Kündigungsfristen. Die Kündigungsfrist für erforderliche Beendigungskündigungen beträgt 3 Monate zum Ende des Kalendervierteljahres, soweit nicht längere Fristen Geltung haben.
Kündigungsfristen. 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden.
Kündigungsfristen. (1) Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Schluss ei- nes Kalendervierteljahres gekündigt werden. Abweichend hiervon kann das Ar- beitsverhältnis in den ersten beiden Jahren der Praxiszugehörigkeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigungsfristen. Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Kündigungsfrist ist dem Arbeitsverhältnis resp. der Funktion anzupassen. Es ist im Interesse beider Parteien, die Kündigungsfristen weder zu lang noch zu kurz festzulegen. Die Kündigungs- fristen nach L-GAV Art. 6 Ziff. 1 sind als minimale Kündigungsfristen einzuhalten. Beispiel • Der Mitarbeiter ist im 5. Arbeitsjahr und erhält die Kündigung. Mit Beginn der Kündigungsfrist beginnt sein 6. Arbeitsjahr. Massgebende Kündigungsfrist: 1 Monat, da er bei Kenntnisnahme der Kündigung noch im 5. Arbeitsjahr war.
Kündigungsfristen. 3.1. Es kann eine Probezeit bis zu 6 Monaten vereinbart werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.
Kündigungsfristen. 1 Bei wirtschaftlich bedingten Entlassungen betragen die Kündigungsfristen mindestens: – einen Monat für Arbeitnehmer mit weniger als einem Dienstjahr im Betrieb; – zwei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als einem Dienst- jahr im Betrieb; – drei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als neun Dienst- jahren im Betrieb.
Kündigungsfristen. 5.1. Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum letzten eines Monats. Geleistete Beschäftigungsjahre führen zu einer Verlängerung der vom Arbeit- geber einzuhaltenden Kündigungsfrist jeweils zum Kalendermonatsende wie folgt: - nach 2 Jahren auf einen Monat - nach 5 Jahren auf zwei Monate - nach 10 Jahren auf vier Monate und - nach 15 Jahren auf fünf Monate
Kündigungsfristen. 1.1 Jede Kündigung muß schriftlich erfolgen.
Kündigungsfristen. 1 Die Kündigung des Arbeitsvertrages hat beidseitig unter Beachtung nachstehender Fristen schriftlich zu erfolgen.
Kündigungsfristen. 1. [Nummer 1 ist von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen und daher nicht abgedruckt.]