Zusammenarbeit im Ausbildungsverbund Musterklauseln

Zusammenarbeit im Ausbildungsverbund. Der Ausbildungsverbund richtet als gemeinsame Stelle auf Leitungsebene einen Kooperationsbeirat ein, die- ser setzt sich aus je einem Mitglied der Xxxxxx der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule zum Zwecke der Qualitätsentwicklung zusammen. Der Kooperationsbeirat tagt mindestens einmal jährlich, er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sofern keine anderweitigen Regelungen vorliegen, ist dieser mit einer 30%i- gen Anwesenheit und einfacher Mehrheit beschlussfähig. Folgende Aufgaben übernimmt der Kooperationsbeirat: - Entwicklung und Überprüfung der Ausbildungsqualität - Optimierung der Rahmenbedingungen zur Vernetzung der verschiedenen Lernorte - Anwendung und Einhaltung einheitlicher Ausbildungs- und Qualitätsstandards - Evaluation und Anpassung vertraglich festgelegter Vorgaben Teilaspekte können vom Kooperationsbeirat auf Arbeitsebenen des Ausbildungsverbundes delegiert werden. Die Kooperationspartner tauschen sich weiterführend auf Arbeitsebene mindestens 2mal pro Ausbildungs- jahr aus. • vereinbaren Regeln zur zuverlässigen und transparenten wechselseitigen Kommunikation • entwickeln ein gemeinsames Ausbildungsverständnis • legen der Ausbildung ein gemeinsames Rahmenkonzept zugrunde • erarbeiten und etablieren verschiedene Maßnahmen des Ausbildungsmarketings • entwickeln gemeinsame Beurteilungskriterien • überprüfen regelmäßig die Qualität der gemeinsamen Ausbildung • die betreffenden Kooperationspartner beraten gemeinsam bei einer Gefährdung der Erreichung des Ausbildungsziels mit der oder dem Auszubildenden über geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolgs und setzen diese unverzüglich gemeinsam mit der oder dem Auszubilden- den um
Zusammenarbeit im Ausbildungsverbund. Der Ausbildungsverbund „PflegeAusBildungsNetzwerk Cloppenburg“ richtet auf Leitungsebene einen gemein- samen Kooperationsbeirat ein. Dieser setzt sich aus je einem Mitglied der beteiligten Xxxxxx der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule zum Zwecke der Qualitätsentwicklung zusammen. Der Kooperationsbeirat tagt mindestens einmal jährlich, er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sofern keine anderweitigen Re- gelungen vorliegen, ist dieser mit einer 30%igen Anwesenheit und einfacher Mehrheit beschlussfähig. Folgende Aufgaben übernimmt der Kooperationsbeirat: 🞂 Entwicklung und Überprüfung der Ausbildungsqualität 🞂 Optimierung der Rahmenbedingungen zur Vernetzung der verschiedenen Lernorte 🞂 Anwendung und Einhaltung einheitlicher Ausbildungs- und Qualitätsstandards 🞂 Evaluation und Anpassung vertraglich festgelegter Vorgaben Teilaspekte können vom Kooperationsbeirat auf Arbeitsebenen des Ausbildungsverbundes delegiert werden. Die Kooperationspartner tauschen sich weiterführend auf Arbeitsebene mindestens zweimal pro Ausbil- dungsjahr aus: weitere beratende Mitglieder können nach Bedarf teilnehmen 🞂 vereinbaren Regeln zur zuverlässigen und transparenten wechselseitigen Kommunikation 🞂 entwickeln ein gemeinsames Ausbildungsverständnis 🞂 legen der Ausbildung ein gemeinsames Rahmenkonzept zugrunde 🞂 erarbeiten und etablieren verschiedene Maßnahmen des Ausbildungsmarketings 🞂 entwickeln gemeinsame Beurteilungskriterien 🞂 überprüfen regelmäßig die Qualität der gemeinsamen Ausbildung 🞂 Die betreffenden Kooperationspartner beraten gemeinsam bei einer Gefährdung der Erreichung des Ausbildungsziels mit der oder dem Auszubildenden über geeignete Maßnahmen zur Siche- rung des Ausbildungserfolgs und setzen diese unverzüglich gemeinsam mit der oder dem Auszu- bildenden um. Das aktive Abwerben von Auszubildenden durch die Kooperationspartner im Ausbildungsverbund ist unter- sagt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.