VERBRAUCHSBERICHTE Musterklauseln

VERBRAUCHSBERICHTE. Im Rahmen des Dienstes und ausschließlich zur Übermittlung der Verbrauchsberichte des Drittanbieterprodukts ist es für OVHcloud erforderlich, dem Herausgeber des Drittanbieterprodukts den Firmennamen des Kunden, die Referenz des verwendeten Drittanbieterprodukts sowie die Metriken zur Auswertung des Verbrauchs des Drittanbieterprodukts mitzuteilen. Die vorliegenden Besonderen Vertragsbedingungen spezifizieren die Nutzungsbedingungen sowie die finanziellen Bedingungen, unter denen OVHcloud einen Dedicated Server zur Miete bereitstellt (im Folgenden „der Dienst“ oder „die Dienste“). Sie gelten in Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OVHcloud, die ebenfalls auf den Dienst anwendbar sind. Im Falle eines Widerspruchs haben diese Besonderen Vertragsbedingungen und ihre Anlagen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OVHcloud. Im Rahmen des Dienstes bietet OVHcloud dem Kunden verschiedene Serverreihen an, deren jeweilige Preise, Eigenschaften und grundlegende Hardware- sowie Software-Konfigurationen online auf der Website von OVHcloud beschrieben sind und eingesehen werden können. Dem Kunden wird ebenfalls eine öffentliche Standardbandbreite zur Verfügung gestellt, deren Kapazität je nach Angebot variiert und auf der Website von OVHcloud angegeben ist. Konfigurationen und Eigenschaften werden regelmäßig weiterentwickelt. Es obliegt allein dem Kunden, diese Entwicklungen zu beachten, insbesondere im Rahmen etwaiger neuer Bestellungen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Auswahl und Nutzung seines Dedicated Servers über alle verfügbaren Konfigurationen genau zu informieren, um diejenige(n) auszuwählen, die seinen Bedürfnissen am besten entspricht/entsprechen. Die Kapazitäten des Dienstes können beschränkt sein. Etwaige Kapazitätsbeschränkungen sind auf der Website von OVHcloud näher beschrieben. Jedem bei OVHcloud gemieteten Server ist eine feste und nicht übertragbare öffentliche IPv4-Adresse zugewiesen. Diese bleibt alleiniges Eigentum von OVHcloud. Aufgrund der hohen technischen Komplexität des Dienstes übernimmt OVHcloud lediglich eine Handlungspflicht. Dies gilt nicht für die Einhaltung der Servicelevels für die Verfügbarkeit der Infrastruktur und die Fristen für Eingriffe, die im Vertrag vorgesehenen sind; hier besteht für OVHcloud eine Ergebnispflicht.
VERBRAUCHSBERICHTE. Im Rahmen des Dienstes und ausschließlich zur Übermittlung der Verbrauchsberichte des Drittanbieterprodukts ist es für OVHcloud erforderlich, dem Herausgeber des Drittanbieterprodukts den Firmennamen des Kunden, die Referenz des verwendeten Drittanbieterprodukts sowie die Metriken zur Auswertung des Verbrauchs des Drittanbieterprodukts mitzuteilen.

Related to VERBRAUCHSBERICHTE

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.