Preislich limitierte Aufträge. (1) Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Börsentag des laufenden Monats gültig. Ein am letzten Börsentag eines Monats eingehender Auftrag gilt, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, für den nächsten Monat.
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Preislich limitierte Aufträge. (1) Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Börsentag des laufenden Monats gültiggül- tig. Ein am letzten Börsentag eines Monats eingehender Auftrag gilt, sofern er nicht am selben sel- ben Tag ausgeführt wird, für den nächsten Monat.
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