Vorteile jeglicher Art Musterklauseln

Vorteile jeglicher Art. Neben den Mahlzeitschecks gibt es noch andere außergesetzliche Vorteile, für die es keine Abzüge braucht. In manchen Unternehmen ist es üblich, der Belegschaft zusätzlich zum normalen Lohn besondere Vorteile zu gewähren. Ein Vorteil jeglicher Art kann somit wie folgt definiert werden: Jeder Vorteil, den der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer oder seiner Arbeitnehmerin wegen oder anlässlich der Ausübung des Berufs gewährt. Bei diesen Vorteilen werden LASS-Beiträge berechnet und der Betriebssteuervorabzug wird fällig.