu erläutern. Danach leiten die Kooperationspartner die Leistungseinschätzung an den jeweiligen Xxxxxx der praktischen Ausbildung der oder des Auszubildenden zur Bildung der Note für die praktische Ausbildung für das Ausbildungsjahr weiter. Die Berufsfachschule legt die Note für die praktische Ausbildung im Benehmen mit dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung aller für das Ausbildungsjahr erstellten qualifizierten Leistungseinschätzungen fest.

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Samples: Kooperationsvertrag

Praxisanleitung, Praxisbegleitung und Beurteilungen. An allen Praxiseinsatzorten ist durch die an den Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten und der weiteren Einrichtungen die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit zu gewährleisten. Hinzu kommt die im Ausbildungsalltag spontan situativ erforderliche situative Praxisanleitung. Die Kooperationspartner teilen sich gegenseitig unmittelbar mit, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Praxisanleitung gefährdet ist. Die Berufsfachschulen stellen Pflegeschule stellt durch ihre Lehrer*innen Lehrerinnen und Lehrer die Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen prak- tischen Ausbildung in angemessenem Umfang sicher. Diese dient der Betreuung der Auszubildenden, der Beratung der Praxisanleiter*innen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Praxiseinsatzortes und der Kommunikation mit dem Praxiseinsatzort. Die Praxisbegleitung kann unter anderem u. a. in Form von Lernberatungsgesprächen, Überprüfungen des Kompetenzerwerbs mit Notengebung sowie Prüfungsvorbereitungen stattfinden. Die an Einrichtungen der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen gewähren dazu einem Vertreter der Pflegeschule Zutritt zu den für die Durchführung Durch- führung der Praxisbegleitung erforderlichen BereichenBereichen ihrer Einrichtungen. Der Vertreter der Berufsfachschule Die Pflegeschule stimmt seinen ihren Besuch und dessen Terminierung mit dem Xxxxxx der jeweiligen Praxiseinsatzstelle praktischen Ausbildung bzw. den weiteren Einrichtungen ab. Der externe Praxiseinsatzort Praxiseinsatzort/die Praxisbegleitung informiert den jeweiligen Xxxxxx der praktischen Ausbildung Einrichtung über den Termin der Praxisbegleitung. Im Rahmen der Praxisbegleitung muss soll ein persönlicher Austausch mit derder zuständigen Praxisanleiterin/dem zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiter ermöglicht werdenwer- den. Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Trägers der praktischen Ausbildung sowie der weiteren Einrich- tungen und die Praxisbegleiter und Praxisbegleiterinnen der Pflegeschule tauschen sich regelmäßig gemein- sam aus. Der Praxiseinsatzort des Vertiefungseinsatzes unterstützt die Berufsfachschule Pflegeschule bei der Organisation und Durchführungen Durch- führungen des praktischen Teils der Prüfung, insbesondere durch Freistellung der/der zuständigen Praxisanleite- rin als Fachprüferin beziehungsweise des zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiters als Fachprüfer*inFachprüfer. Die Jede an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen erstellen beteiligte Einrichtung erstellt nach § 6 Abs. 2 PflAPrV eine qualifizierte Leistungseinschätzung Leistungsein- schätzung über den bei ihnen ihr durchgeführten praktischen Einsatz unter Ausweisung von Fehlzeiten. Die Leistungseinschätzung Leis- tungseinschätzung ist der Auszubildenden oder dem Auszubildenden bei Beendigung des Einsatzes bekannt zu machen und zu erläuternerläutern und der Pflegeschule zeitnah zu übermitteln. Danach leiten die Kooperationspartner die Leistungseinschätzung an den jeweiligen Der jeweilige Xxxxxx der praktischen prakti- schen Ausbildung der oder des Auszubildenden zur Bildung der Note für die praktische Ausbildung für das Ausbildungsjahr weiter. Die Berufsfachschule legt die Note für die praktische Ausbildung im Benehmen mit dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung Pflegeschule unter besonderer be- sonderer Berücksichtigung aller für das Ausbildungsjahr erstellten qualifizierten Leistungseinschätzungen fest.

