Probezeit. 1 Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden. 2 Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in eine diesem GAV unterstellten Konzerngesellschaft wird auf eine Probezeit verzichtet.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Probezeit. 1 Die 1Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden.
2 Bei . 2Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in eine diesem GAV unterstellten Konzerngesellschaft die Post CH AG wird auf eine Probezeit verzichtet. An deren Stelle kann eine Einarbeitungszeit vereinbart werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Probezeit. 1 Die 1Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden.
2 Bei . 2Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in eine diesem GAV unterstellten Konzerngesellschaft die PostFinance AG wird auf eine Probezeit verzichtet. An deren Stelle kann eine Einarbeitungszeit vereinbart werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Probezeit. 1 Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden.
2 Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in eine diesem GAV unterstellten Konzerngesellschaft die PostFinance AG wird grundsätzlich auf eine Probezeit verzichtet. Auf gegen- seitiges Einverständnis kann eine Probezeit vereinbart werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Probezeit. 1 Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden.
2 Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in eine diesem GAV unterstellten Konzerngesellschaft die Post CH AG wird auf eine Probezeit verzichtet.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag