Preisberechnung Musterklauseln

Preisberechnung a) Das Lagergeld wird monatlich berechnet. Jeder angefangene Kalendermonat gilt als voller Monat. Ändern sich nach erfolgter Preisvereinbarung die ortsüblichen Sätze oder die örtlichen Tarife des Gewerbes, so ändert sich entsprechend der vereinbarte Preis. b) Die Kosten der Einlagerung, Aufstapelung und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen oder tarifmäßigen Preisen gesondert berechnet. Allfällige öffentliche Abgaben hat der Auftraggeber zu tragen. c) Die Lagerkosten sind, soweit es sich um Auslagen handelt, sofort, sonst monatlich am ersten Wochentag jedes Monats zu bezahlen. d) Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig, die der Höhe nach feststehen und dem Grunde nach unbestritten sind. a) Der Lagerhalter hat wegen aller fälligen Ansprüche, die ihm aus laufender Rechnung oder aus sonstigen Gründen gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den Lagergütern. b) Für den Pfand- oder Selbsthilfe-Verkauf kann der Lagerhalter in allen Fällen eine Verkaufsprovision von 10% des Bruttoerlöses berechnen.
Preisberechnung. 10 a) Die Kostenberechnung erfolgt aufgrund der zur Zeit der Ausführung des Umzuges geltenden Tarifsätze, Frachten und Wechselkurse. b) Wenn sich vom Zeitpunkt des überreichten Angebotes, (Anlagen 1 und 2), bis zur Ausführung des Umzuges die Tarifsätze, Frachten und Wechselkurse vermindern oder erhöhen, so ändern sich entsprechend die vereinbarten Transportkosten. Besonders zu bezahlen sind: a) Transporte von Klavieren, Tresoren und anderen Schwergütern; b) Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges, auch ohne besonderen Auftrag. Die Art der Ausführung steht lediglich in der Xxxx des Auftragnehmers; c) Installations-, Dekorations-, Tischler- und Reinigungsarbeiten; d) Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Straßen das Möbelauto nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Möbelautos und des Personals, das der Auftragnehmer nicht verschuldet hat, ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat, sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind; e) amtliche Gebühren und Zollspesen sowie allfällige öffentliche Abgaben. *) Diese Bestimmungen gelten nur insoweit, als ihnen keine kartellgesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (Anmerkung des Fachverbandes der Spediteure).
Preisberechnung. Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird. Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer.
Preisberechnung. Die jeweils vereinbarten Preise beinhalten Netznutzungsentgelte, Strom- bzw. Energiesteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, Konzessionsabgaben, Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb. Bei Stromlieferung enthalten die Preise weiterhin Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG), der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – § 19 StromNEV-Umlage), und dem Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Haftungsumlage gemäß den §§ 17 a-j EnWG) sowie Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Verordnung zu abschaltbaren Lasten) (§ 18 AbLaV) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die derzeit gültige Umsatzsteuer. Bei der Angabe der Bruttopreise können Rundungsdifferenzen auftreten.
Preisberechnung. Der Mietpreis wird je 24 Stunden berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 9 Miettage. Fahrtgebiete Generell nicht erlaubt sind: - das Befahren von Schotterstraften, von Forst- und anderen nicht öffentlichen Straften - Fahrten nach Manhattan (New York City) - Fahrten nach Mexiko - Fahrten auf Backroads, wie z.B. der Dalton Highway zwischen Coldfoot und Prudhoe Bay, die Strafte von Chitina nach Kennicott/Mc Carthy, Canol Road nördlich von Ross River, Aishihik Lake Road, die Strafte zwischen Dease Lake und Telegraph Creek sind generell nicht erlaubt. Fahrten ins Death Valley sind erlaubt, jedoch raten wir in den Monaten Mai bis September aufgrund hoher Temperaturen davon ab! Cruise America behält sich vor, Kosten für Abschleppen und Pannenhilfe an den Kunden weiterzugeben. Sie können mit Ihrem Motorhome nach Kanada fahren, die Rückgabe muss jedoch wieder an der gebuchten Station in den USA erfolgen. Das Fahren in Alaska, Yukon, Northwest Territories und Neufundland ist auf allen öffentlichen und/oder nummerierten Straften erlaubt, z.B. Taylor Hwy. Nr 5, Top of the World Highway Nr. 9 von tok nach Dawson City. Sonderbedingungen bei Fahrten zum Burning Man Festival -> siehe Kaution.
Preisberechnung. Der Mietpreis wird je 24 Stunden berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 9 Miettage. Langzeitermäftigung gibt es ab 21 Miettagen.
Preisberechnung. Die Abrechnung erfolgt nach folgenden Parametern: Die An- und Rückfahrt wird nach Anzahl Kilometern berechnet. Für den Auf- und/oder Ablad vor Ort sowie die Einsatzzeit für Kranarbeit wird pro Einsatzort eine Mindesteinsatzzeit von 30 Minuten berechnet, anschliessend nach Zeitaufwand pro angefangene halbe Stunde. Die Kosten der Kranarbeit sind abhängig von den technischen Anforderungen (verlangte Reichweite / Ausladung).