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Samples: www.bbs2osterode.de

Praxisanleitung, Praxisbegleitung und Beurteilungen. An allen Praxiseinsatzorten ist durch die an den Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen und der (den) weiteren Einrichtung(en) die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit zu gewährleisten. Hinzu kommt die im Ausbildungsalltag spontan erforderliche situative Praxisanleitung. Die Kooperationspartner teilen sich gegenseitig unmittelbar mitErhält die Pflegeschule Kenntnis darüber, wenn dass in einzelnen Praxiseinsatzorten die Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebene vorgeschriebenen Praxisanleitung gefährdet ist, informiert sie den Xxxxxx der praktischen Ausbildung unmittelbar darüber. Die Berufsfachschulen stellen Pflegeschule stellt durch ihre Lehrer*innen Lehrerinnen und Lehrer die Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung in angemessenem Umfang sicher. Diese dient der Betreuung der Auszubildenden, der Beratung der Praxisanleiter*innen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Praxiseinsatzortes und der Kommunikation mit dem Praxiseinsatzort. Die Praxisbegleitung kann unter anderem u. a. in Form von Lernberatungsgesprächen, Überprüfungen des Kompetenzerwerbs mit Notengebung sowie Prüfungsvorbereitungen stattfinden. Die an Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen gewähren gewährt dazu einem Vertreter der Pflegeschule Zutritt zu den für die Durchführung der Praxisbegleitung erforderlichen BereichenBereichen seiner bzw. ihrer Einrichtung(en). Der Vertreter Xxxxxx der Berufsfachschule praktischen Ausbildung sorgt dafür, dass die weitere(n) an der praktischen Ausbildung beteiligte(n) Einrichtung(en) der Pflegeschule die ordnungsgemäße Durchführung der Praxisbegleitung ermöglichen. Die Pflegeschule stimmt seinen ihren Besuch und dessen Terminierung mit der jeweiligen Praxiseinsatzstelle ab. Der externe Praxiseinsatzort informiert den jeweiligen dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung über den Termin beziehungsweise mit der Praxisbegleitung(den) weiteren Einrichtung(en) ab. Im Rahmen der Praxisbegleitung muss soll ein persönlicher Austausch mit derder zuständigen Praxisanleiterin/dem zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiter ermöglicht werden. Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Trägers der praktischen Ausbildung, die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter der weiteren Einrichtung(en), die Praxisbegleiter und Praxisbegleiterinnen der Pflegeschule tauschen sich regelmäßig gemeinsam aus. Der Praxiseinsatzort des Vertiefungseinsatzes unterstützt die Berufsfachschule Pflegeschule bei der Organisation und Durchführungen des praktischen Teils der Prüfung, insbesondere durch Freistellung der/der zuständigen Praxisanleiterin als Fachprüferin beziehungsweise des zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiters als Fachprüfer*inFachprüfer. Die an Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen erstellen erstellt nach § 6 Abs. 2 PflAPrV eine qualifizierte Leistungseinschätzung über den bei ihnen ihm durchgeführten praktischen Einsatz unter Ausweisung von Fehlzeiten. Die Leistungseinschätzung ist der Auszubildenden oder dem Auszubildenden bei Beendigung des Einsatzes bekannt zu machen und zu erläutern. Danach leiten die Kooperationspartner die Leistungseinschätzung an den jeweiligen Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung der oder des Auszubildenden zur Bildung der Note für die praktische Ausbildung für das Ausbildungsjahr weiter. Die Berufsfachschule legt die Note für die praktische Ausbildung im Benehmen mit dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung Pflegeschule unter besonderer Berücksichtigung aller für das Ausbildungsjahr erstellten qualifizierten Leistungseinschätzungen fest.

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Samples: Kooperationsvertrag Über Die Ausbildung Von

