Common use of Preisberechnung Clause in Contracts

Preisberechnung. a) Das Lagergeld wird monatlich berechnet. Jeder angefangene Kalendermonat gilt als voller Monat. Ändern sich nach erfolgter Preisvereinbarung die ortsüblichen Sätze oder die örtlichen Tarife des Gewerbes, so ändert sich entsprechend der vereinbarte Preis. b) Die Kosten der Einlagerung, Aufstapelung und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen oder tarifmäßigen Preisen gesondert berechnet. Allfällige öffentliche Abgaben hat der Auftraggeber zu tragen. c) Die Lagerkosten sind, soweit es sich um Auslagen handelt, sofort, sonst monatlich am ersten Wochentag jedes Monats zu bezahlen. d) Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig, die der Höhe nach feststehen und dem Grunde nach unbestritten sind. a) Der Lagerhalter hat wegen aller fälligen Ansprüche, die ihm aus laufender Rechnung oder aus sonstigen Gründen gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den Lagergütern. b) Für den Pfand- oder Selbsthilfe-Verkauf kann der Lagerhalter in allen Fällen eine Verkaufsprovision von 10% des Bruttoerlöses berechnen.

Appears in 5 contracts

Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österr. Spediteurbedingungen (Aösp)

Preisberechnung. a) Das Lagergeld wird monatlich berechnet. Jeder angefangene Kalendermonat gilt als voller MonatM onat. Ändern sich nach erfolgter Preisvereinbarung die ortsüblichen Sätze oder die örtlichen Tarife des Gewerbes, so ändert sich entsprechend der vereinbarte Preis. b) Die Kosten der Einlagerung, Aufstapelung und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen oder tarifmäßigen Preisen gesondert berechnet. Allfällige öffentliche Abgaben hat der Auftraggeber zu tragen. c) Die Lagerkosten sind, soweit es sich um Auslagen handelt, sofort, sonst monatlich am ersten Wochentag W ochentag jedes Monats M onats zu bezahlen. d) Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig, die der Höhe nach feststehen und dem Grunde nach unbestritten sind. a) Der Lagerhalter hat wegen aller fälligen Ansprüche, die ihm aus laufender Rechnung oder aus sonstigen Gründen gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den Lagergütern. b) Für den Pfand- oder Selbsthilfe-Verkauf kann der Lagerhalter in allen Fällen eine Verkaufsprovision von 10% des Bruttoerlöses berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)

Preisberechnung. a) Das Lagergeld wird monatlich berechnet. Jeder angefangene Kalendermonat gilt als voller alsvoller Monat. Ändern sich nach erfolgter Preisvereinbarung die ortsüblichen Sätze oder die örtlichen Tarife des Gewerbes, so ändert sich entsprechend der vereinbarte Preis. b) Die Kosten der Einlagerung, Aufstapelung und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen oder tarifmäßigen Preisen gesondert berechnet. Allfällige öffentliche Abgaben hat der Auftraggeber zu tragen. c) Die Lagerkosten sind, soweit es sich um Auslagen handelt, sofort, sonst monatlich am ersten Wochentag jedes Monats zu bezahlen. d) Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig, die der Höhe nach feststehen und dem Grunde nach unbestritten sind. a) Der Lagerhalter hat wegen aller fälligen Ansprüche, die ihm aus laufender Rechnung oder aus sonstigen Gründen gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den Lagergütern. b) Für den Pfand- oder Selbsthilfe-Verkauf kann der Lagerhalter in allen Fällen eine Verkaufsprovision von 10% des Bruttoerlöses berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)

Preisberechnung. a) Das Lagergeld wird monatlich berechnet. Jeder angefangene Kalendermonat gilt als voller Monat. Ändern sich nach erfolgter Preisvereinbarung die ortsüblichen Sätze oder die örtlichen Tarife des Gewerbes, so ändert sich entsprechend der vereinbarte Preis. b) Die Kosten der Einlagerung, Aufstapelung und der späteren Auslagerung werden nach den ortsüblichen oder tarifmäßigen Preisen gesondert berechnet. Allfällige öffentliche Abgaben hat der Auftraggeber zu tragen. c) Die Lagerkosten sind, soweit es sich um Auslagen handelt, sofort, sonst monatlich am ersten Wochentag jedes Monats zu bezahlen. d) Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig, die der Höhe nach feststehen und dem Grunde nach unbestritten sind.. § 17 a) Der Lagerhalter hat wegen aller fälligen Ansprüche, die ihm aus laufender Rechnung oder aus sonstigen Gründen gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den Lagergütern. b) Für den Pfand- oder Selbsthilfe-Verkauf kann der Lagerhalter in allen Fällen eine Verkaufsprovision von 10% des Bruttoerlöses berechnen..  nach oben

Appears in 1 contract

Samples: Einlagerungsbedingungen Für Den Möbeltransport