Prinzipien und Gesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung Musterklauseln

Prinzipien und Gesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) hat ein Abkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr verabschiedet, das am 15. Februar 1999 in Kraft getreten ist (das „Abkommen“). Das Abkommen verlangt von den Vertragsstaaten, Gesetze zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr zu erlassen. Derartige Gesetze wurden in Israel und getrennt hiervon in den USA als „Foreign Corrupt Practices Act“ („FCPA“) sowie in Großbritannien als „UK Xxxxxxx Xxx 0000“ verabschiedet. Der Vertragspartner versteht, dass Teva Pharmaceutical Industries Ltd. und/oder die zugehörigen Tochtergesellschaften, insbesondere das Unternehmen, verschiedene Gesetze zur Korruptionsbekämpfung beachten müssen, darunter die israelischen Gesetze zur Korruptionsbekämpfung, der FCPA und/oder der UK Bribery Act, zusammen als „Anti-Korruptionsgesetze“ bezeichnet. Das Abkommen und die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung werden in diesem Dokument zusammen als „Gesetze und Prinzipien zur Korruptionsbekämpfung“ bezeichnet. Diese Gesetze und Prinzipien zur Korruptionsbekämpfung untersagen die Zahlung, das Angebot, die Zusicherung oder die Autorisierung der Zahlung oder Übertragung von Korruption darstellenden Zuwendungen oder Vorteilen jeglicher Art, ob direkt oder indirekt, an einen Beamten oder an eine andere Person, wenn bekannt ist, dass die gesamte oder ein Teil der Zahlung, der Zuwendung oder des Vorteils einem Beamten angeboten, gegeben, zugesichert bzw. an diesen weitergegeben wird. Einige der Gesetze und Prinzipien zur Korruptionsbekämpfung verbieten auch Bestechung im geschäftlichen Verkehr, d. h. die Zahlung oder Übertragung von Zuwendungen oder Vorteilen, ob direkt oder indirekt, an eine Privatperson in der Absicht, Geschäfte oder einen geschäftlichen Vorteil zu erhalten oder zu behalten oder das Verhalten des Empfängers unzulässig zu beeinflussen. Nach eigenem Ermessen kann Xxxx vom Vertragspartner eine Schulung ihrer Xxxx in Bezug auf die Teva- Ethischen Standards für die Stakeholder und/oder Mitarbeiter des Vertragspartners als Tevas Interessenvertreter (sog. Third Party Representatives) verlangen. Sollte Teva eine solche Schulung benötigen, muss sie innerhalb einer von Teva zu bestimmenden angemessenen Frist abgeschlossen werden. Der Vertragspartner wird die geltenden deutschen Gesetze zur Korruptionsbekämpfung in Geist und Wortlaut beachten und keinerlei Handlu...

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.