Praxisanleitung, Praxisbegleitung und Beurteilungen. An allen Praxiseinsatzorten ist durch die an den Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen und der (den) weiteren Einrichtung(en) die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit zu gewährleisten. Hinzu kommt die im Ausbildungsalltag spontan erforderliche situative Praxisanleitung. Die Kooperationspartner teilen sich gegenseitig unmittelbar mitErhält die Pflegeschule Kenntnis darüber, wenn dass in einzelnen Praxiseinsatzorten die Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebene vorgeschriebenen Praxisanleitung gefährdet ist, informiert sie den Xxxxxx der praktischen Ausbildung unmittelbar darüber. Die Berufsfachschulen stellen Pflegeschule stellt durch ihre Lehrer*innen Lehrerinnen und Lehrer die Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung in angemessenem Umfang sicher. Diese dient der Betreuung der Auszubildenden, der Beratung der Praxisanleiter*innen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Praxiseinsatzortes und der Kommunikation mit dem Praxiseinsatzort. Die Praxisbegleitung kann unter anderem u. a. in Form von Lernberatungsgesprächen, Überprüfungen des Kompetenzerwerbs mit Notengebung sowie Prüfungsvorbereitungen stattfinden. Die an Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen gewähren gewährt dazu einem Vertreter der Pflegeschule Zutritt zu den für die Durchführung der Praxisbegleitung erforderlichen BereichenBereichen seiner bzw. ihrer Einrichtung(en). Der Vertreter Xxxxxx der Berufsfachschule praktischen Ausbildung sorgt dafür, dass die weitere(n) an der praktischen Ausbildung beteiligte(n) Einrichtung(en) der Pflegeschule die ordnungsgemäße Durchführung der Praxisbegleitung ermöglichen. Die Pflegeschule stimmt seinen ihren Besuch und dessen Terminierung mit der jeweiligen Praxiseinsatzstelle ab. Der externe Praxiseinsatzort informiert den jeweiligen dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung über den Termin beziehungsweise mit der Praxisbegleitung(den) weiteren Einrichtung(en) ab. Im Rahmen der Praxisbegleitung muss soll ein persönlicher Austausch mit derder zuständigen Praxisanleiterin/dem zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiter ermöglicht werden. Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Trägers der praktischen Ausbildung, die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter der weiteren Einrichtung(en), die Praxisbegleiter und Praxisbegleiterinnen der Pflegeschule tauschen sich regelmäßig gemeinsam aus. Der Praxiseinsatzort des Vertiefungseinsatzes unterstützt die Berufsfachschule Pflegeschule bei der Organisation und Durchführungen des praktischen Teils der Prüfung, insbesondere durch Freistellung der/der zuständigen Praxisanleiterin als Fachprüferin beziehungsweise des zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiters als Fachprüfer*inFachprüfer. Die an Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen erstellen erstellt nach § 6 Abs. 2 PflAPrV eine qualifizierte Leistungseinschätzung über den bei ihnen ihm durchgeführten praktischen Einsatz unter Ausweisung von Fehlzeiten. Die Leistungseinschätzung ist der Auszubildenden oder dem Auszubildenden bei Beendigung des Einsatzes bekannt zu machen und zu erläutern. Danach leiten die Kooperationspartner die Leistungseinschätzung an den jeweiligen Xxxxxx der praktischen Ausbildung der oder des Auszubildenden zur Bildung der Note für die praktische Ausbildung für das Ausbildungsjahr weiter. Die Berufsfachschule Pflegeschule legt die Note für die praktische Ausbildung im Benehmen mit dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung aller für das Ausbildungsjahr erstellten qualifizierten Leistungseinschätzungen fest.

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Samples: Kooperationsvertrag Über Die Ausbildung Von

Praxisanleitung, Praxisbegleitung und Beurteilungen. An allen Praxiseinsatzorten ist durch die an den Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten und der weiteren Einrichtungen die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit zu gewährleisten. Hinzu kommt die im Ausbildungsalltag spontan situativ erforderliche situative Praxisanleitung. Die Kooperationspartner teilen sich gegenseitig unmittelbar mit, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Praxisanleitung gefährdet ist. Die Berufsfachschulen Pflegeschulen stellen durch ihre Lehrer*innen Lehrerinnen und Lehrer die Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung in angemessenem Umfang sicher. Diese dient der Betreuung der Auszubildenden, der Beratung der Praxisanleiter*innen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Praxiseinsatzortes und der Kommunikation mit dem Praxiseinsatzort. Die Praxisbegleitung kann unter anderem u. a. in Form von Lernberatungsgesprächen, Überprüfungen des Kompetenzerwerbs mit Notengebung sowie Prüfungsvorbereitungen stattfinden. Die an Einrichtungen der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen gewähren dazu einem Vertreter der Pflegeschule den Pflegeschulen Zutritt zu den für die Durchführung Durch- führung der Praxisbegleitung erforderlichen BereichenBereichen ihrer Einrichtungen. Der Vertreter der Berufsfachschule Die Pflegeschule stimmt seinen ihren Besuch und dessen Terminierung mit der jeweiligen Praxiseinsatzstelle ab. Der externe Praxiseinsatzort informiert den jeweiligen dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung über bzw. den Termin der Praxisbegleitungweiteren Einrichtun- gen ab. Im Rahmen der Praxisbegleitung muss soll ein persönlicher Austausch mit derder zuständigen Praxisanleite- rin/dem zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiter ermöglicht werden. Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Trägers der praktischen Ausbildung sowie der weiteren Einrich- tungen und die Praxisbegleiter und Praxisbegleiterinnen der Pflegeschule tauschen sich regelmäßig aus. Der Praxiseinsatzort des Vertiefungseinsatzes unterstützt die Berufsfachschule Pflegeschulen bei dem praktischen Teil der Organisation und Durchführungen des praktischen Teils der PrüfungPrü- fung, insbesondere durch Freistellung der/der zuständigen Praxisanleiterin als Fachprüferin beziehungsweise des zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiters als Fachprüfer*inFachprüfer. Die Jede an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen erstellen beteiligte Einrichtung erstellt nach § 6 Abs. 2 PflAPrV eine qualifizierte Leistungseinschätzung Leistungsein- schätzung über den bei ihnen ihr durchgeführten praktischen Einsatz unter Ausweisung von Fehlzeiten. Die Leistungseinschätzung Leis- tungseinschätzung ist der Auszubildenden oder dem Auszubildenden bei Beendigung des Einsatzes bekannt zu machen und zu erläuternerläutern und der Pflegeschule zeitnah zu übermitteln. Danach leiten die Kooperationspartner die Leistungseinschätzung an den jeweiligen Xxxxxx der praktischen Ausbildung der oder des Auszubildenden zur Bildung der Note für die praktische Ausbildung für das Ausbildungsjahr weiter. Die Berufsfachschule legt die Note für die praktische Ausbildung iIm Benehmen mit dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung legt die Pflegeschule die Note für die praktische Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung Berück- sichtigung aller für das Ausbildungsjahr erstellten qualifizierten Leistungseinschätzungen fest.

