Probezeit. 1Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden. 2Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in die Post CH AG wird auf eine Probezeit verzichtet. An deren Stelle kann eine Einarbeitungszeit vereinbart werden.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Probezeit. 1Die 1 Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden. 2Bei .
2 Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in die Post CH AG eine diesem GAV unterstellten Konzerngesellschaft wird auf eine Probezeit verzichtet. An deren Stelle kann eine Einarbeitungszeit vereinbart werden.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Probezeit. 1Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden. 2Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in die Post CH PostFinance AG wird auf eine Probezeit verzichtet. An deren Stelle kann eine Einarbeitungszeit vereinbart werden.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag
Probezeit. 1Die 1 Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden. 2Bei .
2 Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in die Post CH PostFinance AG wird grundsätzlich auf eine Probezeit verzichtet. An deren Stelle Auf gegen- seitiges Einverständnis kann eine Einarbeitungszeit Probezeit vereinbart werden.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag
Probezeit. 1Die 1 Die Probezeit beträgt drei Monate. Im EAV kann eine kürzere Probezeit oder ein Verzicht vereinbart werden. 2Bei .
2 Bei einem Übertritt aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft in die Post CH AG wird auf eine Probezeit verzichtet. An deren Stelle kann eine Einarbeitungszeit vereinbart werden.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag