Common use of Problemkredite (klassifizierte Positionen) Clause in Contracts

Problemkredite (klassifizierte Positionen). Im Kreditgeschäft kann es auf Kundenseite im Kreditverlauf zu Unregelmäßigkeiten kommen. Von unregelmäßigen Kreditpositionen sprechen wir dann, wenn diese mehr oder weniger gravierende Symptome von Schwierigkeiten aufweisen und dadurch die Qualität des Kreditportfolios beeinträchtigen. Der Raiffeisenkasse stehen Strukturen und Prozeduren (rechtlicher und informationstechnischer Art) zur Verfügung, um die Verwaltung, die Klassifizierung und die Kontrolle der Kredite vornehmen zu können. In der Raiffeisenkasse Eisacktal werden Kreditkunden mit anormalem Kreditverlauf wie folgt klassifiziert, u.z.: • „Kreditpositionen unter Beobachtung“ dar. Dabei handelt es sich um jene Kunden, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, die systematische individuelle Verfolgung als notwenig erachtet. • „Schwerfällige (verfahrene) Positionen“: Positionen, die sich in temporären Schwierigkeiten befinden, bei denen jedoch davon ausgegangen werden kann, dass diese in einem angemessenen Zeitraum ausgeräumt werden können (wobei die Bestimmungen bezüglich „incagli oggettivi“ berücksichtigt werden); • „Umstrukturierte Kredite – esposizioni ristrutturate“: Positionen, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund von Verschlechterungen der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, eine Änderung der ursprünglichen Vertragsbestimmungen zugestimmt hat; • „Sofferenzpsositionen“: Positionen gegenüber Xxxxxx, die zahlungsunfähig sind; Für jede dieser Risikoklassen sind operative Handlungsanweisungen definiert, welche von den Geschäftsstellenleitern und Kundenberatern einzuhalten sind. Positionen mit Überziehungen und/oder rückständige Darlehensraten größer 90 Tage und einer Überziehung von mehr als 5% des Gesamtrisikos werden periodisch kontrolliert und müssen innerhalb von 60 Tagen einer Regelung zugeführt werden, andernfalls sie als schwerfällig/verfahren oder unstrukturiert klassifiziert oder auf Sofferenz überstellt werden. Die Positionen werden nach wie vor von den Kundenberatern und den Geschäftsstellen betreut, wobei sie zentral von der Kreditüberwachung unterstützt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jene Positionen, welche im Rahmen der „Spezialkundenbetreuung“ direkt von der Kreditüberwachung (in der Kreditabteilung) betreut werden. Ausgenommen sind weiters die Sofferenzpositionen, welche ebenfalls direkt in der Kreditabteilung verwaltet werden. Sämtliche Kreditentscheidungen zu den klassifizierten Kreditpositionen werden vom Verwaltungsrat beschlossen. Die getroffenen Maßnahmen, Vereinbarungen und Informationen zu den einzelnen Positionen werden in der Datenbank „Kreditüberwachung“ festgehalten und dokumentiert. Dem Verwaltungsrat wird vierteljährlich (sofferenze) bzw. halbjährlich (incagli) über die einzelnen festgefahrenen Positionen berichtet. Bei besonderen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat umgehend informiert. Mit Bezug auf das Rundschreiben der Bankenaufsichtsbehörde vom 17.01.2013 wird mitgeteilt, dass die Raiffeisenkasse keine wertgeminderten Kredite angekauft hat.