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Samples: moodle.bbsam.de

Praxisanleitung, Praxisbegleitung und Beurteilungen. An allen Praxiseinsatzorten ist durch die an den Xxxxxx der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen und der weiteren Ein- richtungen die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit zu gewährleisten. Hinzu kommt die im Ausbildungsalltag spontan situativ erforderliche situative Praxisanleitung. Die Kooperationspartner Kooperations- partner teilen sich gegenseitig unmittelbar mit, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Praxisanleitung Praxisanlei- tung gefährdet ist. Die Berufsfachschulen stellen Pflegeschule stellt durch ihre Lehrer*innen Lehrerinnen und Lehrer die Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung in angemessenem Umfang sicher. Diese dient der Betreuung der AuszubildendenAuszu- bildenden, der Beratung der Praxisanleiter*innen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Praxiseinsatzortes und der Kommunikation mit dem Praxiseinsatzort. Die Praxisbegleitung kann unter anderem u. a. in Form von LernberatungsgesprächenLernbera- tungsgesprächen, Überprüfungen des Kompetenzerwerbs mit Notengebung sowie Prüfungsvorbereitungen Prüfungsvorbe- reitungen stattfinden. Die an Einrichtungen der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen gewähren dazu einem Vertreter der Pflegeschule Zutritt zu den für die Durchführung der Praxisbegleitung erforderlichen BereichenBereichen ihrer Einrichtungen. Der Vertreter der Berufsfachschule Die Pflegeschule stimmt seinen ihren Besuch und dessen Terminierung mit dem Xxxxxx der jeweiligen Praxiseinsatzstelle praktischen Ausbildung bzw. den weiteren Einrichtungen ab. Der externe Praxiseinsatzort Praxiseinsatzort/die Praxisbegleitung informiert den jeweiligen Xxxxxx der praktischen Ausbildung Einrichtung über den Termin der Praxisbegleitung. Im Rahmen Rah- men der Praxisbegleitung muss soll ein persönlicher Austausch mit derder zuständigen Praxisanleiterin/dem zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiter ermöglicht werden. Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Trägers der praktischen Ausbildung sowie der weite- ren Einrichtungen und die Praxisbegleiter und Praxisbegleiterinnen der Pflegeschule tauschen sich regelmäßig aus. Der Praxiseinsatzort des Vertiefungseinsatzes unterstützt die Berufsfachschule Pflegeschule bei der Organisation und Durchführungen des dem praktischen Teils Teil der Prüfung, insbesondere durch Freistellung der/der zuständigen Praxisanleiterin als Fachprüferin be- ziehungsweise des zuständigen Praxisanleiter*in Praxisanleiters als Fachprüfer*inFachprüfer. Die Jede an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen erstellen beteiligte Einrichtung erstellt nach § 6 Abs. 2 PflAPrV eine qualifizierte Leistungseinschätzung Leis- tungseinschätzung über den bei ihnen ihr durchgeführten praktischen Einsatz unter Ausweisung von FehlzeitenFehl- zeiten. Die Leistungseinschätzung ist der Auszubildenden oder dem Auszubildenden bei Beendigung des Einsatzes bekannt zu machen und zu erläuternerläutern und der Pflegeschule zeitnah zu übermitteln. Danach leiten die Kooperationspartner die Leistungseinschätzung an den jeweiligen Der jeweilige Xxxxxx der praktischen Ausbildung der oder des Auszubildenden zur Bildung der Note für die praktische Ausbildung für das Ausbildungsjahr weiter. Die Berufsfachschule legt die Note für die praktische Ausbildung im Benehmen Beneh- men mit dem Xxxxxx der praktischen Ausbildung Pflegeschule unter besonderer Berücksichtigung aller für das Ausbildungsjahr erstellten qualifizierten Leistungseinschätzungen fest.

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Samples: www.bbs2osterode.de