Support. Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.
Support. Support für den Cloud Service wird gemäß den Support-Richtlinien für SAP Cloud Services geleistet, auf die in der Order Form Bezug genommen wird. Die für SAP Fieldglass verfügbaren Support-Level sind SAP Enterprise Support und SAP Preferred Success. Preferred Care ist nicht verfügbar. SAP Fieldglass Enterprise Support (siehe xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xxx) stellt Support für allgemeine Fragen, Anfragen im Hinblick auf die Navigation im System, die allgemeine Fehlerbehebung sowie das P1-Eskalationsmanagement bereit. Darüber hinaus werden im Rahmen von SAP Fieldglass Enterprise Support Release-Updates, allgemeine Programmberatung, Release-Informationen und allgemeine Produkt-Roadmap-Updates bereitgestellt.
Support. 00000.xxx stellt einen kostenlosen Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung ihrer Services zur Verfügung. Die Supportleistungen werden von 00000.xxx werktäglich Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage. Am 24. und 31.Dezember eines jeden Jahres werden die Supportleistungen in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr (MEZ) erbracht. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail-Anfragen kann je nach Auslastung variieren. 00000.xxx bemüht sich stets um eine Reaktion innerhalb angemessener Zeit. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung oder Einrichtungsarbeiten. Technische Unterstützung bei Webauftritten des Kunden wird im Rahmen des Supports nur erbracht, soweit unmittelbar ein Widget betroffen ist.
Support. Support für den Cloud Service wird von SAP geleistet wie in den in der Order Form in Bezug genommenen Support-Richtlinien für SAP Cloud Services in der durch die Beschreibung in Anlage 1 zu diesen Ergänzenden Bedingungen ergänzten Fassung beschrieben. Die in der Vereinbarung beschriebenen Support Services dürfen nur zur Unterstützung der Cloud Services genutzt werden, für die diese Vereinbarung gemäß Angabe in der Order Form gilt, und nicht zur Unterstützung anderer Lösungen von SAP oder Drittanbietern.
Support. (1) Neben den nachfolgend aufgeführten Supportleistungen finden eine wöchentliche Überwachung der Grundfunktionen des KIS.MANAGERS sowie turnusmäßig Wartungsarbeiten innerhalb der Supportzeiten statt.
(2) Ziel des Supports ist die Bearbeitung und Lösung von Supportanfragen (Tickets). Der Support umfasst Problemstellungen des technischen Betriebs, der Bedienung, der Konfiguration, der Störungsanalyse und der Störungsbehebung im Umfeld des KIS.MANAGERS.
(3) Der Systemsupport umfasst je nach Lizenzstufe E-Mail- und Telefonsupport (siehe Tabelle 1 unter Ziffer 3 „Lizenzstufen“ oben).
(4) Die Reaktionszeiten sowie die Supportkontingente sind abhängig von der vom Kunden gewählten Lizenzstufe.
(5) Der Support beinhaltet Unterstützungsleistungen hinsichtlich der notwendigen Funktionen zur Nutzung des KIS.MANAGERS. Gegen Bezahlung kann dieser im Einzelfall folgende gegebenenfalls noch auszuhandelnde Unterstützungsleistungen enthalten (Näheres wird in den jeweils entsprechenden Bestellunterlagen geregelt): - Dokumentation der Ergebnisse zur Optimierung der Systemkomponenten; - Supportleistungen außerhalb der geregelten Supportzeiten; - Schulungen und Einrichtungsleistungen;
(6) Die Anlagen/Maschinen oder Steuerungen sowie die IT-Infrastruktur selbst fallen nicht unter diese Supportleistungen. Der diesbezügliche Support obliegt dem jeweiligen Hersteller bzw. Betreiber der Anlagen.
(7) Die Leistungen des Anbieters können auch durch Erfüllungsgehilfen erbracht werden.
Support. Der Auftraggeber ist für die Laufzeit der Order Form für den Bezug und die Aufrechterhaltung des von SAP bereitgestellten SAP Enterprise Support (oder einer niedrigeren Supportstufe, falls mit SAP schriftlich vereinbart) für die Vereinbarte SAP-Software sowie den relevanten Support für Vereinbarte Nicht-SAP- Software verantwortlich.
Support. 9.1) Keine Haftung, kein Support. AMTANGEE übernimmt für Neuentwicklungen des Entwicklers keine Haftung und keinen Support. Der Einsatz von Neuentwicklungen des Entwicklers erfolgt stets auf eigenes Risiko.
9.2) Hinweispflicht des Partners. Ist der Entwickler AMTANGEE Partner, hat er seine Endkunden, die Neuentwicklungen des Partners einsetzen, über den AMTANGEE Haftungs- und Supportausschluss aus Ziffer 9.1 zu informieren.
Support. Die durch den In-App Purchase erworbene erweiterte Funktionalität Lizenz umfasst auch die Erbringung der nachstehenden Wartungsleistungen für die SOFTWARE für eine Nutzungsdauer von 365 Tagen. Die Nutzungsdauer und die sich daraus ergebende Zahlungsverpflichtung verlängern sich jeweils automatisch um weitere 365 Tage, soweit die Nutzung nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der 365 Tage gekündigt wird. Die Wartung der SOFTWARE umfasst Support per Telefon und E-Mail, Fehlerdiagnose, Fehlerbeseitigung sowie die Lieferung neuer Versionen/-updates, soweit diese allgemein verfügbar sind. Wir werden die SOFTWARE in Bezug auf Qualität und Stand der Technik fortentwickeln sowie an geänderte Gegebenheiten anpassen. Hieraus entstehende Updates der SOFTWARE werden dem Lizenznehmer während der im Angebot genannten Wartungsdauer überlassen. Wir werden den Lizenznehmer über neue Updates und Programmerweiterungen informieren. Die Beseitigung von Fehlern erfolgt in der Regel durch Lieferung eines Updates der SOFTWARE. Voraussetzung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in dem jeweils letzten vom Lizenznehmer übernommenen Update auftritt. Der Lizenznehmer wird uns alle für die Fehlerbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Für Upgrades (Updates die eine Funktionserweiterung beinhalten), behält sich BOSCH das Recht vor, diese kostenpflichtig zu vertreiben. Bis zur Übergabe eines neuen Updates werden wir eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers bereitstellen, wenn der Lizenznehmer aufgrund des Fehlers nicht in der Lage ist, unaufschiebbare Aufgaben zu bearbeiten und soweit die Bereitstellung einer Umgehungslösung für uns mit angemessenem Aufwand möglich ist. Durch von BOSCH zur Verfügung gestellte Supportleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen. Apple ist nicht verpflichtet, Ihnen Supportleistungen bereitzustellen.
Support. Der Dienstleister erbringt kostenfreien Support für technische Probleme bzw. Fehler. Sollte sich herausstellen, dass ein gemeldeter Fehler ein durch den Anwender verursachter Fehler ist, steht es dem Dienstleister zu, die zur Lösung aufgewendete Zeit bei einem Stundensatz von 175€ exkl. USt nachzuverrechnen.
Support. Die NotarNet GmbH unterstützt den Auftraggeber mit Supportdiensten, die telefonisch oder elektronisch (z.B. als Softwaredownload oder durch Beantwortung von Anfragen per E-Mail) nach Maßgabe von § 3 erbracht werden können.