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Problemkredite (klassifizierte Positionen). Im Kreditgeschäft kann es auf Kundenseite im Kreditverlauf zu Unregelmäßigkeiten kommen. Von unregelmäßigen Kreditpositionen sprechen wir dann, wenn diese mehr oder weniger gravierende Symptome von Schwierigkeiten aufweisen und dadurch die Qualität des Kreditportfolios beeinträchtigen. Der Raiffeisenkasse stehen Strukturen und Prozeduren (rechtlicher und informationstechnischer Art) zur Verfügung, um die Verwaltung, die Klassifizierung und die Kontrolle der Kredite vornehmen zu können. In Das bisher bestandene Risikoklassensystem wurde im Jahr 2015 auf der Raiffeisenkasse Eisacktal Basis der 7. Aktualisierung des Rundschreibens Nr. 272/08 im Einklang mit den neuen Begriffen der European Banking Authority (EBA) betreffend die „non performing exposures and forberance“ generell neu strukturiert. Entsprechend diesen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen werden die Kreditkunden mit anormalem Kreditverlauf wie folgt klassifiziertgenerell in folgende zwei Hauptkategorien unterteilt, u.z.. • Vertragsmäßig bediente Risikopositionen: dazu zählen Kreditnehmer, welche keine finanziellen Schwierigkeiten aufweisen und generell regulär geführt werden und wo eine Rückführung oder Tilgung der Kredite aus der normalen Geschäftstätigkeit bzw. Einkommen möglich ist; „Kreditpositionen unter Beobachtung“ darNotleidende Risikopositionen: es handelt sich dabei um Kreditnehmer, welche wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten aufweisen und wo zur Rückführung oder Tilgung der Bankschulden auf die Verwertung von Sicherheiten zurückgegriffen werden muss. Dabei Innerhalb der Kategorie der notleidenden Risikopositionen kommen folgende Risikoklassen zur Anwendung, u.z. • Zahlungsunfähige Risikopositionen: es handelt es sich um jene KundenKreditnehmer, wo keine Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht und die Bank ihr Guthaben auf dem Rechtswege einfordern muss. • Risikopositionen mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall (unlikey to pay): es handelt sich um Kreditnehmer, bei denen es aber die Raiffeisenkasse auf Grund Bank nach eigener Bewertung als unwahrscheinlich ansieht, dass der Verschlechterung Kreditnehmer ohne Inanspruchnahme von vorhandenen Garantien oder Vermögenswerten seinen Kapital- und Zinsdienstverpflichtungen nachkommen kann, u.z. unabhängig davon, ob bereits Zahlungen überfällig sind oder andere Anomalien bestehen und unabhängig von der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen Anzahl der Tage des Schuldners, die systematische individuelle Verfolgung als notwenig erachtetetwaigen Zahlungsverzuges. • Überfällige Risikopositionen > 90 Tage: Es handelt sich um Kreditnehmer, welche weder als Schwerfällige zahlungsunfähige Risikoposition“ noch als „Risikoposition mit möglichem Zahlungsausfall“ klassifiziert sind, wohl aber länger als 90 Tage überzogen und/oder rückständig sind. Der Betrag der Überziehung bzw. des Ratenrückstandes muss dabei mehr als 5% der gesamten Kreditposition ausmachen (= Erheblichkeitslimit). Entsprechend den neuen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wurde zudem die Kategorie der „gestundeten Risikopositionen“ neu eingeführt, mit welcher generell Konzessionen, Zugeständnisse oder Toleranzmaßnahmen an Schuldner erfasst werden, welche sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Diese Stundungen werden auf Transaktionsbasis (verfahrened.h. bezogen auf eine einzelne Kreditlinie) Positionengekennzeichnet und der jeweiligen Risikoklasse (Risikoklasse der „vertragsmäßig bedienten Risikopositionen“, Risikoklassen der „notleidenden Risikopositionen“: PositionenRisikoposition mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall, die sich in temporären Schwierigkeiten befindenÜberfällige Risikoposition größer 90 Tage, bei denen jedoch davon ausgegangen werden kann, dass diese in einem angemessenen Zeitraum ausgeräumt werden können (wobei die Bestimmungen bezüglich „incagli oggettivi“ berücksichtigt werden); • „Umstrukturierte Kredite – esposizioni ristrutturate“: Positionen, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund von Verschlechterungen der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, eine Änderung der ursprünglichen Vertragsbestimmungen zugestimmt hat; • „Sofferenzpsositionen“: Positionen gegenüber Xxxxxx, die zahlungsunfähig