Private Nutzung eines Firmenwagens. Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin einen Firmenwagen für private Zwecke nutzen darf, ist ein Vorteil jeglicher Art, für den der Betriebssteuervorabzug fällig wird. Als Arbeitnehmer(in) zahlen Sie keine LASS-Beiträge, aber steuerlich wird dies als Vorteil jeglicher Art betrachtet. Der Wert dieses Vorteils wird pauschal festgelegt. Der Vorteil jeglicher Art ist ein zu versteuerndes Einkommen, das Sie zum Betrags Ihres zu versteuernden Monatslohns addieren müssen.
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Samples: Lohndokument, Lohndokument
Private Nutzung eines Firmenwagens. Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin Arbeitnehmern einen Firmenwagen für private Zwecke nutzen darf, ist ein Vorteil jeglicher Art, für den der Betriebssteuervorabzug fällig wird. Als Arbeitnehmer(in) zahlen Sie keine LASS-Beiträge, aber steuerlich wird dies als Vorteil jeglicher Art betrachtet. Der Wert dieses Vorteils wird pauschal festgelegt. Der Vorteil jeglicher Art ist ein zu versteuerndes Einkommen, das Sie zum Betrags Ihres zu versteuernden Monatslohns addieren müssen.
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Samples: Lohn Und Gehaltsabrechnung, Lohn Und Gehaltsabrechnung