Preisberechnung. 10 a) Die Kostenberechnung erfolgt aufgrund der zur Zeit der Ausführung des Umzuges geltenden Tarifsätze, Frachten und Wechselkurse. b) Wenn sich vom Zeitpunkt des überreichten Angebotes, (Anlagen 1 und 2), bis zur Ausführung des Umzuges die Tarifsätze, Frachten und Wechselkurse vermindern oder erhöhen, so ändern sich entsprechend die vereinbarten Transportkosten. Besonders zu bezahlen sind: a) Transporte von Klavieren, Tresoren und anderen Schwergütern; b) Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges, auch ohne besonderen Auftrag. Die Art der Ausführung steht lediglich in der Xxxx des Auftragnehmers; c) Installations-, Dekorations-, Tischler- und Reinigungsarbeiten; d) Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Straßen das Möbelauto nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Möbelautos und des Personals, das der Auftragnehmer nicht verschuldet hat, ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat, sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind; e) amtliche Gebühren und Zollspesen sowie allfällige öffentliche Abgaben. *) Diese Bestimmungen gelten nur insoweit, als ihnen keine kartellgesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (Anmerkung des Fachverbandes der Spediteure).
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Preisberechnung. 10
a) Die Kostenberechnung erfolgt aufgrund der zur Zeit der Ausführung des Umzuges geltenden Tarifsätze, Frachten und Wechselkurse.
b) Wenn sich vom Zeitpunkt des überreichten Angebotes, (Anlagen 1 und 2), bis zur Ausführung des Umzuges die Tarifsätze, Frachten und Wechselkurse vermindern oder erhöhen, so ändern sich entsprechend die vereinbarten Transportkosten. Besonders zu bezahlen sind:
a) Transporte von Klavieren, Tresoren und anderen Schwergütern;
b) Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges, auch ohne besonderen Auftrag. Die Art der Ausführung steht lediglich in der Xxxx des Auftragnehmers;
c) Installations-, Dekorations-, Tischler- und Reinigungsarbeiten;
d) Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Straßen das Möbelauto nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Möbelautos und des Personals, das die der Auftragnehmer nicht verschuldet hat, ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat, sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind;
e) amtliche Gebühren und Zollspesen sowie allfällige öffentliche Abgaben. *) Diese Bestimmungen gelten nur insoweit, als ihnen keine kartellgesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (Anmerkung des Fachverbandes der Spediteure).
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Preisberechnung. 10
a) Die Kostenberechnung erfolgt aufgrund der zur Zeit der Ausführung des Umzuges geltenden Tarifsätze, Frachten und WechselkurseW echselkurse.
b) Wenn W enn sich vom Zeitpunkt des überreichten Angebotes, (Anlagen 1 und 2), bis zur Ausführung des Umzuges die Tarifsätze, Frachten und Wechselkurse W echselkurse vermindern oder erhöhen, so ändern sich entsprechend die vereinbarten Transportkosten. Besonders zu bezahlen sind:
a) Transporte von Klavieren, Tresoren und anderen Schwergütern;
b) Mehraufwendungen M ehraufwendungen bzw. Mehrleistungen M ehrleistungen im Interesse des Umzuges, auch ohne besonderen Auftrag. Die Art der Ausführung steht lediglich in der Xxxx W ahl des Auftragnehmers;
c) Installations-, Dekorations-, Tischler- und Reinigungsarbeiten;
d) Mehraufwendungen M ehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse W itterungsverhältn isse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Straßen das Möbelauto M öbelauto nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten W artezeiten des Möbelautos M öbelautos und des Personals, das der Auftragnehmer nicht verschuldet hat, ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen WegenW egen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat, sowie MehrkostenM ehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege W ege gesperrt oder nicht benutzbar sind;
e) amtliche Gebühren und Zollspesen sowie allfällige öffentliche Abgaben. *) Diese Bestimmungen gelten nur insoweit, als ihnen keine kartellgesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (Anmerkung des Fachverbandes der Spediteure).
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