sind; Zahlungsunfähige Risikoposition) zugeordnet. Für jede dieser Risikoklassen sind operative Handlungsanweisungen definiert, welche von den Geschäftsstellenleitern und Kundenberatern einzuhalten sind. Positionen mit Überziehungen und/oder rückständige Darlehensraten größer 90 Tage und einer Überziehung von mehr als 5% des Gesamtrisikos werden periodisch kontrolliert und müssen innerhalb von 60 Tagen einer Regelung zugeführt werden, andernfalls sie als schwerfällig/verfahren oder unstrukturiert klassifiziert oder auf Sofferenz überstellt werden. Die Positionen werden nach wie vor von den Kundenberatern und den Geschäftsstellen betreut, wobei sie zentral von der Kreditüberwachung unterstützt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jene Positionen, welche im Rahmen der „Spezialkundenbetreuung“ direkt von der Kreditüberwachung (in der Kreditabteilung) betreut werden. Ausgenommen sind weiters weiter die Sofferenzpositionen„zahlungsunfähigen Risikopositionen“, welche ebenfalls direkt in der Kreditabteilung verwaltet werden. Sämtliche Kreditentscheidungen zu den klassifizierten Kreditpositionen „notleidenden Risikopositionen (Risikopositionen mit wahrscheinlichem zahlungsausfall, Überfällige Risikopositionen größer 90 Tage und zahlungsunfähige Risikopositionen) werden in abgestufter Form vom Direktor bzw. vom Verwaltungsrat beschlossengetroffen, wobei vorab die Begutachtung im Kreditkomitee erfolgt. Die getroffenen Maßnahmen, Vereinbarungen und Informationen zu den einzelnen Positionen werden in der Datenbank „Kreditüberwachung“ festgehalten und dokumentiert. Dem Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich (sofferenze) bzw. halbjährlich (incagli) über die Gesamtsituation und Entwicklung der einzelnen festgefahrenen Positionen berichtetRisikoklassen (vertragsmäßig bediente Kreditpositionen, zahlungsunfähige Risikopositionen, Risikopositionen mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall, Überfällige Risikopositionen > 90 Tage) im Rahmen des allgemeinen Risikoberichtes informiert. Halbjährlich (jeweils zum 31.12. und 30.06.) erfolgt eine detaillierte Berichtslegung (summarische Betrachtung, Bericht zu Einzelpositionen, Genehmigung der Einzelwertberichtigungen) im Verwaltungsrat durch die Kreditabteilung. Bei besonderen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat umgehend informiert. Mit Bezug auf das Rundschreiben der Bankenaufsichtsbehörde vom 17.01.2013 wird mitgeteilt, dass die Raiffeisenkasse keine wertgeminderten Kredite angekauft hat.

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Problemkredite (klassifizierte Positionen). Im Kreditgeschäft kann es auf Kundenseite im Kreditverlauf zu Unregelmäßigkeiten kommen. Von unregelmäßigen Kreditpositionen sprechen wir dann, wenn diese mehr oder weniger gravierende Symptome von Schwierigkeiten aufweisen und dadurch die Qualität des Kreditportfolios beeinträchtigen. Der Raiffeisenkasse stehen Strukturen und Prozeduren (rechtlicher und informationstechnischer Art) zur Verfügung, um die Verwaltung, die Klassifizierung und die Kontrolle der Kredite vornehmen zu können. In der Raiffeisenkasse Eisacktal werden Kreditkunden mit anormalem Kreditverlauf wie folgt klassifiziert, u.z.: • „Kreditpositionen unter Beobachtung“ dar. Dabei handelt es sich um jene Kunden, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, die systematische individuelle Verfolgung als notwenig erachtet. • „Schwerfällige (verfahrene) Positionen“: Positionen, die sich in temporären Schwierigkeiten befinden, bei denen jedoch davon ausgegangen werden kann, dass diese in einem angemessenen Zeitraum ausgeräumt werden können (wobei die Bestimmungen bezüglich „incagli oggettivi“ berücksichtigt werden); • „Umstrukturierte Kredite – esposizioni ristrutturate“: Positionen, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund von Verschlechterungen der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, eine Änderung der ursprünglichen Vertragsbestimmungen zugestimmt hat; • „Sofferenzpsositionen“: Positionen gegenüber Xxxxxx, die zahlungsunfähig sind; Für jede dieser Risikoklassen sind operative Handlungsanweisungen definiert, welche von den Geschäftsstellenleitern und Kundenberatern einzuhalten sind. Positionen mit Überziehungen und/oder rückständige Darlehensraten größer 90 Tage und einer Überziehung von mehr als 5% des Gesamtrisikos werden periodisch kontrolliert und müssen innerhalb von 60 Tagen einer