Premium Support Musterklauseln

Premium Support. Die Reihen RISE, SO YOU START und KIMSUFI sind vom Geltungsbereich des Support-Levels „Premium“ ausgenommen.
Premium Support. Zusätzlich zu den im Standard-Support verfügbaren Leistungen stehen dem Kunden im Rahmen des Premium-Supports erweiterte Leistungen zur Verfügung. Dazu steht dem Kunden im Verfügbarkeitszeitraum von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr an Arbeitstagen im Bundesland Berlin, mit Ausnahme des 24.12. und des 31.12., eine telefonische Hotline bereit. Infopark unterstützt den Kunden bei Betrieb und Wartung der im Vertrag genannten Software. Die Details des Leistungsumfangs der Unterstützung sind im Vertrag festgelegt. Voraussetzung für den Premium-Support ist die Update-Option und der Standard-Support.
Premium Support. Premium Support darf nur für die IBM SaaS-Angebote in Anspruch genommen werden, für die der Kunde eine Subscription für das zugehörige Premium-Support-Angebot erworben hat.
Premium Support. Der credativ Premium-Support beinhaltet eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde und steht während der Büroarbeitszeiten zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Einsätze vor Ort. Bei Service- und Supportanfragen, die als E-Mail bei der credativ eingehen, beginnt die Reaktionszeit ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Störungsmeldung durch credativ Service- und Supportmitarbeiter. Eine 24x7 Supportbereitschaft (24 Stunden Support an 365 Tagen pro Jahr) mit einer Stunde Reaktionszeit, ist nur in Verbindung mit einem beauftragten Premium-Support möglich. Außerhalb der Büroarbeitszeiten werden ausschließlich Supportleistungen gemäß 2.1.1 - Definition Supportfall - erbracht, sofern hierfür keine gesonderte, individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Supportanfragen außerhalb der Büroarbeitszeiten, die gemäß 2.1.1 als Supportfall einzustufen sind und mit einer garantierten Reaktionszeit bearbeitet werden sollen, sind ausschließlich telefonisch an die Supportbereitschaft zu richten.
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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.