Support Musterklauseln

Support. Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.
Support. Support für den Cloud Service wird gemäß den Support-Richtlinien für SAP Cloud Services geleistet, auf die in der Order Form Bezug genommen wird. Die für SAP Fieldglass verfügbaren Support-Level sind SAP Enterprise Support und SAP Preferred Success. Preferred Care ist nicht verfügbar. SAP Fieldglass Enterprise Support (siehe xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xxx) stellt Support für allgemeine Fragen, Anfragen im Hinblick auf die Navigation im System, die allgemeine Fehlerbehebung sowie das P1-Eskalationsmanagement bereit. Darüber hinaus werden im Rahmen von SAP Fieldglass Enterprise Support Release-Updates, allgemeine Programmberatung, Release-Informationen und allgemeine Produkt-Roadmap-Updates bereitgestellt.
Support. Support für den Cloud Service wird von SAP geleistet wie in den in der Order Form in Bezug genommenen Support-Richtlinien für SAP Cloud Services in der durch die Beschreibung in Anlage 1 zu diesen Ergänzenden Bedingungen ergänzten Fassung beschrieben. Die in der Vereinbarung beschriebenen Support Services dürfen nur zur Unterstützung der Cloud Services genutzt werden, für die diese Vereinbarung gemäß Angabe in der Order Form gilt, und nicht zur Unterstützung anderer Lösungen von SAP oder Drittanbietern.
Support. 00000.xxx stellt einen kostenlosen Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung ihrer Services zur Verfügung. Die Supportleistungen werden von 00000.xxx werktäglich Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage. Am 24. und 31.Dezember eines jeden Jahres werden die Supportleistungen in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr (MEZ) erbracht. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail-Anfragen kann je nach Auslastung variieren. 00000.xxx bemüht sich stets um eine Reaktion innerhalb angemessener Zeit. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung oder Einrichtungsarbeiten. Technische Unterstützung bei Webauftritten des Kunden wird im Rahmen des Supports nur erbracht, soweit unmittelbar ein Widget betroffen ist.
Support. (1) Neben den nachfolgend aufgeführten Supportleistungen finden eine wöchentliche Überwachung der Grundfunktionen des KIS.MANAGERS sowie turnusmäßig Wartungsarbeiten innerhalb der Supportzeiten statt. (2) Ziel des Supports ist die Bearbeitung und Lösung von Supportanfragen (Tickets). Der Support umfasst Problemstellungen des technischen Betriebs, der Bedienung, der Konfiguration, der Störungsanalyse und der Störungsbehebung im Umfeld des KIS.MANAGERS. (3) Der Systemsupport umfasst je nach Lizenzstufe E-Mail- und Telefonsupport (siehe Tabelle 1 unter Ziffer 3 „Lizenzstufen“ oben). (4) Die Reaktionszeiten sowie die Supportkontingente sind abhängig von der vom Kunden gewählten Lizenzstufe. (5) Der Support beinhaltet Unterstützungsleistungen hinsichtlich der notwendigen Funktionen zur Nutzung des KIS.MANAGERS. Gegen Bezahlung kann dieser im Einzelfall folgende gegebenenfalls noch auszuhandelnde Unterstützungsleistungen enthalten (Näheres wird in den jeweils entsprechenden Bestellunterlagen geregelt): - Dokumentation der Ergebnisse zur Optimierung der Systemkomponenten; - Supportleistungen außerhalb der geregelten Supportzeiten; - Schulungen und Einrichtungsleistungen; (6) Die Anlagen/Maschinen oder Steuerungen sowie die IT-Infrastruktur selbst fallen nicht unter diese Supportleistungen. Der diesbezügliche Support obliegt dem jeweiligen Hersteller bzw. Betreiber der Anlagen. (7) Die Leistungen des Anbieters können auch durch Erfüllungsgehilfen erbracht werden.