Regelung zugeführt werden, andernfalls sie als schwerfällig/verfahren oder unstrukturiert klassifiziert oder auf Sofferenz überstellt werden. Die Positionen werden nach wie vor von den Kundenberatern und den Geschäftsstellen betreut, wobei sie zentral von der Kreditüberwachung unterstützt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jene Positionen, welche im Rahmen der „Spezialkundenbetreuung“ direkt von der Kreditüberwachung (in der Kreditabteilung) betreut werden. Ausgenommen sind weiters die Sofferenzpositionen, welche ebenfalls direkt in der Kreditabteilung verwaltet werden. Sämtliche Kreditentscheidungen zu den klassifizierten Kreditpositionen schwerfälligen (verfahrenen) Kreditpositionen, den umstrukturierten Positionen und den Sofferenzpositionen werden vom Verwaltungsrat beschlossengetroffen. Die Kreditanträge der „Positionen Unter Beobachtung“ werden gleich behandelt wie jene der Kreditpositionen in bonis. Die getroffenen Maßnahmen, Vereinbarungen und Informationen zu den einzelnen Positionen werden in der Datenbank „Kreditüberwachung“ festgehalten und dokumentiert. Dem Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich (sofferenze) bzw. halbjährlich (incagli) über die Gesamtsituation und Entwicklung der einzelnen festgefahrenen Risikoklassen (Kreditpositionen unter Beobachtung, schwerfällige (verfahrene) Positionen, umstrukturierte Positionen berichtetund Sofferenzen) im Rahmen des allgemeinen Risikoberichtes informiert. Halbjährlich (jeweils zum 31.12. und 30.06.) erfolgt eine detaillierte Berichtslegung (summarische Betrachtung, Bericht zu Einzelpositionen, Genehmigung der Einzelwertberichtigungen) im Verwaltungsrat durch die Kreditabteilung. Bei besonderen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat umgehend informiert. Mit Bezug auf das Rundschreiben der Bankenaufsichtsbehörde vom 17.01.2013 wird mitgeteilt, dass die Raiffeisenkasse keine wertgeminderten Kredite angekauft hat.

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Problemkredite (klassifizierte Positionen). Im Kreditgeschäft kann es auf Kundenseite im Kreditverlauf zu Unregelmäßigkeiten kommen. Von unregelmäßigen Kreditpositionen sprechen wir dann, wenn diese mehr oder weniger gravierende Symptome von Schwierigkeiten aufweisen und dadurch die Qualität des Kreditportfolios beeinträchtigen. Der Raiffeisenkasse stehen Strukturen und Prozeduren (rechtlicher und informationstechnischer Art) zur Verfügung, um die Verwaltung, die Klassifizierung und die Kontrolle der Kredite vornehmen zu können. In der Raiffeisenkasse Eisacktal werden Kreditkunden mit anormalem Kreditverlauf wie folgt klassifiziert, u.z.: • „Kreditpositionen unter Beobachtung“ dar. Dabei handelt es sich um jene Kunden, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, die systematische individuelle Verfolgung als notwenig erachtet. • „Schwerfällige (verfahrene) Positionen“: Positionen, die sich in temporären Schwierigkeiten befinden, bei denen jedoch davon ausgegangen werden kann, dass diese in einem angemessenen Zeitraum ausgeräumt werden können (wobei die Bestimmungen bezüglich „incagli oggettivi“ berücksichtigt werden); • „Umstrukturierte Kredite – esposizioni ristrutturate“: Positionen, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund von Verschlechterungen der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, eine Änderung der ursprünglichen Vertragsbestimmungen zugestimmt hat; • „Sofferenzpsositionen“: Positionen gegenüber Xxxxxx, die zahlungsunfähig sind; Dieses derzeit bestehende Risikoklassensystem wird im Jahr 2015 auf der Basis der 7. Aktualisierung des Rundschreibens Nr. 272/08 im Einklang mit den neuen Begriffen der European Banking Authority (EBA) betreffend die „non performing exposures and forberance“ generell neu strukturiert. Für jede dieser Risikoklassen sind operative Handlungsanweisungen definiert, welche von den Geschäftsstellenleitern und Kundenberatern einzuhalten sind. Positionen mit Überziehungen und/oder rückständige Darlehensraten größer 90 Tage und einer Überziehung von mehr als 5% des Gesamtrisikos werden periodisch kontrolliert und müssen innerhalb von 60 Tagen einer Regelung zugeführt werden, andernfalls sie als schwerfällig/verfahren oder unstrukturiert klassifiziert oder auf Sofferenz überstellt werden. Die Positionen werden nach wie vor von den Kundenberatern und den Geschäftsstellen betreut, wobei sie zentral von der Kreditüberwachung