Preisberechnung. Der Mietpreis wird je 24 Stunden berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 9 Miettage. Fahrtgebiete das Befahren von Schotterstraften, von Forst- und anderen nicht o?ffentlichen Straften; Fahrten nach Mexiko; Fahrten nach Manhattan (New York); Parken im Groftraum Montre?al und Ottawa (bei Diebstahl fa?llt eine Gebu?hr von CAD 7.500 an) Fahrten ins Death Valley sind aufgrund hoher Temperaturen zwischen dem 16. Mai und dem 14. September nicht erlaubt. Aufterhalb dieses Zeitraums nur auf eigenes Risiko. Es besteht kein Versicherungsschutz. Fahrten auf dem Dempster Highway (Yukon) sind nur zwischen dem 16. Mai und 14. September gestattet. Folgende Strecken im Norden Kanadas und Alaska sind nicht erlaubt: Alaska: Denali Highway (Highway 8 von Paxson nach Cantwell), Dalton Highway no?rdlich von Livingood, Eagle (Hwy 5 Nord) ab der Kreuzung von Hwy 9 (Top of the World) und Hwy 5 West, McCarthy Road zwischen Chitina und McCarthy, Northway Road, Nabesna Road Yukon: North Canol Road Labrador / Neufundland: Highway 500 (Trans Labrador Hwy) zwischen Goose Bay und Labrador City, Highway 389 zwischen Labrador City und Baie Comeau, Highway 510 zwischen Red Bay und Happy Valley-Goose Bay, Highway 167 no?rdlich von La Dore? Highway 109 and Baie James Road, Que?bec Bei U?bernahme in Whitehorse sind die folgenden Gebiete gebu?hrenfrei erlaubt, ab allen anderen Stationen fa?llt eine Northern Surcharge in Ho?he von CAD 625 (zahlbar vor Ort) an: Alaska Highway no?rdlich von Fort St. John (BC), Cassiar Highway (Hwy 37) no?rdlich von Kitwanga (BC), Highway 35 no?rdlich von Peace River (AB), Yukon, Nunvaut, Northwest Territories Generell fa?llt fu?r Fahrten nach Neufundland sowie in Que?bec und Labrador no?rdlich und o?stlich von Sept-Iles ebenfalls eine Northern Surcharge in Ho?he von CAD 625 (zahlbar vor Ort) an. Fahrten in die USA (inklusive Alaska) sind erlaubt, hierfür fällt eine Gebühr von CAD 100,- an. Sollte die genaue Reiseroute vorab nicht feststehen, muss die Mietstation vor Einreise in die USA telefonisch informiert werden. Bei Teilnahme an bestimmten Festivals / Events (z.B. Burning Man, EDC Festival) berechnet der Vermieter vor Ort einen einmaligen Zuschlag in Höhe von CAD 1500,-. Die Teilnahme an den Festivals muss vorab bei CanaDream angemeldet werden. Bei Teilnahme ohne voherige Genehmigung wird eine Gebühr von CAD 1.750,- fällig, zudem entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Alle Fahrzeuge von Canadam sind mit GPS- Trackern ausgestattet!
Preisberechnung. Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben. Fahrtgebiete 4WD Camper (Kat. Adventure Camper) dürfen auch auf zugelassenen, nicht asphaltierten Straften gefahren werden. Für folgende Strecke ist eine schriftliche Genehmigung von Apollo erforderlich. Genehmigungen für diese Strecken sind abhängig vom Straftenzustand und dem Wetter sowie von der Mietdauer. Generell: Alle Inseln (einschlieftlich Tamsanien) und alle nicht unten aufgeführten entlegenen, unbefestigten Straften, Simpson Desert Queensland: Burke Development Road von Chillagoe bis Normanton, Cape York (nördlich von Laura/Cooktown), Savannah Way (Normanton bis Borroloola), Bloomfield track, Sandover Highway, Frenchman Track, Starcke Track South Australia: Oodnadatta Track, Strzelecki Track, Birdsville Track Tasmanien: Tasmanien generell Western Australia: Bungle Bungles, Gibb River Road, Kalumburu Road, Mitchell Falls/ Plateau, Tanami Track, Fairfield-Leopold’s Downs Road (Tunnel Creek), Gunbarrel Highway Northern Territory: Arnhem Land, Larapinta Road zwischen Hermannsburg und Petermann, Plenty Highway, Savannah Way, Normanton to Borroloola, Finke Road (zwischen Alice Springs und Oodnadatta Track), Tanami Track, Sandover Highway, Xxx Xxx Falls und Twin Falls. Für folgende Strecken wird generell keine Genehmigung erteilt und das Befahren ist nicht erlaubt: Strände generell, Boggy Hole (Finke Gorge National Park), Central Arnhem Road (nach Beswick), Fraser Island, Moreton Island, Old Gunbarrel Highway, Canning Stock Route, the Lost City in Litchfield Park, the Old South Road von Maryvale bis Finke, the Old Telegraph Road section in Cape York sowie generell Cape York von Dezember bis Ende Mai (01.12. – 31.05.), CREB Track. Fahrten auf nicht geteerten Straften bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten, Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Alle Fahrzeuge sind mit Ortungsgeräten ausgestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften oder Mietbedingungen berechnet Cheapa eine Strafgebühr von bis zu AUD 300,-/ Vorfall. Broome-Zuschlag: Für Anmietung ab und/oder bis Broome wird ein Zuschlag von AUD 750,- pro Fahrzeugmiete erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einwegmietgebühr.
Preisberechnung. 1. Wurde nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart, so werden die Kosten für die Montage und die anderen auftragsbedingten Kosten nach Zeit, d.h. nach Stundensätzen berechnet. Benötigte Materialien und erforderliche Ersatzteile werden zu Listenpreisen abgerechnet.