Support. 10.1 Support für nicht fehlerbasierte Zustände. Für die Dauer des Instandhaltungszeitraums bietet der Lizenzgeber während der Geschäftszeiten per E-Mail, Telefon, Fax oder Online-Beratung Support für Fragen im Zusammenhang mit nicht fehlerbasierten Zuständen der Software. 10.2 Support von Fehlerzuständen. Für die Dauer des Instandhaltungszeitraums bietet der Lizenzgeber während der Geschäftszeiten über die Stelle für Standardsupport Unterstützung für das Melden und Beheben von Fehlerzuständen. 10.3 Unabhängig von der Art des Fehlerzustands kann der Lizenzgeber eine Fehlerbehebung in Form einer Pre-Release-Änderung, einer Modifikation oder anhand sonstiger Informationen, Anweisungen oder Korrekturen (Patches) bereitstellen, die ausreichen, um den Fehlerzustand zu beheben oder zu reduzieren. 10.4 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber über die Feststellung eines Fehlerzustandes umgehend schriftlich zu informieren. Weiterhin erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, nach Feststellen eines Fehlerzustandes und auf Anfrage des Lizenzgebers eine Auflistung von Ausgaben (Outputs) und anderen Informationen bereitzustellen, die der Lizenzgeber möglicherweise benötigt, um den Fehlerzustand und/oder die Betriebsbedingungen, unter denen der Fehlerzustand aufgetreten ist oder festgestellt wurde, zu reproduzieren. 10.5 Der Lizenznehmer erklärt sich auch damit einverstanden, bestimmte Services, Hardware, Software, Softwareversionen, Ausgaben und Ähnliches, die vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit für den ordnungsgemäßen Betrieb der Software evtl. für notwendig erachtet werden, zu erwerben, zu installieren und/oder zu implementieren. Auf solche Maßnahmen fallen zusätzliche Kosten an, für die der Lizenznehmer verantwortlich ist. 10.6 Der Lizenznehmer trägt ferner die Verantwortung dafür, alle Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und andere Hardware zu beschaffen, zu installieren und instandzuhalten, die erforderlich sind, um den Betrieb der Software zu gewährleisten und um Support vom Lizenzgeber zu erhalten. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder die Unfähigkeit, Instandhaltung oder Support zu bieten, wenn diese durch Ereignisse oder Umstände verursacht wurden, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen.
Support. Der Auftraggeber ist für die Laufzeit der Order Form für den Bezug und die Aufrechterhaltung des von SAP bereitgestellten SAP Enterprise Support (oder einer niedrigeren Supportstufe, falls mit SAP schriftlich vereinbart) für die Vereinbarte SAP-Software sowie den relevanten Support für Vereinbarte Nicht-SAP- Software verantwortlich.
Support. 9.1) Keine Haftung, kein Support. AMTANGEE übernimmt für Neuentwicklungen des Entwicklers keine Haftung und keinen Support. Der Einsatz von Neuentwicklungen des Entwicklers erfolgt stets auf eigenes Risiko. 9.2) Hinweispflicht des Partners. Ist der Entwickler AMTANGEE Partner, hat er seine Endkunden, die Neuentwicklungen des Partners einsetzen, über den AMTANGEE Haftungs- und Supportausschluss aus Ziffer 9.1 zu informieren. Anhang - Besondere Geschäftsbedingungen für das AMTANGEE Friends Programm AMTANGEE GmbH
Support. Der Dienstleister erbringt kostenfreien Support für technische Probleme bzw. Fehler. Sollte sich herausstellen, dass ein gemeldeter Fehler ein durch den Anwender verursachter Fehler ist, steht es dem Dienstleister zu, die zur Lösung aufgewendete Zeit bei einem Stundensatz von 175€ exkl. USt nachzuverrechnen.
Support. Die NotarNet GmbH unterstützt den Auftraggeber mit Supportdiensten, die telefonisch oder elektronisch (z.B. als Softwaredownload oder durch Beantwortung von Anfragen per E-Mail) nach Maßgabe von § 3 erbracht werden können.