unterstützt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jene Positionen, welche im Rahmen der „Spezialkundenbetreuung“ direkt von der Kreditüberwachung (in der Kreditabteilung) betreut werden. Ausgenommen sind weiters die Sofferenzpositionen, welche ebenfalls direkt in der Kreditabteilung verwaltet werden. Sämtliche Kreditentscheidungen zu den klassifizierten Kreditpositionen schwerfälligen (verfahrenen) Kreditpositionen, den umstrukturierten Positionen und den Sofferenzpositionen werden vom Verwaltungsrat beschlossengetroffen. Die Kreditanträge der „Positionen Unter Beobachtung“ werden gleich behandelt wie jene der Kreditpositionen in bonis. Die getroffenen Maßnahmen, Vereinbarungen und Informationen zu den einzelnen Positionen werden in der Datenbank „Kreditüberwachung“ festgehalten und dokumentiert. Dem Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich (sofferenze) bzw. halbjährlich (incagli) über die Gesamtsituation und Entwicklung der einzelnen festgefahrenen Risikoklassen (Kreditpositionen unter Beobachtung, schwerfällige (verfahrene) Positionen, umstrukturierte Positionen berichtetund Sofferenzen) im Rahmen des allgemeinen Risikoberichtes informiert. Halbjährlich (jeweils zum 31.12. und 30.06.) erfolgt eine detaillierte Berichtslegung (summarische Betrachtung, Bericht zu Einzelpositionen, Genehmigung der Einzelwertberichtigungen) im Verwaltungsrat durch die Kreditabteilung. Bei besonderen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat umgehend informiert. Mit Bezug auf das Rundschreiben der Bankenaufsichtsbehörde vom 17.01.2013 wird mitgeteilt, dass die Raiffeisenkasse keine wertgeminderten Kredite angekauft hat.

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Problemkredite (klassifizierte Positionen). Im Kreditgeschäft kann es auf Kundenseite im Kreditverlauf zu Unregelmäßigkeiten kommen. Von unregelmäßigen Kreditpositionen sprechen wir dann, wenn diese mehr oder weniger gravierende Symptome von Schwierigkeiten aufweisen und dadurch die Qualität des Kreditportfolios beeinträchtigen. Der Raiffeisenkasse stehen Strukturen und Prozeduren (rechtlicher und informationstechnischer Art) zur Verfügung, um die Verwaltung, die Klassifizierung und die Kontrolle der Kredite vornehmen zu können. In Das bisher bestandene Risikoklassensystem wurde im Jahr 2015 auf der Raiffeisenkasse Eisacktal Basis der 7. Aktualisierung des Rundschreibens Nr. 272/08 im Einklang mit den neuen Begriffen der European Banking Authority (EBA) betreffend die „non performing exposures and forberance“ generell neu strukturiert. Entsprechend diesen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen werden die Kreditkunden mit anormalem Kreditverlauf wie folgt klassifiziertgenerell in folgende zwei Hauptkategorien unterteilt, u.z.und zwar • Vertragsmäßig bediente Risikopositionen: dazu zählen Kreditnehmer, welche keine finanziellen Schwierigkeiten aufweisen und generell regulär geführt werden und wo eine Rückführung oder Tilgung der Kredite aus der normalen Geschäftstätigkeit bzw. Einkommen möglich ist; • Notleidende Risikopositionen: es handelt sich dabei um Kreditnehmer, welche wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten aufweisen und wo zur Rückführung oder Tilgung der Bankschulden auf die Verwertung von Sicherheiten zurückgegriffen werden muss. Innerhalb der Kategorie der notleidenden Risikopositionen kommen folgende Risikoklassen zur Anwendung, und zwar: • „Kreditpositionen unter Beobachtung“ dar. Dabei Zahlungsunfähige Risikopositionen: es handelt es sich um jene KundenKreditnehmer, wo keine Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht und die Bank ihr Guthaben auf dem Rechtswege einfordern muss. • Risikopositionen mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall (unlikey to pay): es handelt sich um Kreditnehmer, bei denen es aber die Raiffeisenkasse auf Grund Bank nach eigener Bewertung als unwahrscheinlich ansieht, dass der Verschlechterung Kreditnehmer ohne Inanspruchnahme von vorhandenen Garantien oder Vermögenswerten seinen Kapital- und Zinsdienstverpflichtungen nachkommen kann, und zwar unabhängig davon, ob bereits Zahlungen überfällig sind oder andere Anomalien bestehen und unabhängig von der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen Anzahl der Tage des Schuldners, die systematische individuelle Verfolgung als notwenig erachtetetwaigen Zahlungsverzuges. • Überfällige Risikopositionen > 90 Tage: Es handelt sich um Kreditnehmer, welche weder als Schwerfällige (verfahrene) Positionen“: Positionenzahlungsunfähige Risikoposition“ noch als „Risikoposition mit möglichem Zahlungsausfall“ klassifiziert sind, wohl aber länger als 90 Tage überzogen und/oder rückständig sind. Der Betrag der Überziehung bzw. des Ratenrückstandes muss dabei mehr als 5% der gesamten Kreditposition ausmachen ( = Erheblichkeitslimit). Entsprechend den neuen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wurde zudem die Kategorie der „gestundeten Risikopositionen“ neu eingeführt, mit welcher generell Konzessionen, Zugeständnisse oder Toleranzmaßnahmen an Schuldner erfasst werden, welche sich in temporären finanziellen Schwierigkeiten befinden. Diese Stundungen werden auf Transaktionsbasis (d.h. bezogen auf eine einzelne Kreditlinie) gekennzeichnet und den zwei Hauptrisikokategorien (Risikokategorie der „vertragsmäßig bedienten Risikopositionen“, bei denen jedoch davon ausgegangen werden kannRisikokategorie der „notleidenden Risikopositionen“ mit den Risikoklassen „Risikoposition mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall“, dass diese in einem angemessenen Zeitraum ausgeräumt werden können (wobei die Bestimmungen bezüglich incagli oggettivi“ berücksichtigt werden); • Überfällige Risikoposition größer 90 Tage“, Umstrukturierte Kredite – esposizioni ristrutturateZahlungsunfähige Risikoposition: Positionen, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund von Verschlechterungen der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, eine Änderung der ursprünglichen Vertragsbestimmungen zugestimmt hat; • „Sofferenzpsositionen“: Positionen gegenüber Xxxxxx, die zahlungsunfähig sind; ) zugeordnet. Für jede dieser Risikoklassen sind operative Handlungsanweisungen definiert, welche von den Geschäftsstellenleitern und Kundenberatern einzuhalten sind. Positionen mit Überziehungen und/oder rückständige Darlehensraten größer 90 Tage und einer Überziehung von mehr als 5% des Gesamtrisikos werden periodisch kontrolliert und müssen innerhalb von 60 Tagen einer Regelung zugeführt werden, andernfalls sie als schwerfällig/verfahren oder unstrukturiert klassifiziert oder auf Sofferenz überstellt werden. Die Positionen werden nach wie vor von den Kundenberatern im Firmenkundenzentrum und den Geschäftsstellen betreut, wobei sie zentral von der Kreditüberwachung unterstützt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jene Positionen, welche im Rahmen der „Spezialkundenbetreuung“ direkt von der Kreditüberwachung (in der Kreditabteilung) betreut werden. Ausgenommen sind weiters weiter die Sofferenzpositionen„zahlungsunfähigen Risikopositionen“, welche ebenfalls direkt in der Kreditabteilung verwaltet werden. Sämtliche Kreditentscheidungen zu den klassifizierten Kreditpositionen „notleidenden Risikopositionen“ (Risikopositionen mit wahrscheinlichem zahlungsausfall, Überfällige Risikopositionen größer 90 Tage und zahlungsunfähige Risikopositionen) werden in abgestufter Form vom Direktor bzw. vom Verwaltungsrat beschlossengetroffen, wobei vorab die Begutachtung im Kreditkomitee erfolgt. Die getroffenen Maßnahmen, Vereinbarungen und Informationen zu den einzelnen Positionen werden in der Datenbank „Kreditüberwachung“ festgehalten und dokumentiert. Dem Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich (sofferenze) bzw. halbjährlich (incagli) über die Gesamtsituation und Entwicklung der einzelnen festgefahrenen Positionen berichtetRisikoklassen (vertragsmäßig bediente Kreditpositionen, zahlungsunfähige Risikopositionen, Risikopositionen mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall, Überfällige Risikopositionen > 90 Tage) im Rahmen des allgemeinen Risikoberichtes informiert. Halbjährlich (jeweils zum 31.12. und 30.06.) erfolgt eine detaillierte Berichtslegung (summarische Betrachtung, Bericht zu Einzelpositionen, Genehmigung der Einzelwertberichtigungen) im Verwaltungsrat durch die Kreditabteilung. Bei besonderen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat umgehend informiert. Mit Bezug Im Jahr 2017 wurde im Sinne der aufsichtsrechtlichen Erfordernisse besonderes Augenmerk auf das Rundschreiben die Verbesserung der Bankenaufsichtsbehörde vom 17.01.2013 wird mitgeteilt, dass die Raiffeisenkasse keine wertgeminderten Kredite angekauft hatDeckungsquote bei den notleidenden Risikopositionen gelegt.

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